Hat jemand ne Ahnung?
Eine Freundin hat mir grad erzählt das jede schwangere wohl beim Gesundheitsamt gemeldet werden muss.Kennt sich jemand damit aus?
Würde mich freuen wenn sich jemand damit auskennt und mir weiter helfen könnte.Ich komme aus Berlin und bin wegen meiner Arbeit voll verzweifelt(arbeite in einem Pflegeheim)
Muss noch voll mitarbeiten im Frühdienst und schaffe das weder körperlich noch psychisch.Bin zu Hause nur am heulen,meine Frauenärztin schreibt mich nicht krank,obwohl es "nur" noch fünf Wochen bis zum Musch sind.Ich habe ja schließlich keine Ödeme und sonst ist ja wohl auch alles okay.Nur meine psychische berücksichtigt sie nicht.Sagt mal bekommen die jetzt ärger von den Kankenkassen wenn sie schwangere krank schreiben oder gar ein BV aussprechen?
Eine Kollegin von mir bekommt trotz schlechten Fruchtwasser ergebnissen und Ödemen nur eine Krankschreibung und kein BV.Jetzt kann sie sehen wie sie mit 70% des Gehalts klar kommt. Tztz diese Gesungheitsreform.
Gute Nacht wünscht sausi aus Berlin
Re: Hat jemand ne Ahnung?
hast Du nicht einen Hausarzt, der Dich krank schreiben könnte? Er kann Dich sicher keine 5 Wochen am Stück krank schreiben aber vielleicht 2,5 Wochen, dann gehste ne Woche und hast auf einmal einen Magen-Darm-Virus ;-) Und bist wieder für ne Woche krank. Schon sind die letzten 5 Wochen vorbei *grins*
Drücke Dir die Daumen, dass es nicht mehr so stressig wird!
Liebe Grüße
Andrea mit Alina *24.07.2004 u. Wunderzwergin inside 30+4
Re: Hat jemand ne Ahnung?
Ich arbeite im Hotel als Hausdame ind fürs Frühstück. In meiner ersten schwangerschaft wurde ich von meiner FÄ bei zeiten auf 4 Stunden geschrieben, da ich die schwere Arbeit auch nicht mehr machen konnte. Und meine Chefin mußte das ja auch melden, das sie eine Schwangere beschäftigt. Das Mutterschutzgesetz muß arbeitstechnisch eingehalten werden, keine schwere arbeit, nicht schwer heben, mehrere Pausen, ect. kannste melden, das Du noch so schwer arbeiten mußt, gerade in einem Pflegeheim.
Auch jetzt arbeite ich nicht mehr so viel, habe klipp und klar gesagt-möchte nicht eine Fehlgeburt riskieren und sie hat auch sehr viel Verständnis. Dir steht ein Schonplatz zu.
An deiner Stelle würde ich mal die Chefs auf die Gesetze hinweisen, das ist nicht in Ordnung, wenn was mit dem Kind passiert, interessierts die auch nicht, liegt aber bestimmt in deinem Interesse.
Du läst das schon viel zu lange m,it die machen. Dafür gibts die Gesetze!!!! das Gesundheitsamt kann Dir weiterhelfen, da kriegen die Chefs paar auf den Deckel.
LG und alles Gute
Kerstin heute 29+0
Re: Hat jemand ne Ahnung?
da schließe ich mich Andrea an - dann gehst Du eben zum Hausarzt und sagst
ihm, aus welchen Gründen Du nicht mehr kannst.
LG, Meike mit Bübchen 29+0, Anni (3) und Carl (2)
Re: Hat jemand ne Ahnung?
jede Schwangere muss dem Amt für Arbeitsschutz gemeldet werden.
Wenn Du in einem Pflegeheim arbeitest musst Du doch die Leute waschen, oder nicht?
Das darfst Du nicht mehr!!!
Ich habe bei Joshi in einem Heim für Behinderte gearbeitet und konnte auch nicht mehr.
Ich habe mich an das Amt gewandt (Nr. gibt es über Auskunft), die haben mich erst unverbindlich und anoym beraten.
Mich über meine vielen Rechte aufgeklärt (nur ein Beispiel: Keine Arbeit vor 6.00 und nach 20.00 Uhr, nicht mehr wie 5 Kilo heben etc.).
Letzendlich wurde ich in die Verwaltung versetzt.
Das war super- für mich und das Baby.
LG Imke
Re: Hat jemand ne Ahnung?
Dein AG verstößt gegen das Mutterschutzgesetz. Erstens würde ich das nicht hinnehmen, zweitens ist die FA, die nicht auf Deine Situation eingeht, keinen Ausweg bietet - entschuldige - eine menschliche Null! Auch wenn sie fachlich gut sein mag, der Mensch, und gerade der Schwangere Mensch hat auch eine sensible Seele!
Wenn Du noch 5 Wochen zum Mutterschutz hast, dann wirst Du die ganze Zeit volle Lohnfortzahlung bekommen, also sieh zu, dass Du krank geschrieben wirst, notfalls von einem anderen Arzt!
LG Alke
(die wütend ob so viel Ignoranz (AG und FA) wird!!)
Re: Hat jemand ne Ahnung?
Was eben gar nicht o.k. ist, ist das Verhalten deines AG. Pflegeheim bedeutet ja in der Regel schweres Heben und genau das darfst du lt. MuSchuG nicht mehr. Dein AG muss dir einen anderen Arbeitsplatz zuweisen, z.B. in der Verwaltung.
Du solltest dich mit dem MuSchuG bewaffnen und mit dem AG reden, falls dann keine Umsetzung stattfindet, dich an die Behörden wenden.
BV darf nur in wenigen Fällen erteilt werden, in denen nämlich tasächlich durch die Arbeit Gefahr für das Leben von Mutter und Kind besteht. Der Befund deiner Freundin gehört mit Sicherheit nicht dazu, und ich denke, sie ist darüber froh - denn wenn man ein Fall für ein BV ist, geht es einem wirklich mies - Gefääligkeits-BVs mal ausgenommen.
Jennifer.
@Jennifer
Re: @Jennifer
wie Jennifer sagt: wende Dich dann an die Behörden und an den Träger des Heims.
Es kann einfach nicht sein, und es kann auch nicht sein, dass Du das mitmachst. Du trägst Verantwortung für Dich UND das kleine in Deinem Bauch!
LG Alke
Re: @Jennifer
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