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Hiiiiilfe - Gewerbeschein - wer kennt sich aus?

Hi Ihr,
ich brauche dringend mal Tipps, weil ich so einen doofen Brief vom Finanzamt bekommen habe, wegen "gewerblichen Handel bei Ebay".
Ich weiß nicht, wie die darauf kommen, aber ich verkaufe nur rein privat, halt Sachen, die ich sonst auf dem Flohmarkt verkaufen würde.
Muss man dafür einen Gewerbeschein haben? Wie denken die sich das, dass ich alles von 2004(!!!) aufführen soll????
Weiß ich doch jetzt nicht mehr, was für Bücher oder Klamotten ich da angeboten habe.
Uff, ist das wirklich Handel, wenn ich meinen Kleiderschrank oder das Bücherregal ausmiste? Oder mein Mann wegen Zeitmangel unser Motorboot mit sämtlichen Zubehör anbietet???
Jetzt hab ich voll Schiss, dass da wer weiß was auf mich zukommt. Und das für Sachen, die andere vielleicht gleich in den Sperrmüll oder die Altkleidersammlung geben...
Habt Ihr eine Idee???
LG
Anja - ziemlich verwirrt...
Bisherige Antworten

Re: Hiiiiilfe - Gewerbeschein - wer kennt sich aus?

Hallo Anja,
solange Du das alles nur privat und ohne Gewinnabsicht verkaufst dürfte Dir da nicht viel passieren. Jetzt schalte erstmal die Angst aus und Du rufst einfach gleich morgen mal beim FA und fragst nach und sagst einfach, was Du so verkaufst. Wieviel Bewertungen hast Du denn? Und wieviel Tätigkeiten hattest Du in den letzten 12 Monaten so??
Lg Sandra

Re: Hiiiiilfe - Gewerbeschein - wer kennt sich aus?

Hi Sandra,
ich hab jetzt 1991 Bewertungen seit 01.12.01, 351 aus den letzten 12 Monaten - aber wir kaufen halt auch oft über Ebay, das zählt ja bei den Bewertungen auch alles mit...
Hoffentlich ist der Typ morgen nicht so ekelig *grusel*
LG
Anja

Re: Hiiiiilfe - Gewerbeschein - wer kennt sich aus?

Ach quatsch Anja, das sind auch nur Menschen und wenn Du nett bist, sind sie es auch!!
Du mußt nur erklären, daß das alles privat ist und er ja auch gerne die Bewertungen der letzten zeit einsehen kann. Du kannst ja sagen, daß Du Mama bist und auch viel fürs Baby bei ebay kaufst. Nur keine Angst und alles wird gut! Das schaffst Du -TSCHAKA!!
Denk dran, sind auch nur Menschen, die sogar in ihrem Bereich nicht alles wissen (können).
Lg Sandra
Hälst mich auf dem laufenden ja??

Re: Hiiiiilfe - Gewerbeschein - wer kennt sich aus?

Hi Sandra,
klar, ich werde weiter berichten.
Bei uns am Ort sind die beim Amt eigentlich bisher alle ganz nett gewesen (ich natürlich auch).
Ich komme ja aus Bremen, da kann man so nett sein, wie man will, die scheren auf den Ämtern alle über einen Kamm und sind irre unfreundlich.
Aber natürlich werde ich morgen am Telefon auch nett sein, sogar seeehr!!!
LG
Anja

Re: Hiiiiilfe - Gewerbeschein - wer kennt sich aus?

