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Fragen wg. MuSch-geld

Hallo,
vielleicht hat jemand eine Ahnung davon. Ich war heut bei meiner KK und hab wg. MuSch-geld nachgefragt.
Sie sagten, ich bekomme keins, da ich in keinerleien Arbeitsverhältnis stehe, d.h. hab keinen AG und bin auch nicht beim Arbeitsamt gemeldet. Bin wegen Erziehungsgeld noch mitversichert und werde auch noch bleiben bis der Jüngste 2 ist, also in 2 Jahren.
Nun möchte ich gern wissen, ob das stimmt? Das würde ja für mich bedeuten, das ich keinen MuSch-geld erhalten werden sondern nach der Geburt direkt Erz.geld.
Kurze Infos: vor 2 Jahren stand ich im befristen Arbeitsvertrag und der endete 1 Monat vor Geburt von Jonas, daher hab ich keinen AG und bin nicht beim Arbeitsamt gemeldet.
LG Dani, Jonas 20m und Keks 24+6
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Re: Fragen wg. MuSch-geld

Hallo,
das ist leider richtig so. Mutterschutzgeld bekommt nur wer in einem Arbeitsverhältnis steht und selber versichert ist. Ich bin noch in Elternzeit und bekomme daher die 13 Euro von der Krankenkasse, diesesmal legt der Arbeitgeber den Restbetrag nicht drauf da ich ja in Elternzeit bin. Bin noch selber versichert. Hätte ich mich damals nach der Geburt des ersten bei meinen Mann familienversichert würde mir diesesmal auch kein Geld zustehen.
Der einzige Trost für dich ist halt das du sofort das Erziehungsgeld bekommst.
Gruß Diana

Re: Fragen wg. MuSch-geld

komisch, ich war beim letzten mal auch nicht arbeiten und habe die Wochen vor der Geburt udn nach der Geburt Geld von der Krankenkasse bekommen. Was war das jetzt für Geld??
Und Erziehungsgeld habe ich dann nach der Geburt auch bekommen aber nicht die vollen 300?.*stehjetztvölligaufdemschlauch*????
LG kirsten mit phillip*14.06.04 + Krümel inside 27+0

Re: Fragen wg. MuSch-geld

Hallo,
mensch habt ihr es gut! 6 Wochen vorher und 8 nach de rGeburt volles Gehalt!!!
Ich leb ja in Kanada und hier zahlt der AG gar nichts und man bekommt, wenn man gearbeitet hat 50 wochen lang 55% seines Gehaltes vom Staat (ARbeitslosengeld) weitergezahlt. Nach den 50 Wochen ist dann auch der Job weg, wenn man nicht wieder hingeht.
Ich wusste gar nicht, dass es auch ERziehungsgeld gibt fuer Frauen, die nicht gearbeitet haben? Wirklich?
Sowas waer hier undenkbar.
Naja andere Laender andere Sitten
LG Bonnie

Re: Fragen wg. MuSch-geld

Hallo,
also das mit dem Mutterschutzgeld stimmt...hab ich auch nachgefragt...allerdings gäbe es doch noch die Möglichkeit vom Bundesversicherungsamt diese 210? zu bekommen (einmalig gezahlt). weiss allerdings nicht ob die auch für das 2. Kind gezahlt werden.
gruß
verena (25+2)

Re: Fragen wg. MuSch-geld

Hallo Verena...
wo gibt denn diese Bundesversicherungsamt? Habe davon noch nie gehört hmm.... Wäre dankbar über mehrere Infos.
LG Dani

Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt

Hallo, mit dem Antrag habe ich mich auch schon näher befaßt. Vorraussetzung ist allerdings, daß man zu Beginn der 6wöchigen Schutzfrist in einem (auch geringfügigen) Arbeitsverhältnis steht und man nicht selbst versichert, sondern ggf. familienversichert ist. Das trifft bei mir zu, da ich auf 400-Euro-Basis arbeite und bei meinem Mann familienversichert bin. Kein Mutterschaftsgeld erhalten lt. Merkblatt Frauen, deren Arbeitsverhältnis wegen Befristung vor Beginn der Schutzfrist endete oder (Nur-)Hausfrauen etc. Dir steht also meines Erachtens leider auch diese Einmal-Zahlung nicht zu. Solltest Du weitere Informationen dennoch brauchen, schau unter www.bundesversicherungsamt.de nach - dort gibts auch die Antragsformulare samt Merkblatt zum Download.
Liebe Grüße, Sonja

@Sonja

Hallo Sonja,
danke für deine Infos, werd mal nachschauen. Bin aber selbst versichert *noch* da ich Erziehungsgeld bekomme. Aber na ich guck mal....danke nochmal.
LG Dani
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