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Steuererklärung - Babyseite - wer kennt sich aus??

Hi Ihr,
ich hab heute grade mit unserer Steuererklärung angefangen und bin bei dieser Beilage fürs Kind hängen geblieben.
Weiß von Euch jemand, was ich da ausfüllen muss??
Wir hatten im letzten Jahr beide Steuerklasse IV, haben Sara also beide auf der Karte. Das Kindergeld hat mein Mann bekommen - das ist aber irgendwie nicht auf seiner Karte vermerkt.
Eigene Einkünfte, eine Ausbildungsstelle oder eine separate Wohnung hat unsere Maus (noch) nicht - muss ich das Blatt dann überhaupt ausfüllen und abgeben???
Hilflose Grüße
Anja
Bisherige Antworten

Re: Steuererklärung - Babyseite - wer kennt sich aus??

Ja, ausfüllen.
Name, Geburtsdatum, erhaltenes Kindergeld, Anschrift, Kindschaftsverhältnis, alles angeben.
Es geht ja auch um Haushaltsfreibetrag, um die Berechnung ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag anzusetzen sind (einkommensabhängig, das günstigere für Euch wird automatisch angesetzt und jeweils verrechnet)
Gibt es keine Anlage Kind gibt es auch keine steuerlichen VOrteile fürs Kind :-) Sara existiert dann also auch finanztechnisch nicht. Und das wäre schaaaade ;-)
LG Alke

Re: Steuererklärung - Babyseite - wer kennt sich aus??

Hi Alke,
dann werd ich mal schnell alles reinschreiben, was mir dazu einfällt ;-))
Sag mal, gibt es auch einen Beleg über erhaltenes Kindergeld?
Über das Mutterschutzgeld habe ich einen Beleg von der Krankenkasse bekommen - aber Kindergeld???
LG
Anja

Re: Steuererklärung - Babyseite - wer kennt sich aus??

Das brauchst Du nicht.
Der Satz ist ja immer der gleiche und ließe sich bei Bedarf über Kontoauszüge nachweisen.
Aber verlangt hat das bei uns noch keiner.
LG Alke

Re: Steuererklärung - Babyseite - wer kennt sich aus??

Ach sooo, ich dachte halt, dass es hier im Land für alles einen Beleg geben muss ;-))
LG
Anja

Re: Steuererklärung - Babyseite - wer kennt sich aus??

das stimmt sonst ja auch. aber müsste man das tun, dann müsste man doch eigentlich jedes jahr eine bescheinigung bekommen. was das kosten würde ... aber das wäre dann eigentlich erst so richtig gründlich *ggg*

Re: Steuererklärung - Babyseite - wer kennt sich aus??

Eben, so halbe Sachen gibt es doch sonst nicht...

Re: Steuererklärung - Babyseite - wer kennt sich aus??

Hallo Anja,
nee, dafür brauchst Du keinen Beleg, das KG steht Dir ja ab dem Monat, in dem das Kind geboren wurde zu. Du gibst einfach nur an, von wann bis wann Du es bekommen hast, beweisen mußt Du es nicht, die brauchen die Angaben nur für die Günstigerprüfung.
Also wie Alke schon schrieb, unbedingt die Anlage K ausfüllen, das bringt Steuererleichterung wie kaum was sonst :o)
LG Conny

Re: Steuererklärung - Babyseite - wer kennt sich aus??

Hi Conny,
na, dann hoffen wir mal, dass ich es richtig ausfülle und wir die Steuererleichterung auch spüren - wo ich doch schon kein Erziehungsgeld bekomme...
LG
Anja
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