Suchen Menü

TIP bei später nachricht an AG/Chef

hi,
einigen steht es ja noch bevor, das mitzuteilen. habe hier jetzt schon mal gelesen, dass eine signalisiert hat, schon länger von der ss gewußt zu haben, es aber wg. ungewißheit (angst vor FG oder so) erst jetzt mitzuteilen.
ich kann euch nur raten: sagt das nicht! tut so, als sei es euch wirklich nicht aufgefallen und ihr hättet es erst jetzt erfahren. das gesetz ist da sehr schwammig formuliert, fortert die schwangere aber im prinzip auf, die information weiterzugeben, sobald sie davon kenntnis hat. ich glaube als grenze gelten in der rechtsprechnung dann so 14 tage oder so.
hatten wir hier nicht mal eine arbeitsrechtlerin? sie könnte das noch genauer sagen.
sagt einfach, dass ihr bei einer routineuntersuchung wart und es dabei der FA zufällig festgestellt hat oder so einen schrott, egal. hauptsache ihr sagt nicht, dass ihr es längst gewußt habt, aber nicht weitergegeben habt.
außerdem dürfen die AGs von euch jetzt noch keine aussagen verlangen, wann ihr zurückkommen wollt. das darf man überhaupt erst nach der geburt mitteilen (hat dann allerdings nur 14 tage zeit für diese nachricht). wenn ihr jetzt etwas sagt, so hat es keinen rechtsverbindlichen charakter und der AG darf eure stelle noch nicht für den gesamten angekündigten elternzeit-plan an eine brfristete kraft vergeben. das darf er erst nach der geburt des kindes und eurer dann zu gebenden schriftlichen mitteilung, wann ihr wiederkommen wollt/werdet.
liebe grüße
gonschi
Bisherige Antworten

Re: TIP bei später nachricht an AG/Chef

Hallo Gonschi,
Bei meiner letzten SS hab ich es meinen Chef schon in der 8.Woche gesagt, und er war so nett, er meinte, oh, dass du mir das schon so früh sagst ist aber mutig....
Und er hat sich mit mir gefreut, war selbst kürzlich erst Vater geworden.
Das war ein nettes Erlebnis, da hatte ich so nicht mit gerechnet.
Wollte nur mal berichten, dass es auch positive Reaktionen geben kann *g*
LG
Nici mit Luis Joshua 14.11.03 und ? 14+6

Re: TIP bei später nachricht an AG/Chef

liebe nici,
das problem ist ja gar nicht, ob er es dir gönnt oder nicht, sondern dass manche firmen zur zeit so knapp kalkulieren wollen oder müsen (rettung vorm bankrott oder gewinnoptimierung a la dt. bank), dass sie jede gelegenheit ausnutzen, etwas für diese firmeninteressen zu tun, die dann höher stehen als die gute beziehung zum mitarbeiter. ich weiß leider, wovon ich spreche. auch mir wurde bei jasmin herzlichst zur schwangerschaft gratuliert. inzw. sind wir zwei instanzen weiter (und ich im recht ;-)).
schön, dass es bie dir sich so gut angegangen ist.
LG gonschi

Re: TIP bei später nachricht an AG/Chef

Hi Gonschi,
ja leider hört man von den meisten SS von Problemen mit den AGs, von Mobbing und ähnlichem.....
wie bei mir läuft es wohl leider eher selten.
aber darum wollte ich es nur mal erzählt haben :-)
LG nici

Re: TIP bei später nachricht an AG/Chef

och zu dem zeitpunkt lief das bei mir damals auch ganz positiv, änderte sich erst, als ich aus dem tagesgeschäft raus war. aber ich wünsch es dir wirklich, dass es bei dir so positiv bleibt!
LG gonschi

Re: TIP bei später nachricht an AG/Chef

es ist so geblieben, das war ja bei der letzten SS :-)

