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Wann Bescheinigung für Mutterschaftsgeld?

Hallo,
weiß einer wann es die Bescheinigung für die KK gibt mit der ich das Mutterschaftsgeld beantragen kann? Gibts die ab der 32 SSW oder erst ab 34 SSW? Geld gibts ja 8 Wochen vor und sechs Wochen nach der Entbindung oder versehe ich mich da jetzt? Vieleicht weiß ja einer genaueres. Kann mich nicht erinnern wann es bei der ersten war.
Gruß Diana heute genau 28+0 also auch 8. Monat
Bisherige Antworten

Re: Wann Bescheinigung für Mutterschaftsgeld?

Hi,
also soviel ich weiß, gibt es das Mutterschaftsgeld 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung und die Bescheinigung für die KK darf max. 7 Wochen vor ET vom Arzt ausgestellt werden.
LG Sonja

so ist es! - mit Textauszug

Die Bescheinigung gibt es vom FA in der 33.Woche. Wer eine langsame KK hat kann ja genau dann einen Termin ausmachen, damit alles auch einigermaßen zügig abläuft!
8 Wochen vor der Geburt, 6 Wochen danach, auf jeden Fall aber 14 Wochen lang gibt es Mutterschaftsgeld (bei Zwillis 12 Wochen nach der Geburt!).
Das Mutterschaftsgeld ist nicht zu vergleichen mit Krankengeld auch wenn die Berechungsgrundlage bei beiden ähnlich scheint!
Auszug aus Versicherungsnetz.de (verlinkt bei qualimedic)
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Gemäß § 13 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes erhalten Frauen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, für die Zeit der Mutterschutzfristen (sechs Wochen vor der Geburt, bis acht oder zwölf Wochen nach der Geburt) Mutterschaftsgeld nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung (§ 200 RVO).
Arbeitnehmerinnen:
- Mutterschaftsgeld in Höhe von maximal 13,00 EUR pro Kalendertag während der Schutzfristen (d. h. sechs Wochen vor bis acht bzw. zwölf Wochen nach der Entbindung)
- während der Schutzfristen übernimmt der Arbeitgeber die Differenz zwischen dem Mutterschaftsgeld und dem Nettoeinkommen
- das Erziehungsgeld wird auf das Mutterschaftsgeld angerechnet
- Beitragsfreiheit [von der GKV] während des Bezugs von Erziehungs- und Mutterschaftsgeld

Re: so ist es! - mit Textauszug

Du kennst dich ja gut aus, sch ö ö ö ön! ;-))) Wie sieht das eigentlich bei privat versichterten aus, m üssen die auch Mutterschaftsgeld beantragen??? Wenn ja - wo?
Wei ?t du das?
GlG Lion**29+2

Re: so ist es! - mit Textauszug

ich weiss doch fast alles ... naja, eigentlich meine ich, dass ich den Ehrgeiz habe fast alles zu finden *ggg*
Ich habe es gefunden, und hab Dir den Direktlink per PN geschickt.
Die versicherungsnetz-dot-de ist nicht schlecht, guckt doch selbst unter online-lexikon, man muss sich auch nicht durch lange texte lesen!
Grundsätzlich reicht das nicht um zu wissen was man braucht, aber um zu verstehen was man hat, ist es gut!
Lieben Gruß und ein tolles Wochenende,
Alke

Vielen Dank ;-)))))))))))))))))

Re: Wann Bescheinigung für Mutterschaftsgeld?

hi, also soweit ich informiert bin, bekommst du die bescheinigung vom arzt 7 wochen vorher. also das wäre dann die 33 SSW. da wir der termin nochmals - wenn nötig - nachkorrigiert. da dein arbeitgeber ja 6 wochen lang das gehalt zahlen muss und danach die kk eintritt - zumindest ist das bei krankheit so - würde das bedeuten, du bekommst erst noch geld vom chef und dann das geld von der kasse.
lg steffi (29+4)
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