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Mal rechtliche Frage zu Karenzgeld habe

Hallo allerseits,
ich habe von einer Freundin gehört, dass wenn man während der Karenz bei der Firma kündigt man dann falls noch ein Baby kommt dazwischen arbeiten muss da man sonst kein Karenzgeld fürs 2. Kind bekommt. Ist das so?? Und wie lange muss man dazwischen angemeldet sein??
Trifft auf mich nämlich zu und wäre seeehr interessant da wir ja auch nächstes Jahr noch ein 2. Kind wollen.
Danke und LG
Karin mit Manuel
Bisherige Antworten

was ist Karenzgeld ?

Hallo,
was meinst Du mit Karenzgeld ? Mutterschaftsgeld von der KK oder den Zuschuß zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber ?
Also wenn die neue Schutzfrist noch während der Elternzeit vom 1. Kind beginnt, zahlt Dir die KK die 13 Euro Mutterschaftsgeld . Wenn Du zwischendurch aber nicht mehr gearbeitet hast bekommst Du keinen Zuschuß zum Mutterschaftsgeld von Deinem Arbeitgeber.
LG..Anja mit Alina

wenn Du Mutterschaftsgeld meinst ...

Das Mutterschaftsgeld während des Mutterschutzes gibt es logischer Weise nur wenn man ein bestehendes Arbeitsverhältnis hat.
Ansonsten gibt es ein Entbindungsgeld. Ich habe vor fast 8 Jahren satte 150 DM Entbindungsgeld bekommen. /Scherzle Anfang/ Hab dann gleich eine Champagner und Kaviar Fete davon steigen lassen /Scherzle Ende/!!!
LG Alke

@ Alke ...

Hallo Alke,
und weil Du den Champagner davon gekauft hast, hat die Krankenkasse das Entbindungsgeld abgeschafft.((o: Nein, Scherz bei Seite. Das Entbindungsgeld von früher 150 DM von der Krankenkasse für nicht Beruftstätige gibt es seit ca. 3 oder 4 Jahren nicht mehr.
LG...Anja

Re: Mal rechtliche Frage zu Karenzgeld habe

Hi,
bei uns in Ö ist das ein bißchen anders.
das Karenzgeld heißt jetzt Kinderbetreuungsgeld, und das bekommen alle, auch Hausfrauen u.s.w. wie die Werbung der Sozialministerin heißt.
um wieder Anspruch auf Karenzurlaub vom Arbeitgeber zu haben, musst du innerhalb der 2 Jahre wieder anfangen zu arbieten, oder den Karenzurlaub freiwillig verlängern, und wenn du in dieser Zeit wieder ssw wirst und in Mutterschutz kommst, dann gewährt dir der Ag weiter karenzurlaub.
wenn du in der Karenz kündigst, bekommt du die Häfte der Abfertigung trotz Selbstkündigug.
aber das Kinderbetreuungsgeld bekommt du auf jeden Fall, unabhängig von du arbeitest oder nicht
lg Katha
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