Re: TIP bei später nachricht an AG/Chef

Bin zwar keine richtige Arbeitsrechtlerin (hab das nur im Nebenfach studiert), aber Chef :-)
Die Mitteilungspflicht im MuSchuG ist eine *soll*-Vorschrift, keine *muss*-Vorschrift. Es ist absolut unschädlich, wenn man es erst später mitteilt, der AG kann einem keinen Strick daraus drehen, auch wenn man es schon längst gewusst hat. Etwas anders sieht es bei Tätigkeiten aus, die man während der Schwangerschaft nicht ausüben darf (z.B. bei Nachtschicht).
Zu der Elternzeit-Aussage mag ich mich nicht definitiv äußern, weil ich nicht die 100% richtige Antwort kenne, aber ich bin ziemlich sicher, dass das in dieser Schärfe wie von dir formuliert, nicht ganz richtig ist. Grund ist eigentlich klar: der AG kann die Stelle nicht mit einer Vertretung besetzen, wenn er erst 4-6 Wochen nach Ausfall seiner Mitarbeiterin weiß, wie lange sie wegbleibt. Ich schau das mal bei Gelegenheit nach.
Jennifer.

Re: TIP bei später nachricht an AG/Chef

bei uns werden die stellen aus dem grund immer erst bis zum ende des mutterschutz besetzt mit der option auf verlängerung.
es ist halt bittererweise so, dass die schwangerschaft ja auch unglücklich ändern kann und dann die mitarbeiterin wieder auf der matte steht ...
ich meine, ich hätte von urteilen gelesen, wo genau dadurch probleme entstanden sind, das gesetz ist da wohl wirklich nicht furchtbar klar formuliert. unter die nase reiben würde ich es dem AG jedenfalls nicht, dass es schon länger bekannt ist, z.b. keine kopie des mutterpasses geben (was manche erfragen, obwohl es ein persönliches dokument ist), woraus ja erkennbar wäre, wann die ss mind. dem FA oder der hebamme bekannt war.
LG gonschi

mutterschutzgesetz bei qualimedic

nochmal ich,
hier bei qualimeidc findest du auch den hinweis:
http://9monate.qualimedic.de/Mutterschutzgesetz.html
"Die werdende Mutter muss Ihren Arbeitgeber von der Schwangerschaft unterrichten, sobald Sie selbst Gewissheit hat. Auf Verlangen muss auch ein Attest Ihres Arztes vorgelegt werden. Die Kosten dafür trägt der Arbeitgeber."
heutezutage würde ich es nicht riskieren, da was anbrennen zu lassen.
dieses "muss" ist etwas schwammig, aber wenn frau es dann noch selber zugibt, dass sie schon länger kenntnis hat, aber aus irgendwelchen vorbehalten damit hinter den berg gehalten hat: nicht wirklich günstig.
LG gonschi

Re: mutterschutzgesetz bei qualimedic

Hi Gonschi,
schau selbst ins Mutterschutzgesetz, da steht klar und deutlich *soll*. Und eine Sollvorschrift ist nach deutschem Recht absolut klar und eindeutig etwas anderes als eine Mussvorschrift.
Qualimedic gilt für mich nicht als juristisch absolut zuverlässige Informationsquelle, das können sie auch gar nicht leisten. Es im Internet ausreichend Stellen, auch von sogenannten "Arbeitsrechtsseiten", die von vorne bis hinten falsch sind. Leider wird hier viel Desinformation betrieben, und das sollte man nicht auch noch verschlimmern.
Jennifer.

Stimmt nicht, ist kein MUSS!!!! Lg, Leo

worauf beziehst du dich? LG gonschi

Paragraph 5 MuSchuG

Mitteilungspflicht, ärztliches Zeugnis
(1) Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Auf Verlangen des Arbeitgebers sollen sie das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme vorlegen. Der Arbeitgeber hat die Aufsichtsbehörde unverzüglich von der Mitteilung der werdenden Mutter zu benachrichtigen. Er darf die Mitteilung der werdenden Mutter Dritten nicht unbefugt bekannt geben.
(2) Für die Berechnung der in § 3 Abs. 2 bezeichneten Zeiträume vor der Entbindung ist das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme maßgebend; das Zeugnis soll den mutmaßlichen Tag der Entbindung angeben. Irrt sich der Arzt oder die Hebamme über den Zeitpunkt der Entbindung, so verkürzt oder verlängert sich diese Frist entsprechend.
(3) Die Kosten für die Zeugnisse nach den Absätzen 1 und 2 trägt der Arbeitgeber.
Das heißt, es handelt sich im juristischen Sinn um eine Soll Vorschrift, nicht um eine Muss Vorschrift.
Wird man z.B. gekündigt und der AG ist noch nicht von der SS informiert, kann man dann immer noch innerhalb von zwei Wochen (!) die SS beweisen und damit wird die Kündigung unwirksam.
Ich würde einen AG immer eher um die 12. Woche herum informieren, dann hat er immer noch genügend Zeit für Personalplanung etc....
LG
Leo
(19+0)

