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Mal was anderes: Sorgerecht

Hallo,
mal ne Frage etwas anderer Art: weiss jemand von euch, welche Vorteile ein gemeinsames Sorgerecht hat? Klar, wenn man sich trennt, hat der Vater so ein Mitspracherecht, kann evtl. sogar vorm Familiengericht Ansprüche durchsetzen - aber warum sollte man, solange man eh zusammenlebt, gemeinsames Sorgerecht haben? Gibt es da irgendwas Wichtiges, was der Vater sonst nicht dürfte? Oder überwiegen eher die Nachteile?
Bis jetzt sind wir mit dem alleinigen Sorgerecht ganz gut gefahren - das einzige, was aufgefallen ist, ist die Tatsache, dass der Papa keinen Kinderkrankenschein bekommt (also von der Kasse nicht die 10 Tage bezahlt bekommen würde - dafür bekomme ich dann 20).
LG,
Claudia
Bisherige Antworten

Re: Mal was anderes: Sorgerecht

Hallo Claudia bei meiner ersten Tochter habe ich das alleinige Sorgerecht. Jetzt wo ich verheiratet bin hat man ja automatisch gemeinsames. Mein Mann hat meine erste Tochter angenommen und ist nicht der leibliche Vater aber bei unserm gemeinsamen da wir ja verheiratet sind ist klar 8 gemeinsames Sorgerecht ). Abgesehen davon das ich mich richtig gut verstehe mit dem Vater von meinem ersten Kind ist es ja bei vielen anders. Das Jugendamt hat mir damals geraten das so lange ich nicht verheiratet bin das alleinige Sorgerecht immer besser ist. Kenne so viele die nicht verheiratet sind und gemeinsames Sorgerecht haben und jetzt wo sie auseinander sind den großen ÄRGER haben. Das verhältniss zwischen mir und den Vater meiner gr0ssen ist Kumpelmäßig. Er versteht sich auch super mit mein Mann. Waren jetzt sogar alle 4 vor meiner ET einen Tag zur Ostsee. Wir treffen auch trotzdem alle Entscheidungen gemeinsam trotzdem ich das gemeinsame Sorgerecht habe. Ich denke das man es nicht auf Kosten der Kinder austragen muss. Nur leider ist es immer so. Hoffe ich konnte Dir weiter helfen. LG Nicol

Re: Mal was anderes: Sorgerecht

Hallo,
wir sind auch (noch) nicht verheiratet und haben bereits das gemeinsame Sorgerecht vorm Jugendamt erklärt. Es hat auch den Vorteil, dass wenn mit dem Kind mal was ist, der Vater auch in OPs einwilligen kann und dass er überhaupt von den Ärzten Auskunft bekommt. Außerdem bin ich der Meinung, wenn man zusammen ein Kind in die Welt setzt und gemeinsam aufzieht, dass der Vater dann die gleichen Rechte wie die Mutter haben sollte. Bei verheirateten ist das halt automatisch so. Bei uns hat das Jugendamt übrigens nichts gesagt darüber, dass es besser wäre nur ich hätte es vorerst. Nur als es um die Namensführung vom Kind ging (bei der Vaterschaftsanerkennung), da riet sie uns dazu es erstmal nach mir zu nennen, sollten wir innerhalb von 5 Jahren heiraten wechselt Baby automatisch den Namen (vorausgesetzt ich nehme seinen an), nach den 5 Jahren ist aber auch nur ein Wisch mehr auszufüllen und dann wechselt es. Nennt man das Kind aber gleich nach dem Vater, dann ist das nie wieder rückgängig zu machen, auch nicht im Falle einer Trennung.
Da ich mal davon ausgehe, dass ihr euch nicht trennen wollt (ok, man weiß nie was mal ist, aber dann dürfte auch niemand mehr heiraten), warum willst du ihm dann nicht auch dieselben Rechte wie einem ehelichen Vater einräumen? Mein Freund hat nach dem Jugendamtstermin richtig gestrahlt und meinte jetzt fühle er sich erst richtig als künftiger Papi, vorher wäre er halt nur der Erzeuger gewesen...
LG
Yvette (34. Woche)

