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Gewerbeschein ;-))

Hi Ihr,
ich hab den netten Damen beim Bürgerservice heute ein schweres Rätsel vor der Mittagspause aufgegeben. Ein Gewerbeschein für Ebay-Aktivitäten??? Wieso denn das - bei Ebay ist doch fast jeder aktiv...
Letztendlich hab ich jetzt so ein Ding und zwar rückwirkend ab 1.1.06. Kostet einmalig 20 ?.
Was ich jetzt damit soll, weiß ich auch nicht so genau - aber sicher ist sicher...
LG
Anja, die immer noch wegend er Aufstellung für 2004 grübelt...
Bisherige Antworten

Re: Gewerbeschein ;-))

Hm... mit dem Gewerbeschein darfst Du dann sicher ab 2006 ALLE Ebayaktivitäten von Dir versteuern. Wenn Du für die Jahre davor so argumentieren möchtest, daß die Sachen nur privat waren, steht dem das entgegen.
Ganz liebe Grüße von
Chrissi

Re: Gewerbeschein ;-))

Hi Chrissi,
aber ich hab den Schein doch nur beantragt, weil der Typ es so wollte und es angeblich sogar schon für regelmäßige private Flohmarktsverkäufe nötig ist???? *stöhnundverwirrtguck*
Was soll ich denn an getragenen Klamotten oder an einem gelesenen Buch versteuern????
Klar, ich werde auch weiter argumentieren, dass wir ein privater Anbieter sind, das ist ja auch so.
Stephanie hat ja vorgeschlagen, denen einen Brief zu schreiben. Die Idee finde ich gut, dann werde ich denen auch versuchen zu erklären, dass ich nur auf eine höhere Auktionsanzahl komme, weil ich die Sachen, die nicht verkauft wurden, ja wieder einstelle. Offenbar denken die ja, ich biete z. B. ein Buch 5 x an - dabei ist es immer das selbe Teil *grummel*
LG
Anja

Re: Gewerbeschein ;-))

Hallöchen,
ich bin da auch gaz Chisis Meinung.
Wenn du Gerwerbe anmeldest, heißt das ja , das du mit Gewinnerzielung verkaufen willst...
Jetzt bist du sozusagen verpflichtet, eine Aufstellung von deinen Aktivitäten (Ein- und Verkäufe) zu machen.
Ich würde an deiner Stelle das Gewerbe wieder abmelden. Vielleicht kanns du die Anmeldung ja auch widerrufen.
Sorry wenn ich dich jetzt durcheinander gebracht habe, aber du schneidest dir sonst ins eigene Fleisch...
Ich verkaufe z.B. einmal gewerblich über ebay und einmal privat. Das Private hat das Finanzamt nicht zu interessieren.
Wegen deiner Auftsellung... vielleicht würde da eine Erklärung gegenüber dem Finanzamt reichen, das du nur Gebrauchtwaren verkauft hast. Ich kann gerne mal meinen Anwalt(ist ein guter Freund) fragen...
LG
Stephanie

Re: Gewerbeschein ;-))

Hi Stephanie,
dann wäre es doch vielleicht möglich, dass ich mir einen zweiten Namen einrichte und den nutze, falls ich mal etwas mit Gewinnabsichten verkaufen will???
Irgendwie habe ich das Gefühl, dass Ebay mir die Postings wild durcheinander ankündigt - hatte ich nicht eben schon die Mail, dass Du Deinen Freund gefragt hast und das der Brief reicht???
LG
Anja, völlig wirr im Kopf *stöhn*

Re: Gewerbeschein ;-))

So, habe gerade mit meinem Freund gesprochen.
Du hats als privat-Verkäufer keinerlei Aufzeichnungspflichten, deshalb kann das Finanzamt von dir keine Aufzeinungen für 2004 verlangen. bzw. sollte es reichen wenn du ihnen ein Brief schreibst in denen du angibst, das du rein privat bei ebay verkauft hast und deshalb keine aufzeichnungen (Rechnungen uo.ä.) hast.
Das mit dem Gewerbeschein sieht er ebenfalls kritisch! Bloß wieder abmelden, oder wenn möglich widerrufen, also einfach die anmeldung rückgängig machen (weiß aber nicht ob das geht).
Hoffe ich konnte dir ein weiterhelfen...
LG
Stephanie

Re: Gewerbeschein ;-))