Re: TIP bei später nachricht an AG/Chef

Ich habe soeben ein bissle gegoogelt, wenn die Elternzeit unmittelbar nach Geburt des Kindes sich anschließen soll, so hat man dies dem AG spätestens 6 Wochen nach der Geburt mitzuteilen.
Ansonsten 8 Wochen bevor die Elternzeit beginnen soll
Der Gesetzestext:
(1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen die Elternzeit, wenn sie unmittelbar nach Geburt des Kindes oder nach der Mutterschutzfrist (§ 15 Abs. 2 Satz 2) beginnen soll, spätestens sechs Wochen, sonst spätestens acht Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren sie Elternzeit nehmen werden. Bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise eine angemessene kürzere Frist möglich. Nimmt die Mutter die Elternzeit im Anschluss an die Mutterschutzfrist, wird die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes auf den Zweijahreszeitraum nach Satz 1 angerechnet. Nimmt die Mutter die Elternzeit im Anschluss an einen auf die Mutterschutzfrist folgenden Erholungsurlaub, werden die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes und die Zeit des Erholungsurlaubs auf den Zweijahreszeitraum nach Satz 1 angerechnet. Die Elternzeit kann auf zwei Zeitabschnitte verteilt werden; eine Verteilung auf weitere Zeitabschnitte ist nur mit der Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Der Arbeitgeber soll die Elternzeit bescheinigen.
(2) Können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus einem von ihnen nicht zu vertretenden Grund eine sich unmittelbar an die Mutterschutzfrist des § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes anschließende Elternzeit nicht rechtzeitig verlangen, können sie dies innerhalb einer Woche nach Wegfall des Grundes nachholen.
(3) Die Elternzeit kann vorzeitig beendet oder im Rahmen des § 15 Abs. 2 verlängert werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Die vorzeitige Beendigung wegen der Geburt eines weiteren Kindes oder wegen eines besonderen Härtefalles (§ 1 Abs. 5) kann der Arbeitgeber nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen. Die Arbeitnehmerin kann ihre Elternzeit nicht wegen der Mutterschutzfristen des § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes vorzeitig beenden; dies gilt nicht während ihrer zulässigen Teilzeitarbeit. Eine Verlängerung kann verlangt werden, wenn ein vorgesehener Wechsel in der Anspruchsberechtigung aus einem wichtigen Grund nicht erfolgen kann.
(4) Stirbt das Kind während der Elternzeit, endet diese spätestens drei Wochen nach dem Tod des Kindes.
(5) Eine Änderung in der Anspruchsberechtigung hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen.
Lieber Gruß von Barbara

das hasst du genau falsch verstanden ;-)

hi barbara,
man muss es 6 wochen VOR BEGINN der elternzeit ankündigen, d.h. 2 wochen nach der geburt, denn 8 wochen nach der geburt endet der mutterschutz.
habe mich nochmal umgeschaut, ist bei qualimedic selber drinn:
http://9monate.qualimedic.de/Elternzeit_anmeldung.html
wichtig auch der hinweis, dass es schriftlich erfolgen muss, siehe deine gesetzestextkopie :-)
das ist nämlich ganz schön ätzend, wenn man gerade im wochenbett und auf wolke 07 haust, so einen blöden brief rechtzeitig abzusenden.
LG gonschi

Re: TIP bei später nachricht an AG/Chef

Hallo Gonschi,
ich denke auch, dass zum einen die Mitteilung der ss nicht umgehend erfolgen muß, sondern nur soll, es also nicht bindend ist.
Außerdem ist auch die Aussage, dass Elternzeitplanungen /-anträge vor der Entbindung nicht rechtswirksam sind, so wohl nicht ganz richtig, es heißt im Gesetz, wie zitiert, ja, dass sie spätestens sechs Wochen nach der Geburt bzw. acht Wochen vorher beantragt werden soll und nicht frühestens.
Bei uns in der Firma ist es gängige Praxis, besonders dann, wenn die werdende Mutter (oder der Vater) in der Elternzeit arbeiten will, spätestens im sechsten oder siebten Monat verbindlich zu planen und auch schriftlich zu fixieren, wie das geschehen soll und kann. Ich halte das gegenüber der Firma wie gegenüber den werdenden Eltern, die ja auch finanziell planen wollen und müssen, auch für den besseren Weg. Natürlich kann bis zur Geburt immer etwas passieren, aber auch danach. Und dann würde die Frau auch wieder auf der Matte stehen.
Ich werde jedenfalls, wenn ich meinem Chef in Kürze mitteile, dass ich ss bin, auch besprechen, wie es weitergehen soll, da ich eine verantwortliche Position habe, die eben nicht von jetzt auf gleich umbesetzt und wieder zurückbesetzt werden kann.
Liebe Grüße
Holly (14+0)