§ 15
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
(1) 1Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind
Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen. 2Dazu gehören auch Einkünfte aus gewerblicher Bodenbewirtschaftung, z. B. aus Bergbauunternehmen und aus Betrieben zur Gewinnung von Torf, Steinen und Erden, soweit sie nicht land- oder forstwirtschaftliche Nebenbetriebe sind;
die Gewinnanteile der Gesellschafter einer Offenen Handelsgesellschaft, einer Kommanditgesellschaft und einer anderen Gesellschaft, bei der der Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) des Betriebs anzusehen ist, und die Vergütungen, die der Gesellschafter von der Gesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen hat. 2Der mittelbar über eine oder mehrere Personengesellschaften beteiligte Gesellschafter steht dem unmittelbar beteiligten Gesellschafter gleich; er ist als Mitunternehmer des Betriebs der Gesellschaft anzusehen, an der er mittelbar beteiligt ist, wenn er und die Personengesellschaften, die seine Beteiligung vermitteln, jeweils als Mitunternehmer der Betriebe der Personengesellschaften anzusehen sind, an denen sie unmittelbar beteiligt sind;
die Gewinnanteile der persönlich haftenden Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien, soweit sie nicht auf Anteile am Grundkapital entfallen, und die Vergütungen, die der persönlich haftende Gesellschafter von der Gesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen hat.
2Satz 1 Nr. 2 und 3 gilt auch für Vergütungen, die als nachträgliche Einkünfte (§ 24 Nr. 2) bezogen werden. 3§ 13 Abs. 5 gilt entsprechend, sofern das Grundstück im Veranlagungszeitraum 1986 zu einem gewerblichen Betriebsvermögen gehört hat.
(2) 1Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. 2Eine durch die Betätigung verursachte Minderung der Steuern vom Einkommen ist kein Gewinn im Sinne des Satzes 1. 3Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist.
(3) 1Als Gewerbebetrieb gilt in vollem Umfang die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit
einer Offenen Handelsgesellschaft, einer Kommanditgesellschaft oder einer anderen Personengesellschaft, wenn die Gesellschaft auch eine Tätigkeit im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 ausübt,
einer Personengesellschaft, die keine Tätigkeit im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 ausübt und bei der ausschließlich eine oder mehrere Kapitalgesellschaften persönlich haftende Gesellschafter sind und nur diese oder Personen, die nicht Gesellschafter sind, zur Geschäftsführung befugt sind (gewerblich geprägte Personengesellschaft). 2Ist eine gewerblich geprägte Personengesellschaft als persönlich haftender Gesellschafter an einer anderen Personengesellschaft beteiligt, so steht für die Beurteilung, ob die Tätigkeit dieser Personengesellschaft als Gewerbebetrieb gilt, die gewerblich geprägte Personengesellschaft einer Kapitalgesellschaft gleich.
(4) 1Verluste aus gewerblicher Tierzucht oder gewerblicher Tierhaltung dürfen weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d abgezogen werden. 2Die Verluste mindern jedoch nach Maßgabe des § 10d die Gewinne, die der Steuerpflichtige in dem unmittelbar vorangegangenen und in den folgenden Wirtschaftsjahren aus gewerblicher Tierzucht oder gewerblicher Tierhaltung erzielt hat oder erzielt. 3Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Verluste aus Termingeschäften, durch die der Steuerpflichtige einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt. 4Satz 3 gilt nicht für die Geschäfte, die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb bei Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmen im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen gehören oder die der Absicherung von Geschäften des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs dienen soweit es sich nicht um Geschäfte im Sinne des Satzes 3 auf Aktien handelt. 5Für Verluste aus der Veräußerung von Anteilen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1, die im Zeitpunkt der Veräußerung oder Entnahme nicht mindestens ein Jahr ununterbrochen zum Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen gehört haben, gelten die Sätze 1 und 2 entsprechend.

Bitte Augenmerk auf Absatz 2

Uff, wer soll das denn verstehen???

Für solche Texte bin ich irgendwie zu blöd, da fehlen mir wohl wichtige Gene *schäm* Warum können die sich nicht im normal verständlichen Deutsch artikulieren???
Trotzdem vielen Dank fürs Kopieren ;-))
LG
Anja

Alsoooo

Ich weiß nicht ob die Gene wirklich wichtig sind......

Re: Alsoooo

Für mich eigentlich nicht.
Andere surfen oder stehen im Regen auf dem Flohmarkt - ich sitzt halt gerne am PC und entrümpel so unser Haus.
Das sollen die mir morgen mal erklären...

Re: Hiiiiilfe - Gewerbeschein - wer kennt sich aus?

Hallo anja,
eigentlich kann das nicht sein!
Gewerbe ist, wer Waren unter Gewinnabzielung zum Verkauf anbietet. Wer seine Wohnung entrümpelt o.ä. macht damit ja kein Gewinn!
Ich würde mal direkt beim Finanzamt anrufen und fragen was das soll und das es sich da um ein Missverständnis handeln muss, da du nur rein privat bei ebay verkaufst.
Fang bloß nicht an die ganzen Sachen aufzulisten, bevor du das nicht geklärt hast. Möglicherweise wollen die das als Beweis, aber dann müssten die ja jedes ebay-Mitglied anschreiben...tss
Melde dich mal was dabei rausgekommen ist!
Ich selbst habe einen Online Shop und auch noch nen guten Freund der Anwalt ist, von daher kenne ich mich etwas aus...
LG
Stephanie

Re: Hiiiiilfe - Gewerbeschein - wer kennt sich aus?

Hi Stephanie,
wenn ich mir für einige nicht mehr passende Klamotten ein neues Teil kaufen kann, ist es für mich schon ein "Gewinn" - jedenfalls besser, als die alten Sachen wegwerfen.
Ansonsten haben wir halt öfter mal Sachen über, die wir uns im Überschwang der Gefühle gekauft haben und die dann aus vielfältigen Gründen doch nicht zum Einsatz kamen. Und auch da sind wir immer froh, sie wieder los zu werden.
Ich ruf morgen auf jeden Fall dort an und hab von nichts eine Ahnung - was ja auch stimmt!!!
LG
Anja

Re: Hiiiiilfe - Gewerbeschein - wer kennt sich aus?

