Kennt sich jemand aus- KKversicherung?
Ich habe in der Zeit zwischen dem Ende meiner ersten Elternzeit und dem Mutterschutbeginn vom zweiten Kind (ET 23.12.05) unbezahlten Urlaub nehmen müssen (für drei Monate), da mein AG mir keine geeignete Stelle anbieten konnte. Damals sagte mir die KK, daß ich in diesen 2 Mon beitragsfrei familienversichert bin. Jetzt haben sie wohl alles nochmal geprüft und ich muß mich wohl rückwirkend freiwillig versichern lassen (120? im Monat), damit ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe. Ist das legal? Erst mal sagen , es kostet nichts und dann 6 Wochen später zu sagen, sie hätten sich vertan? Ist vielleicht jemand in einer ähnlichen Situation oder kennt sich aus? Bin dankbar für jeden Tip!
Gruß,
Andrea
Re: Kennt sich jemand aus- KKversicherung?
bist du verheiratet ? wenn ja müsste meiner Meinung nach die Familienversicherung bei deinem Mann möglich sein ! Wenn du nicht verheiratet bist bzw. dein Mann Privat versichert ist dann wäre Beitragsfreiheit nur für Maximal einen Monat möglich. Da es aber bei dir 2 monate sind müsste leider auch die Freiwillige versicherung für die kompletten zwei Monate bezahlt werden.
Hoffe das war bissle verständlich so ansonsten meld dich einfach.
LG vonnsche
Re: Kennt sich jemand aus- KKversicherung?
arbeite selbst bei ner KK, zwar nicht in der Abteilung für Familienversicherung aber mir ist nur folgendes bekannt. Wenn Du verheiratet bist und kein eigenes Einkommen hast kannst Du Dich beitragsfrei familienversichern. Dann hast Du natürlich kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Meiner Meinung nach hast Du aber auch bei der freiwilligen Versicherung keinen Anspruch darauf....Habe Dir jetzt nicht wirklich weitergeholfen. Würde nochmal nachfragen ob die Dir dann tatsächlich Mu-Geld zahlen bei der freiwilligen Versicherung, dann würde es sich ja lohnen. Nur wie sieht es denn dann nach der Schutzfrist aus ?
Würde dann ja nicht mehr jeden Monat 120 Euro bezahlen.
LG..Anja
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