Re: Mal was anderes: Sorgerecht

Hi Yvette,
tja, das mit dem niemals trennen ist so eine Sache - seit meiner Scheidung bin ich da etwas vorsichtiger. Mache mir also, obwohl ich mit diesem Mann zusammen bleiben möchte, schon so meine Gedanken ... Und da ist eben einer dieser Gedanken, dass er mit gemeinsamem Sorgerecht im Falle einer Trennung durchaus ne faire Chance hatte, dass das Gericht entscheidet, dass die Kinder bei ihm bleiben - ich habe meine Hauptwohnung nämlich aus beruflichen Gründen nicht bei ihm und den Kindern (dass ich mich trotzdem die meiste Zeit bei ihm aufhalte, ist ja nirgends dokumentiert). Und ein anderer Gedanke: meine Tochter hat vom Uropa ne Menge Geld geerbt. Nicht dass ich ihm nun unterstellen würde, er würde das veruntreuen, aber er ist in vertraglichen und finanziellen Dingen einfach völlig unpraktisch veranlagt.
Deswegen: derzeit fallen mir nur Gründe ein, die gegen ein gemeinsames Sorgerecht sprechen - aber keiner, der dafür spricht. Dein Argument jetzt mit der Arztauskunft wäre das erste - obwohl man auch da einen Schriebs fertigmachen kann, mit dem er in Notfällen das Kind zum Arzt bringen kann (kriegt der Kindergarten ja auch). Naja, mal sehen ... vielleicht finden wir ja noch was, was dafür spricht.
LG,
Claudia

Re: Mal was anderes: Sorgerecht

Hi Claudia,
mal anders gefragt: warum sollte der Vater des Kindes, mit dem ich in einer Beziehung zusammen lebe, nicht auch das Sorgerecht für das Kind gemeinsame Kind und somit die gleichen Rechte haben?
Bei uns ist momentan auch keine Heirat geplant, nächste Woche werden wir aber beim Jugendamt sowohl die Vaterschaftsanerkennung, als auch die Sache mit dem gemeinsamen Sorgerecht klären.
Mir ist das sehr wichtig, weil:
1. es ist unser gemeinsames Kind, welches wir gemeinsam großziehen werden, d.h. gleiche Rechte, gleiche Pflichten - und das unaghängig vom Trauschein.
2. was ist, wenn mir was passiert? Dann wird ein Vormund für das Kind bestimmt, der Entscheidungen trifft. Und das ist ja nun überhaupt nicht in unserem Interesse.
3. mein Partner hätte (verständlicher Weise) ein riesiges Problem damit, rein rechtlich in keiner Weise befugt zu sein, für sein Kind Entscheidungen zu treffen.
4. ohne Sorgerechtserklärung könnte er sein eigenes Kind nach der Geburt nicht mal auf dem Standesamt anmelden.
Also, für mich kam eigentlich überhaupt nicht in Frage, das gemeinsame Sorgerecht nicht zu beantragen. Ich lebe mit dem Vater des Kindes zusammen, ich liebe diesen Menschen, wir haben uns gemeinsam für ein Kind entschieden...also ist das für mich irgendwie die logische Konsequenz.
LG nickerl (34+5)

Re: Mal was anderes: Sorgerecht

Hallo Claudia,
problematisch ist das soweit ich weiß erst dann wenn dir was zustossen sollte (was man ja nicht hofft). Indiesem Fall hat der leibliche Vater keinerlei Rechtsansprüche. Das heißt wenn der Vormund von deinem Kind kein Kontakt wünscht hat der Vater Pech gehabt(es sei denn die Gesetze haben sich inzwischen geändert).
Ansonsten darf der Vater halt nichts unterschreiben für das Kind. Sprich keine Verträge abschließen, Erlaubnis zur Teilnahme am Schulausflug etc. etc., halt überall wo es heißt Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.
Gruß Conny

einen vormund...

gibt es nicht mehr und nach dem Kindschaftsrecht hat auch der leibliche Vater ohne Sorgerecht Rechte...Ein vormund könnte ,wenns den noch gäbe,bzw.man einen beantragt hat,gegenüber dem leiblichen Vater genausowenig handhabe,den Kontakt zu verbieten wie die Mutter...das KIND hat das Recht auf beide Elternteile,egal,ob Sorgerecht oder nicht...glg feechen mit alleinigem Sorgerecht vom ersten Kind trotz Ehe(Scheidung)...glg feechen...

Re: einen vormund...

Hallo Feechen,
es kann sein dass sich das inzwischen geändert hat(hab ich glaub auch geschrieben)aber bei der Freundin meiner Schwester ist das nach wie vor so wenn die Großmutter in dem Fall Vormund keinen Kontakt zum Vater duldet hat er keinerlei Rechte, es sei denn sie läuft ohne das wissen ihrer Oma zu ihrem Vater(sie ist jetzt allerdings schon 16).Und ein Bekannter muss für seinen leiblichen allerdings behinderten Sohn jedes Jahr von neuem beim Vormundschaftsgericht beantragen seinen Sohn betreuen zu dürfen (seine Frau ist leider Verstorben und hatte das alleinige Sorgerecht trotz Ehe)

Re: einen vormund...

