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Selbständig und privatversichert

Ich bin aus dem Nov/Dez Forum, aber vielleicht kann mir von euch einer helfen.
Ich würde gern wissen, ob noch jemand von euch selbständig und privat versichert ist.
Wie ist es dann mit Mitterschutz? Die Wochen vor der Geburt würde ich ja nur dann nicht arbeiten, wenn ich von ärztlicher Seite aus nicht darf. Mir geht es vor allem um die Wochen nach der Geburt. Ist es richtig, dass ich keine Leistungen von der Krankenkasse bekomme.
Die nächste Frage wäre das Erziehungsgeld.
Wäre schön, wenn mir jemand Auskunft geben könnte, oder einen Link, wo ich mich informieren kann.
LG Anna
Bisherige Antworten

Re: Selbständig und privatversichert

ich glaube, das hängt von deiner versicherungspolice ab, da mußt du schauen, was du für leistungen vereinbart hast damals.
LG gonschi

Re: Selbständig und privatversichert

Hallo Anna,
Du bekommst von der PKV normalerweise kein Mutterschaftsgeld, es sei denn, Dein Doc schreibt Dich krank und Du hast entsprechendes Tagegeld abgesichert.
Für das Erziehungsgeld ist es meines Wissens völlig unerheblich, wo oder wie Du versichert bist, da kommt es nur auf den Verdienst an.
Grüßle
Ute

Re: Selbständig und privatversichert

Der Mutterschutz wird ja nicht von der KK, sondern vom Arbeitgeber bezahlt. Die KK zahlt hier nur einen kleinen Beitrag dazu. Als Selbständige hast du keinen Arbeitgeber, also auch kein Entgelt während des Mutterschutzes. Dieses Zusatzentgelt, das die GVK zahlt, kennt die PKV nicht.
In vielen PKV-Policen gibt es aber ein sog. Entbindungsgeld. In meiner Police findet sich das bei der Krankentagegeldversicherung. Das deckt den größten Teil dessen ab, was die gesetzliche Kasse auch bezahlt hätte.
Andererseits kann dich der Arzt auch nach der Geburt krankschreiben und damit solltest du das von dir vereinbarte Tagegeld bekommen - vermutlich hast du ja eine Police, bei der sofort Tagegeld bezahlt wird.
Das Erziehungsgeld hat mit den Leistungen der KK erstmal nichts zu tun. Wenn ich mich aber recht erinnere, habe ich von gesetzlich Versicherten gehört, bei denen das Erziehungsgeld erst nach Ende des MuSchutzes bezahlt wird. Ich weiß hier nicht, wie das bei Selbständigen gehandhabt wird, aber du findest im Familienministerium auf deren WWW-Seiten Infos dazu.
Jennifer.
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