Hallo Anja,
also ich hatte neulich von ebay so eine Nachricht bekommen, in der ich ankreuzen musste, ob ich privat oder gewerblicher Verkäufer bin und da hab ich privat angekreuzt. Seitdem steht in meinem Profil bei ebay auch "angemeldet als Privatverkäufer".
Vielleicht hat es irgendwas damit zu tun?
Mehr wüßte ich im Moment auch nicht....
Liebe Grüße, Lana mit Mira 19Wochen

Re: Hiiiiilfe - Gewerbeschein - wer kennt sich aus?

Hi Lana,
das hatte ich auch und bin dort ebenfalls als Privatverkäufer angemeldet.
Jetzt müssen wir erst mal zur Babygymnastik, dann rufe ich bei dem Typen an *grusel*
LG
Anja und Sara - 20 W + 2 T - und schon soooo erwachsen ;-))

Re: Hiiiiilfe - Gewerbeschein - wer kennt sich aus?

Waaas? Wie kommen die denn darauf? Ist ja super unheimlich.
Also, ich hab bei Ebay letztens eine Checkbox gehabt, ob ich privat oder gewerblich anbiete. Bei gewerblich stand dann, daß man dafür Waren extra ankauft mit dem Ziel sie zu verkaufen. Und dann Du das nicht machst, dann kann es doch nur privat sein, oder?
Ganz liebe Grüße und erzähl mal bitte wie es war, ja?
Chrissi

Re: Hiiiiilfe - Gewerbeschein - wer kennt sich aus?

Hi Chrissi,
keine Ahnung, wie die darauf kommen.
Ich werd gleich mal anrufen, muss mich aber erst mal sammeln...
LG
Anja

Re: Hiiiiilfe - Gewerbeschein - wer kennt sich aus?

Anja,
ich hab Dir das mal kopiert:
Gewerbe anmelden ist Pflicht
Händler ist jeder, der regelmäßig neue oder gebrauchte Waren einkauft, um sie gewinnbringend über eBay zu versteigern. Für haupt- und nebenberuflich tätige Händler ist die Anmeldung eines Gewerbes Pflicht. Ab einem Gewinn von mehr als 24.500 ? im Jahr ist der Händler gewerbesteuerpflichtig.
Kein Händler ist, wer nur hin und wieder Gebrauchtes aus seinem Privatbesitz verkauft.
Umsatzsteuer
Umsatzsteuer fällt an, sobald Neuware angekauft und über eBay weiterveräußert wird. Vom Verkaufspreis jedes Artikels ist dann Mehrwertsteuer an das Finanzamt abzuführen.
Eine Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht ist möglich, wenn der Verkäufer im Vorjahre maximal 16.600 ? und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 ? Umsatz erzielt. Vorteil der Umsatzsteuerpflicht: Vorsteuer für Betriebsausgaben kann vor dem Fiskus geltend gemacht werden.
Einkommensteuer
Wer über eBay Gewinne macht, ist ? über einen Grundfreibetrag von 7.235 ? hinaus? mit diesen Einnahmen einkommensteuerpflichtig. Ausnahme: Wer seinen Dachboden ausmistet, um gebrauchte Bücher und CDs anzubieten, macht damit in der Regel keine Gewinne. Wenn aber Sammlerstücke wie Antiquitäten, Briefmarken und Münzen innerhalb eines Jahres nach Erwerb mit Gewinn weiterverkauft werden, muss der Ertrag als ?privates Veräußerungsgeschäft? angegeben und versteuert werden. Hier gilt ein jährlicher Freibetrag von 512 ?.
Staat fördert eBayer
Überbrückungsgeld und Ich-AG-Zuschüsse gibt es auch für Arbeitslose, die sich als eBay-Händler selbständig machen. Wer keinen Anspruch auf diese Förderungen hat, kann sich bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau über Wege zu zinsgünstigen Existenzgründerdarlehen informieren.
Finanzamt darf stöbern
Bei offiziellen Steuerprüfungen des Unternehmens eBay können Fahnder auf Verkäufer aufmerksam werden. Diese Daten nutzt das Finanzamt für weitere Nachforschungen. Seit neuestem im Einsatz: der Web-Crawler 'Xpider'. Die Software durchforstet Plattformen, stellt Querverbindungen zwischen An- und Verkäufen her und vergleicht diese mit dem Handelsregister und anderen Datenbanken, um Steuersündern auf die Schliche zu kommen.
Diana

Re: Hiiiiilfe - Gewerbeschein - wer kennt sich aus?