Hallo,na,das ist wirklich nicht mehr so...*gottseidank*...Und ein alleiniges Sorgerecht trotz Ehe ist wahrlich nicht mal per Antrag möglich...glg feechen,die die Rechte der kinder schon verstärkt sieht,aber in manchen fällen auch nicht so toll...kommt immer auf das verhältnis an,was das kind zum papa hat...men großer hat keinen kontakt,da mein ex damals kein kind wollte...ich trennte mich dann und somit wars klar..wo väter aber väter sind,find ich es fürs kind immer gut,wenn er mitmischen kann ...

Re: Mal was anderes: Sorgerecht

Hi Conny,
wird im eventuellen Ernstfall (also, wenn mir was passieren sollte), nicht sowieso der leibliche Vater erste Wahl sein, was die Vormundschaft betrifft?
Gruss,
Claudia

Re: Mal was anderes: Sorgerecht

Ich kenne es so dass auch jemand anders das machen kann, bei der Freundin meiner Schwester war es in dem Fall die Großmutter und hätte die den Kontakt nicht gewollt hätte der Vater die Tochter nicht zu sehen bekommen.Inzwischen ist der Kontakt auch verboten weil der Vater Drogen nimmt.Allerdings ist die jetzt auch schon 16 ich weiß nicht ob sich das geändert hat.
Aber auf der anderen Seite wieso kein gemeinsames Sorgerecht? das würde ja irgendwo bedeuten dass du deinem Partner in Erziehungsdingen nicht wirklich vertraust.

Re: Mal was anderes: Sorgerecht

Hi,jelly,bin zwar nicht conny....aber ich habe ein sog.handschriftliches Testament damals machen sollen,wer dann fürs Kind da sein soll...
Da ich ja den leiblichen Vater auf keinen Fall will..ihm würd mein sohn auch nicht zugesprochen,da er ihn nichtmal kennt...aber rechtlich hätte er sicher eine *schnitte*,aber da ist mir das Testament lieber...erste wahl ist immer so eine sache..klar,erst prüft man usw...aber da gibts ja so unterschiedliche *sach*bearbeiter usw.,da hätt ich kein Vertrauen...also ich würd daher lieber das gemeinsame SG beantragen,ist doch okay...glg feechen

Ich sehe es so wie nickerl...

Hi,jelly...wie oben im Betreff,verstehe ich nicht,dass ihr da kein gemeinsames SG hat..die vorteile liegen klar auf der hand,verstehe diesen rat vom Jugendamt nicht,zumal es seit 1998 das neue kindschaftsrecht gibt...
Ich habe das alleinige SG für meinen Sohn aus erster Ehe(bei der Scheidung erkämpft und bekommen),was aber Gründe hat...Wenn man mit dem Vater der Kinder zusammenlebt,man sich liebt usw.dann wär es für mich gar keine Frage,das gemeinsame SG zu haben...Gemeinsam verantwortlich sein in allen Lebensfragen,das würd ich nicht missen wollen...ich bin zwar gezz verheiratet ,aber mein zweites Kind war noch nichtehelich geboren...warum genau willst du denn nicht?glg feechen,der viel mehr einfällt,was das gemeinsame SG angeht als den Kinderkrankenschein....
ich denke an schule,kiga,unterschriften,krankheit,krankenhaus usw....

Re: Ich sehe es so wie nickerl...

Hi Feechen,
wegen Erklärung, warum wir kein gemeinsames Sorgerecht haben: schaust Du mal bitte hier: http://www.9monate.de/Q-7500003.html ?
Die Sache mit den Unterschriften, die Du erwähnst: wie gesagt, er ist, was Verträge und Behördenkram angeht, echt unpraktisch. Also müsste ich auch in Zukunft allen Papierkram erledigen. Und im KiGa hatten wir noch nie Probleme - er steht ganz oben in der Liste der Leute, die die Kleine abholen dürfen. Und was ist mit Krankheit und Krankenhaus? Bis jetzt mussten wir für das Kind nur einmal was unterschreiben (Impfung) - und die Ärztin wollte keine Sorgerechtsbescheinigung sehen. Ich vermute mal, falls echt mal was passieren sollte, werden die Ärzte auch nicht das Kind verbluten lassen, während er den Nachweis holt, dass er das Sorgerecht hat.
LG,
Claudia

ich bin dafür!!

Hallo Claudia. Wir bekommen ja jetzt unser zweites Kind. Wir sind nicht verheiratet und haben auch jetzt schon vorgeburtlich gemeinsame Sorgerechtserklärung abgegeben. Hier haben ja schon viele gesagt, warum es von Vorteil ist. In meinem Umfeld ist mir bisher aus verschieden Gründen und Erfahrungswerten davon abgeraten wurden. Aber ich bin auch der Meinung, das er der Vater ist, auch wenn wir mal getrennte Wege gehen sollten sind es seine Kinder!!! Wir haben uns gemeinsam dafür entschieden und ich möchte, das er die gleichen Rechte und Pflichten hat wie ich auch! LG, Maria
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