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Vaterschaftsanerkennung!

Hallo,wo muss man sich hinwenden wenn man schon vor der Geburt eine Vaterschaftsanerkennung machen will?
Da es sein kann das ich doch zwei Wochen weiter bin,möchten wir es so schnell wie möglich erledigen.
Gruß
sausi
Bisherige Antworten

Jungendamt, oder?

grmpf - ich streiche ein "n" ;-)

Re: grmpf - ich streiche ein "n" ;-)

Mir hat gestern eine Freundin was vom Vormundschaftsgericht oder so erzählt.
sausi 32+2 oder 34+2 wird sich morgen entscheiden

bei uns macht man das beim Standesamt!

Re: Vaterschaftsanerkennung!

Hallo Sausi,
aaaalso...ich weiß ja nicht, ob die Bayern sich da mal wieder ganz besonders ins Hemd machen, hier in München mussten wir auf jedem Fall ne Menge Zeug zusammen tragen, als da wären:
Kopie vom Mutterpass (Seite mit wahrscheinlichem Entbindungstermin)
Kopie Ausweise Mutter und Vater (jeweils beide Seiten)
Geburtsurkunde Vater
dazu ein Anschreiben ans Stadtjugendamt, dass man die Vaterschaftsanerkennung beantragt (wir haben gleichzeitig nen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht gestellt).
In diesem Anschreiben wollten die noch den Beruf des Vaters genannt haben.
So und den ganzen Schmarrn mussten wir ans Jugendamt schicken. Haben das Ende Juli gemacht, die Dame vom Amt sagte uns, dass wir wahrscheinlich vor Anfang September keinen Termin bekommen.
Die setzen sich mit dir nämlich in Verbindung und dann kannste aufs Jugendamt und die entsprechenden Urkunden unterschreiben.
Am besten rufst du einfach möglichst bald beim Jugendamt an und informierst dich direkt dort. So umständlich wie hier muss das nämlich nicht überall sein.
Aber mach es ganz schnell, weil die in der Ferienzeit wahrscheinlich auch nicht besonders gut besetzt sind und für alles noch länger brauchen!
LG nickerl

@nickerl

Na mal schauen,wie die langsam die Mühlen hier mahlen.

Re: @nickerl

...bin auch aus bayern und bei uns war das kein so'n zirkus!!!
ggglg majondel + mia
ps: va's kann man generell auf dem jugendamt, standesamt oder per notar machen. notar kostet aber natürlich. sorgerecht geht nur aufm jugendamt, das hat nämlich mit der va nix zu tun. also auch nach der va hat die mutter alleiniges sorgerecht. wenn du möchtest, das auch der vater sorgerecht hat, müsst ihr dies extra aufm jugendamt machen ...oder halt doch irgendwann heiraten ;-))))

Re: @nickerl

Huhu,
wir haben gleich beides auf einmal beantragt. vielleicht mussten wir deshalb auch den ganzen krempel machen. das eigentlich wichtige war uns nämlich die sache mit dem gemeinsamen sorgerecht und das geht natürlich nur, wenn die vaterschaftsanerkennung durch ist.
wir dürfen dann beim persönlichen termin alle urkunden auf einmal unterschreiben.
LG nickerl

Re: Vaterschaftsanerkennung!

