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Frage zu Haushaltshilfe u. LST Karte hab...

Kann mir von euch jemand folgende Fragen beantworten?:
1. Wenn ich nach der ambulanten Geburt einen Haushaltshilfe beantrage, kann das auch eine Bekannte mache? Bekommt die dann die Bezahlung direkt oder gar nicht oder ich?
2. Stimmt es, dass ich als unverheiratete Mutter entweder ein ganzes Kind oder ein halbes Kind auf die LSt Karte eintragen kann, aber meinem Freund eben maximal ein halbes Kind und nicht das ganze? Mir bringt das halbe Kind ja nix in der Elternzeit.
Wäre lieb wenn mir hier jemand weiter helfen könnte.
Schönes WE und Gruss Steffi 35+5
Bisherige Antworten

Re: Frage zu Haushaltshilfe u. LST Karte hab...

Hallo,
kann Dir leider keine Deiner Fragen beantworten. Stelle aber mal ne Gegenfrage *g*.
Steht einem nach einer ambulanten Entbindung eine Haushaltshilfe zu? Ich möchte näml. auch ambulant entbinden. Hätte aber nie an eine Haushaltshilfe gedacht...
Liebe Grüße und Danke
Andrea mit Alina *24.07.2004 u. Wunderzwergin inside 34+5

Re: Frage zu Haushaltshilfe u. LST Karte hab...

eine Haushaltshilfe steht dir meines Wissens nur zu wenn du schon ein Kind hast und dieses unter 12 ist (zumindest auf Krankenkassenkosten, wobei nach der Geburt hast du ja eins ich weiß aber nicht ob das zählt).Grundsätzlich kann das aber auch ne Bekannte machen wer dann allerdings das Geld bekommt weiß ich nicht, bei ner Dorfhelferin zum Beispielwird direkt mit der Krankenkasse abgerechnet und du mußt nur den Eigenanteil zahlen.
Zur Lohnsteuerkarte kann ich dir leider nichts sagen weil ich verheiratet bin undmich dass nicht betrifft.

Re: Frage zu Haushaltshilfe u. LST Karte hab...

Hallo,
du hast Anspruch azf eine Haushaltshilfe wenn
a. du ein Kind unter 12 Jahren in deinem Haushalt versorgst (das Neugeborene zählt nicht).
b. eine Indikation von Seiten des Arztes besteht, der muß eine Bescheinigung ausstellen warum und für wieviele Stunden am Tag eine Hilfe benötigt wird.
c. im Haushalt keine weitere Person lebt die die Haushaltsführung übernehmen kann (arbeitsloser Freund, Familie etc.).
Die Versorgung kann auch eine Bekannte machen (bei Verwandschaft z. Mutter, Schwester, Tante etc. zahlt die KK allerdings nicht). Diese muß eine Bestätigung ihrer geleisteten Wochenstunden dokumentieren und nach ablauf der genehmigten Zeit bei der KK einreichen. Ihr wird dann das Geld aufs Konto überwiesen, abzüglich deines Eigenanteils von 5 Euro pro Tag.
Hoffe da einige Fragen geklärt zu haben, wenn noch mehr sind frag einfach nach.
Zu der Lohnsteuerkarte. Es ist richtig das bei unverheirateten Paaren der Mann max. ein halbes Kind angeben kann. Ist halt unser Recht....
Gruß Diana 35 SSW und Tochter 2 Jahre

Rechtliche Voraussetzungen Haushaltshilfe

Einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe hat man per Gesetz nur, wenn man sich in stationärer Behandlung (oder Reha o.ä) befindet und ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt versorgt.Zusätzlich kann die Krankenkasse freiwillig! regeln, dass sie bei Krankheit eine Haushaltshilfe gewährt, obwohl man nicht stationäre behandelt wird. Die Krankenkassen haben hiervon in unterschiedlicher Weise in ihrer Satzung Gebrauch gemacht. Du musst also jedenfalls bei der Krankenkasse nachfragen, welche Regelung dort besteht. Die meisten Kassen gewähren aber auch bei ambulanter Behandlung eine HHH. Du musst aber von einem Arzt die Bestätigung haben, dass du wegen Krankheit selbt deinen Haushalt nicht führen kannst. Dann ist die Frage für wie viele Stunden du wegen der Krankheit HIlfe benötigst(Unterschied ob bettlägrig oder noch leichte Tätigkeiten möglich). Wenn du die Vorauss erfüllst, kannst du dir nach Genehmigung durch die Krankenkasse in der Regel selbst eine Person suchen, die Haushaltshilfe leistet. Normalerweise wird das Geld an dich gezahlt. Die Person muss aber unterschreiben, wie viele Stunden sie geholfen hat und welchen Betrag sie erhalten hat. Eine falsche Aussage ist dann leider Betrug. Einen pauschalen Anspruch auf eine Haushaltshilfe nach der Entbindung, wie es hier manchmal klingt, hat man also nicht.
LG Sandra (selbst viele solcher Fälle im Gerichtssaal verhandelt hat)
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