Hi Diana,
super, danke für den Text! Da kann ich ja direkt was mit anfangen - an die utopischen Gewinnzahlen komme ich mit meinen Verkäufen zum Glück in keinster Weise ran...
LG
Anja

Re: Hiiiiilfe - Gewerbeschein - wer kennt sich aus?

Hi Anja,
versuch nachzuvollziehen was Du da angeboten hast. Guck alle Kontoauszüge durch.
So, und um sicher zu gehen: guck auch alle Ausgaben durch. Gibt es da welche die man als Einkäufe ansehen kann? Denn jeder Verkauf bedingt ja auch einen Einkauf.
Wenn Du alles wirklich aus dem Kleiderschrank und dem Bücherregal kommt, dann ist das noch recht einfach. Es ist auch eine Frage dessen wie viele Bewertungen auf welchen Zeitraum kommen.
LG Alke

noch was ...

... wer nur verkauft steht natürlich schneller im Visir als jemand der verkauft aber auch selber kauft!
Ruf wirklich erstmal an, stelle klar, beantworte auch gerne Fragen.
Hast Du denn oft "neu" oder "neuwertig" in den Auktionen stehen? Das ist auch so ein Indiz für das Finanzamt.
Das ist so ein Problem, bei Ebay wird eben verdammt viel an der Steuer vorbei vertickt. Das ist ein echtes Problem, und keine Bagatelle!
LG Alke

Re: noch was ...

Hi Alke,
wir kaufen und verkaufen - mal so, mal so.
Neuwertig habe ich oft stehen, einfach, weil meine Bücher und Klamotten auch wirklich neuwertig sind - aber halt gebraucht.
LG
Anja

Re: Hiiiiilfe - Gewerbeschein - wer kennt sich aus?

Hi Alke,
zum Glück hab ich - um das Programm nicht zu verlernen - mal vor zig Jahren mit einer Access-Datei für Einnahmen und Ausgaben angefangen. Die muss ich mir mal genau anschauen, da könnte ich sicher auch eine entsprechende Auswertung machen.
Da steht zwar ganz bestimmt nicht alles drin, aber doch einiges.
LG
Anja

Re: Hiiiiilfe - Gewerbeschein - wer kennt sich aus?

hallo Anja, habe es jetzt erst gelesesn, da hätte ich ja auch erstmal Angst bekommen, ich hoffe du konntest alles klären, berichte mal.
lg annette

Re: Hiiiiilfe - Gewerbeschein - wer kennt sich aus?

Hi Annette,
ja, ich muss denen eine Aufstellung machen - mal sehen, wie ich das hinbekomme...
LG
Anja

Re: Hiiiiilfe - Gewerbeschein - wer kennt sich aus?

hallo anja, ach du sch........................... das ist ja bitter, wie soll man das denn hinkriegen, ich weiß doch auch nicht mehr was ich so gekauft habe und wie kamen die auf dich udn warum?!
annette

Re: Hiiiiilfe - Gewerbeschein - wer kennt sich aus?

Hi Annette,
lies mal den Betrag von Chrissi (Monologic), die haben beim FA wohl ein neues Programm, mit denen sie sich über Ebay alle möglichen Infos ziehen können.
Und zusätzlich meldet Ebay wohl auch Verkäufer, die eine bestimmte Anzahl von Auktionen im Jahr überschreiten, direkt an das FA. So hab ich den Menschen jedenfalls verstanden.
LG
Anja

Re: Hiiiiilfe - Gewerbeschein - wer kennt sich aus?

Hallo Anja, hatte gestern noch etwas Zeit und habe alles gelesen, das ist echt eine Sauerei, da gibt es sicher Schwarze Schafe, aber ob das gerade du bist, mit süßen 300Bewertungen.
lg annette
die sich nicht vorsteleln kann, wie ich selber das hinkriegen sollte alles aufzuschreiben

Re: Hiiiiilfe - Gewerbeschein - wer kennt sich aus?

Hi Annette,
tja, ich hoffe nicht, dass die mir was anhängen.
Jetzt mach ich erst mal in Ruhe unsere normale Steuererklärung, dann werde ích mich an die Liste machen und abwarten.
LG
Anja mit klein Lama auf dem Schoß

Re: Hiiiiilfe - Gewerbeschein - wer kennt sich aus?

dann wünsche ich dir viel Erfolg udn ich fände es klasse , wenn du uns/mich auf den laufenden hälst.
gruß annette

Re: Hiiiiilfe - Gewerbeschein - wer kennt sich aus?

Danke, kann aber etwas dauern, denn es wird ganz schön viel Arbeit sein...
LG
Anja
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