Hallo,
wir haben das bereits hinter uns. Man kann die Anerkennung vorher sowohl beim Standesamt, als auch beim Jugendamt machen lassen. Beim Jugendamt hat den Vorteil, dass du zusätzlich gleich das Sorgerecht regeln lassen kannst, denn nur weil dein Freund offiziell dann Papi ist, geht das Sorgerecht ab Geburt trotzdem noch automatisch an die Mutter. Wir wollten aber das gemeinsame Sorgerecht (wie es bei Verheirateten ja automatisch passiert), allerdings kann nur beim Jugendamt das Sorgerecht erklärt werden.
Falls es euch nur um die Vaterschaftsanerkennung geht, dann seid ihr beim Standesamt auf alle Fälle schneller dran, beim Jugendamt wartet man manchmal ewig auf einen Termin (wir hatten Glück und einen um 6 Uhr morgens ! bekommen, sonst war bis Oktober alles dicht).
Ihr müßt auf alle Fälle gemeinsam hin, braucht jeder euren Ausweis, seine Geburtsurkunde, falls du ledig bist noch deine Geburtsurkunde, ansonsten das rechtskräftige Scheidungsurteil (bzw. Todesurkunde des Mannes) und am besten das Stammbuch deiner früheren Ehe und nimm auf alle Fälle deinen Mutterpass mit. Bei uns auf dem Standesamt interessiert das zwar keinen, aber auf dem Jugendamt wollen sie den immer sehen wegen dem ET. Wenigstens ist der Spaß dann kostenlos.
Ruf auf alle Fälle demnächst mal an und frage nach einem Termin!
LG
Yvette (31. Woche)

Re: Vaterschaftsanerkennung!

Hallo Sausi, hab dies letzte Woche machen lassen! Wohne in NRW! Also: Wir waren beim Jugendamt, mussten beide dort erscheinen.Brauchten nur unsere Pässe und ich meinen MuPass. Mit der Vaterschaftsanerkennung kann Kind SEINEN Nachnamen tragen wenn du willst. DAMIT hat er aber noch nicht das gemeinsame Sorgerecht mit dir.Dies ist eine weitere Beantragung an genau der selben Stelle wenn DU das möchtest. Sonst hast du nach Geburt das ALLEINIGE Sorgerecht. Solltest du zum Beispiel nach der Entbindung ins Koma fallen oder noch in Narkose liegen und dein Kind müsste notfallmässig in eine Spezialklinik, so dürfte er dies nicht entscheiden.Bis du wieder ansprechbar bist würde das Jugendamt in Vormundschaft treten.. Du musst dir also schon im Klaren sein, was du/ihr möchtet. Wir haben beides beantragt. Das einzige was noch fehlt um unsere Tochter in seinem Namen beim Standesamt anzumelden ist irgentso eine Urkunde von unserer beider Geburtsstandesämter über unseren Familienstand. Die darf aber nicht älter als 6 Wochen sein.. Kann ich jetzt also bald beantragen.. Über ET gehen eingerechnet.. Gekostet hat das Ganze übrigens nichts, ist bisher ja eine Leistung für das Kind.. Nur unsere Urkunden werden wohl gut teuer sein.. Hoffe ich konnte dir weiterhelfen! liebe Grüsse Steffi 35+3

PS:

Wir brauchten keine Geburtsurkunden, mein geschiedener Freund auch kein Scheidungsurteil. Daher die Urkunde aber vom Geburtsstandesamt.Die bekommen nämlich automatisch immer Nachricht über Ehe/Scheidung/ Kind usw.Egal wo du mittlerweile auch hingezogen sein magst.. Ruf am besten an und frag was sie wollen. Den Termin hatte ich übrigens innerhalb von 1 Woche..

*einschleich* aus juli/august

...auf dem standesamt ist es sinnvoll, wenn ihr hernach z. b. ein namenbestimmungsrecht machen wollt. ich wollte meiner kleinen gleich den nachnamen meines partners geben. dies ist aber nur möglich, wenn ihr die vaterschaftanerkennung auf dem standesamt gemacht habt (ist wie die jugendamts-va gebührenfrei). wir heiraten erst bei mia's taufe und mir reicht es, wenn ich den papierkram mit meiner namensänderung habe - dadurch, das mia schon den 'richtigen' nachnamen hat, entfällt ein umschreiben der geburturkunde etc.
lgs majondel + mia magdalena 3w6t
ps: der vater benötigt seinen perso die mutter perso + geburtsurkunde (bzw. bei familienstand gesch. beglaubigte abschrift des familienbuches der letzten ehe).
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