Hi Stephanie,
upps, das klingt ja wieder ganz anders...
Beim Rathaus sagte die Mitarbeiterin, dass ich halt nur Belege sammeln soll.
Wäre ja eh nur für Porto oder vielleicht Versandtaschen.
Denn für meine alten Bücher, Klamotten oder Babysachen habe ich garantiert keine Belege.
Ein Kollege hat meinem Mann gesagt, dass der Gewerbeschein eh wieder entzogen wird, wenn die merken, dass da kein florierendes Gewerbe hintersteht.
Klang für mich plausibel. Aber ich hab halt leider keine Ahnung.
Aber es klingt für mich auch plausibel, dass die sich für 2004 eigentlich nur mit einem Brief begnügen sollten. Denn Rechnungen hab ich eh nicht - schon gar nicht von Sachen, die wir nicht mehr brauchen konnten.
Durch meine Access-Datei hab ich zwar einen ungefähren Überblick, aber daraus etwas zu rekonstruieren wäre schon arg schwierig bis unmöglich.
Ich glaube, ich frage noch mal nach - oder schreibe einfach einen Brief und lasse mir einen Termin bei dem Typen geben *grübel*
LG
Anja

Re: Gewerbeschein ;-))

Hallo Anja,
ist eigentlich nicht so schwer. Du solltest erstmal überlegen, wie Du genau argumentieren willst.
1. alle Auktionen 2004/2005 waren rein privat
--> dann melde das Gewerbe wieder ab und schreibe dem Finanzamt einen Brief in dem Du erklärst, daß eben die Auktionen nur privat waren.
2. Du sagst dem Finanzamt, daß einige der Auktionen gewerblich waren, andere privat
--> dann mußt Du in der Tat eine Liste machen für 2004/2005 mit allen Auktionen die Du für gewerblich erklärst. Und Du kannst es in Zukunft halt so wie Stephanie machen: einige der Auktionen laufen über den Gewerbeschein und zwar die, bei denen Du Waren extra gekauft oder angefertigt hast mit dem Zweck sie zu verkaufen. Die anderen Sachen eben nicht, wenn Du sie vom Dachboden hast, oder es Babysachen sind.
Blöd wäre es zu sagen, daß die früheren Auktionen alle privat waren und dann für 2006 Gewerbe anzumelden. Das sieht dann so aus, als würdest Du ein Gewerbe brauchen.
GLG von Chrissi

Re: Gewerbeschein ;-))

Hi Chrissi,
Du bekommst gleich eine PM...
LG
Anja

Re: Gewerbeschein ;-))

OH,Anja...ein Gewerbe anmelden heisst,dass du alles angeben musst und unter Umständen versteuern musst...Denn ein Gewerbe ist ja sozusagen ein Verkaufsstand online bei ebay...oh,kannst das nicht rückgängig machen?LG Tina

Re: Gewerbeschein ;-))

Hi Tina,
keine Ahnung. Das ist eh nicht als Handel sondern als "Sonstiges" eingetragen - weil es ja eigentlich privat ist.
Voll doof das alles *grummel*
LG
Anja

Re: Gewerbeschein ;-))

Hallo Anja,
sorry, aber das war jetzt wirklich das Dümmste, was Du machen konntest. Als gewerblicher Verkäufer gilt für Dich automatisch die gesetzlichen Vorschriften bezüglich Einzelkaufmann aus dem HGB, BGB und noch vielen anderen Gesetzen. Du hast die ganze Haftung am Hals und jede einzelne Socke, die Du auf einem Basar oder an eine Freundin verkaufst, gilt erst mal automatisch als gewerblicher Verkauf. Außerdem mußt Du für Deine Gewerbetätigkeit eine den gesetzlichen Vorschriften genügende Steuererklärung abgeben. Das ist alles ein Heidenaufwand für das bißchen ebay-Zeug.
Ich würde versuchen den Gewerbeschein zurückzugeben und alle ebay-Verkäufe sein zu lassen, bis das Theater mit dem Finanzamt geklärt ist und Du wieder offiziell Privatverkäufer bist.
Ich hatte vor Jahren mal wegen eines Gewerbescheines angefragt und wurde danach regelmäßig vom Finanzamt wegen der Steuer belästigt. Den Schein hatte ich aber nie beantragt.
LG
Claudia

Re: Gewerbeschein ;-))

Hi Claudia,
Du hast eine PM....
LG
Anja
PS: Wolltest Du den Schein auch wegen Ebay beantragen?

Re: Gewerbeschein ;-))

Nein, wegen einer besonderen Einstreu für Kleintiere, für die es bei gewerblicher Abnahme deutlich günstigere Preise gab. Die Mengen waren aber für mich und meine Freundin zu groß und der Aufwand, den uns das Finanzamt beschert hätte, nicht tragbar. ;-)
LG
Claudia

Re: Gewerbeschein ;-))

Ach sooo. Ja, mit dem Schein könnten wir auch bei der Metro einkaufen, die haben teilweise auch ganz nette Sachen...
LG
Anja
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