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Mutterschutz bei Baby 3 Wochen vor ET?

Hallo Ihr Lieben,
kurz eine dumme Frage einer ahnungslosen Freiberuflerin: Wenn das Baby einer Angestellten 3 Wochen vor Termin kommt, hat sie dann ab dem tatsächlichen Geburtstag ihres Kindes noch 8 Wochen Mutterschutz oder addiert sich dazu die "ungenutzte" Zeit von vor der Geburt?
Ich frage für eine Freudin, die derzeit eine Schwangerschaftsvertretungsstelle hat für eine Frau, die Beschäftigungsverbot hatte. Heißt das, dass meine Freundin, die natürlich danach nicht sofort woanders beschäftigt sein wird, jetzt ein dreiviertel Monatsgehalt weniger verdienen kann, weil das Baby eher gekommen ist? Ich befürchte, dass das jetzt für sei dumm gelaufen ist.
Liebe Grüße
Tini
Bisherige Antworten

Re: Mutterschutz bei Baby 3 Wochen vor ET?

Hallo Tini,
soweit mir bekannt ist, hat man IMMER 14 Wochen Mutterschutz, egal, ob sich der Termin nach vorne oder nach hinten verschiebt, also müsste Deine Freundin noch elf Wochen beschäftigt sein, wenn das Kind der Dame drei Wochen eher kommt (aber rechnen war noch nie so meine Stärke ;-) !)
Aber vielleicht kennt sich hier noch jemand besser damit aus, will Dir auch nichts Falsches sagen.
GGLG Jessi mit Lilli

Re: Mutterschutz bei Baby 3 Wochen vor ET?

Hallo Tini,
ich sehe das auch so, dass man immer 14 Wochen Mutterschutz hat. Die Zeit, die man vor der Geburt "nicht nutzt", weil das Kind zu früh kommt, wird dann wiederum hinten dran gehängt, so dass es eben bei den 14 Wochen bleibt.
Ausnahmen gibt es wenn das Kind eine Frühgeburt (vor Abschluss der 37. SSW, z.B. bei 36+4) ist oder es sich um eine Zwillingsgeburt handelt. Dann hat man sogar noch 4 Wochen länger Mutterschutz = 4 Wochen länger volles Gehalt.
Auf die Länge der Elternzeit hat das ganze aber wohl keinen Einfluss.
Alle Angaben sind ohne Gewähr, da ich sie nur so wiedergeben kann, wie ich das aufgefasst habe.
Liebe Grüße
try
PS: Weißt du, wann genau das Baby geboren wurde? Ich meine zu welcher SSW?

14 Wo ausser ...

Das Muttterschutzgesetz:
(bmfsfj)
Die Mutterschutzfrist beginnt grundsätzlich sechs Wochen vor dem berechneten Geburtstermin und endet regulär acht Wochen, bei medizinischen Frühgeburten [vor vollendeter 37.Wo oder unter 2500g (Alke)]und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen nach der Entbindung. Bei medizinischen Frühgeburten, also in der Regel bei einem Geburtsgewicht von unter 2.500 Gramm, und seit dem Inkrafttreten des neuen Mutterschutzgesetzes am 20.06.2002 auch bei sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt um die Tage, die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnten. Somit haben alle Arbeitnehmerinnen einen Anspruch auf eine Mutterschutzfrist von insgesamt mindestens 14 Wochen.
LG Alke :-)

Um es nochh komplett zu machen.....

........
Hallo Tini,
die anderen haben Dir ja schon mitgeteilt, daß man mindestens 14 Wochen Mutterschutz hat. Wenn das Kind aber (wie in meinem Fall) nach Termin auf die Welt kommt, hat man sogar länger Mutterschutz. Termin war der 23.8., tatsächlich hat Madame sich erst am 28.8 blicken lassen und somit hatte 5 Tage länger Mutterschutz, denn erst ab der Geburt beginnen die 8 Wochen. Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt.
Lg Sandra
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