Re: TIP bei später nachricht an AG/Chef

man soll es 6 wochen vor beginn beantragen = 2 wochen nach der geburt.
was macht deine firma mit ihren verbindlichen planungen, wenn das kind unter der geburt stirbt? auf alle fälle hast du rechtlich auch nach der geburt noch alle freiheiten, aber nur 2 wochen lang.
wg. der anderen sache heißt es, man "muss" es umgehend mitteilen im mutterschutzgesetz, also schon ein grund, sehr vorsichtig zu sein, siehe meine zweite antwort an jennifer glaube ich.
LG gonschi

Re: TIP bei später nachricht an AG/Chef

§ 5 Abs. 1 MuSchuG spricht von soll und nicht von muss, wie oben schon zwei zitiert haben.
Meinen Kolleg/innen ist es glücklicherweise bisher nicht passiert, das ein Kind kurz vor oder während der Geburt verstorben ist, so dass der akute Fall noch nicht eingetreten ist. Wenn das doch der Fall wäre, ist die rechtliche Lage eindeutig, gegenüber der Vertretung besteht eine Kündigungsfrist von drei Wochen, die ja ohne Probleme einzuhalten wäre, da ja trotzdem der Mutterschutz bis acht Wochen nach der Geburt dauern würde. Auf alle Fälle ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind nach dem sechsten Monat lebend zur Welt kommt, wesentlich höher, als die, dass es verstirbt, so dass aus dem Grund eine verbindliche Planung Sinn macht. Und vor einem plötzlichen Ende der Elternzeit sind weder wir noch der AG gefeit, plötzlicher Kindstod oder andere Todesursachen bei Säuglingen / Kleinkindern sind glücklicherweise sehr selten und werden uns hoffentlich nicht betreffen, aber sie sind möglich. Und auch würde die Mutter / der Vater wieder auf der Matte stehen.
Liebe Grüße
Holly

Ich war das...

.... mit dem Hinweis auf die FG.
Ich denke mal, meine FÄ wird schon wissen, was sie mir rät und mich nicht ins offene Messer laufen lassen.
Außerdem wäre es ziemlich dümmlich gewesen, wenn ich gesagt hätte, dass es bei einer Routineuntersuchung herausgekommen wäre. Denn ich war seit Januar regelmäßig bei der FÄ, die Firma hat da jeweils Atteste drüber bekommen - und müsste ja denken, die FÄ wäre blind oder blöd!
Wenn man eine Kündigung bekommt (aus welchen Gründen auch immer), hat man übrigens definitiv 2 Wochen Zeit, eine SS zu beweisen, dann wird die Kündigung unwirksam....
LG
Anja

Re: TIP bei später nachricht an AG/Chef

Hallo Gonschi,
den Soll Bezeugungen muss ich mich anschließen. Dir kann niemand rechtlich gesehen einen Strick daraus drehen, wenn du die SS erst später bekannt gibst. Die Einhaltung der zwei Wochen gilt nur für die Kündigung - also, ab Kündigung 2 Wochen Zeit, die SS bekannt zu geben und die Kündigung ist nichtig. Versäumt man diese Frist, ist die Kündigung rechtskräftig.
Mit der Nachbesetzung ist das eigentlich so geregelt, dass der Arbeitsvertrag der Nachbesetzung bis zur voraussichtlichen Wiederkehr der Mutter befristet ist. Gleichzeitig gibt es aber einen Passus im Vertrag, der aussagt, dass das Arbeitsverhältnis jederzeit beendet wird, wenn die Frau eher aus dem Erziehungsurlaub zurück kommt. So einen Vertrag hatte ich nämlich auch mal - wurde dann später zum Glück in einen unbefristeten gewandelt.
LG Hexlein

18+3!! Ich sage weiter nichts.. Laaang!

