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Gestern FA-Termin und FRAGEN

Hallo,
sorry, dass ich mich hier selten aktiv beteilige, aber über's Modem dauert es alles so lange... deshalb lese ich fast nur schnell mit.
Gestern hatte ich einen FA-Termin mit 3.US-Screening. Eigentlich sollte der ET dann entgültig fixiert werden, aber er wurde einfach so belassen, obwohl die Meßdaten 2 Wochen weiter waren.
Kurz zur Vorgeschichte: An den genauen Termin der Periode konnte ich mich leider nicht mehr erinnern (so ca. 25.11.04). Zudem kam, dass ich Linnéa zu dem Zeitpunkt noch gestillt habe, der Zyklus also nicht so recht regelmäßig war.
Rechnerisch wäre der ET am 1.9., aber meine FÄ hat den Termin korrigiert in der 11.Woche auf den 12.9. Nach ihrer Aussage ist die Messung zu dieser Zeit am genausten (das mag gerne sein, aber was ist, wenn sie ausgerechnet da einen Messfehler gemacht hat?), auch wenn alle anderen Untersuchungen per US Termine ausrechneten, die vor dem 12.9. lagen. Gestern waren es dann sogar 2 Wochen Differenz.
Der Termin wurde aber nicht angepaßt. Einerseits wird dann kein Druck gemacht in punkto Einleitung, aber andererseits beginnt so der Mutterschutz auch später...
Gibt es bei euch auch solches Differenzen? Oder wird da der Termin nochmal korrigiert?
Und in Bezug auf den Mutterschutz: Was passiert, wenn das Kind früher kommt, aber nicht so früh, dass es ein Frühchen ist? Wird die Zeit dann hinten drangehängt? Oder wird man um diese Zeit "betrogen"?
Sorry für den langen Text und schonmal vielen Dank für euche Antworten.
LG, Katharina
Bisherige Antworten

Re: Gestern FA-Termin und FRAGEN

Hallo Katharina,
mir wurde gesagt der ET kann nur in den ersten 12 Wochen geändert werden, also in der Frühschwangerschaft. Ich z. B. hatte nach meiner Fehlgeburt Ende Oktober gar nicht wieder meine Periode, bin direkt wieder schwanger geworden. Am 27. Januar 2005 war ich beim US und da entsprach mein Bauchzwerg 9w6t = ET 26.8.2005! Bei allen darauffolgenden US war er immer größer, erst unwesentlich, jetzt aber in allen Werten fast 3/4 Wochen. Mußte deswegen auch zum Zuckerbelastungstest weil er so groß ist, aber der war negativ. Das mit dem Mutterschutz kann ich dir leider nicht beantworten! LG Melli, immer noch ET am 26.8. und somit bei 32+5 ;-)

Re: Gestern FA-Termin und FRAGEN

Hi, zu der Frage zum Mutterschutz hier mal ein Zitat aus dem Leitfaden zum Mutterschutz der Bundesregierung:
"Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor der Entbindung und endet im Normalfall acht Wochen, bei medizinischen Frühgeburten oder bei Mehrlingsgeburten zwölf Wochen nach der Entbindung. [...] Bei einer Frühgeburt sowie bei einer sonstigen vorzeitigen Entbindung verlängert sich nach der Geburt die Schutzfrist um den Zeitraum, der vor der Geburt nicht in Anspruch genommen werden konnte.
Wird der errechnete Geburtstermin überschritten, so verkürzt
sich die Schutzfrist nach der Entbindung nicht. Sie beträgt ebenfalls acht bzw. zwölf Wochen."
Ich verstehe das so, dass die Mutterschutzfrist immer mind. 14 Wochen beträgt, man also nicht "betrogen" wird, wenn der Zwerg es eilig hat ;-)
Lg, Sonja

Re: Mutterschutz verlängert sich bei Geburt vor ET

Wenn das Kind vor dem ET geboren wird, verlängert sich der MuSchu um die Zeit, die bis zum ET sonst verloren ginge. D.h. der Rest der vor dem ET bestehenden 6 Wochen wird an die 8 Wochen nach dem ET drangehängt.
Zusätzlich verlängert sich bei Zwillingen und auch bei extremen Frühchen der nach dem ET bestehende MuSchu von 8 Wochen auf 12 Wochen.
Dir geht also nicht verloren.
LG Sandra

Re: Mutterschutz verlängert sich bei Geburt vor ET

Hallo!
Die Daten von meinem Kleiner waren gestern auch alle ca. 2 Wochen weiter, aber der Termin wird nicht korrigiert. Kann ja immer mal Schübe und dann wieder Stillstand geben.
Und mit dem Mutterschutz schließe ich mich Sandra an, so wurde es mir auch gesagt.
LG Kerstin mit Celine 9.12.02 und Junge inside 27+4

Re: Mutterschutz verlängert sich bei Geburt vor ET

Hab da auch noch ne Frage zu, wie ist das dann, wenn das Baby nach ET kommt?
LG Cécile + Floh 26+2

Re: Mutterschutz verlängert sich bei Geburt vor ET

Dann hat man die Zeit, in der das Kind übertragen wird, zusätzlichen Mutterschutz. Also weiterhin 8 Wochen MuSchu nach ET.
LG Sandra
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