Hallo ihr Lieben! Ich weiss, dass es für viele von euch wahrscheinlich sehr unverständlich ist, aber ich werde meine Schwangerschaft weiterhin NICHT offiziell machen. Inoffizill wissen alle Bescheid.Ich arbeite auf einer Kinderintensiv und darf wegen eines negativen Titers (nicht Röteln) nicht mehr auf einer Kinderstation arbeiten. Dies würde bedeuten,dass ich meine Station verlassen muss, in die Erwachsenenpflege wechseln muss. Dies bedeutet aber auch deutlich schwerere körperliche Anstrengung, mir unbekannte Pflege, ein völlig unbekanntes Team und auch Erwachsenen-spezifische Viren, die stehen aber leider nicht im MuSch. In vielen Kliniken können die Schwestern auch auf ihren Stationen bleiben, da einen ein positiver Titer witzigerwweise nicht vor einer erneuten Infektion nützt... Bei uns seit einem Jahr nicht mehr. Für mich kommt die Erwachsenen-Pflege nicht in Frage. Der absolute Horror für mich. Ich werde noch so lange es mir gut geht auf meiner Station arbeiten und dann mit meinem Gyn überlegen was ich machen kann. Man MUSS übrigens nichts sagen. Ich trage die Verantwortung, weiss wie ich arbeiten muss und mache natürlich keinen Nachtdienst mehr. Sollte meine Oberin auf mich zutreten habe ich zugenommen.PUNKT!!!! Noch sieht man eh unter unseren Kasaks nichts. Mit dieser Entscheidung geht es mir gut, ich habe tagelang geheult als ich erfahren habe, dass ich von Station muss. Diese Zeit war in der Schwangerschaft bisher die belastenste und furchtbarste. Dies kann für mein Baby nicht gesund sein. Ich hoffe ihr könnt mich ein bisschen verstehen.. LG Steffi

Re: 18+3!! Ich sage weiter nichts.. Laaang!

liebe steffi,
kann ich bestens verstehen.
hast du jetzt angst, ob es dann zu einer zerrüttung der beziehungen kommen könnte, wenn du erst sehr spät dich outest? zumal du dann schwer unter der decke wirst halten können, dass du es schon länger weißt, da irgendwer sich dann eh früher oder später verplappern würde. hmm. ich würde ja eher erwarten, dass du dann generell ein beschäftigungsverbot kriegst und nicht tatsächlich in die erwachsenenstation kommen würdest *wildrummspekulier*
LG gonschi

Re: 18+3!! Ich sage weiter nichts.. Laaang!

Liebe Gonschi, bin doch froh, dass man mich ein bisschen versteht.. Werde es wohl genauso machen!! Im April muss ich noch 10 Tage arbeiten (3/4 Stelle). Dann ist der schon rum. bleibt noch mai und Juni, Juli ist mit Urlaub abgedeckt und am 31.7 beginnt der MuSch.. Ich weiss auch noch nicht, wie ich es meinem Gyn sagen soll. Alle sagen immer es wäre kein Problem mit Beschäftigungsverbot und so.. Aber was ist wenn es mir noch total gut geht?? Dann gäbe es ja garkeinen Grund, verstehst du was ich meine? Meinst du, das wird ein Problem?? Danke fürs zuhören! Steffi

Re: 18+3!! Ich sage weiter nichts.. Laaang!

also ich würde es mit dem FA besprechen, wie du da vorgehen solltest. er war ja selber jahrelang in einer klinik tätig als assistenzarzt etc. und kennt die szene.
ich denke, er würde dich freistellen, aber eher aus realismus denn aus letzter gewissheit, dass du das nicht schaffen könntest *smile*
ich dneke, wenn du noch viel länger wartest, dann ist das ja zu klar, dass du es gewußt, aber nicht gemeldet hast.
hier in quali meldete sich mal tatsächlich eine frau in einem forum, dass sie nicht gemerkt hatte, dass sie schwanger sei, sie war inzw. in der 17. oder 18. wo und eine woche nach der feststellung der SS durch den FA (wirklich zufällig) hat sie ihr baby schon gespürt *hihi*
LG gonschi
Meistgelesen auf 9monate.de
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen