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Frage wg. Vaterschaft-Geburtsurkunde

Hallo!
Bei Janina war das kein Problem, da waren wir noch verheiratet, wie sieht es denn nun aus?
Bin geschieden (entstanden in der Noch-Ehe, aber in der 13.ssw geschieden worden), der Papa ist mein EX-Mann, sowie Janinas Vater.
Wenn meine Mutter nun die Geburtsurkunde vom Amt bekommt, was steht da nun drauf?
Reicht das, wenn ich das sage wer der Vater ist?
LG Melanie mit Janina *18.10.2002 & Fynn-Luca 31.ssw
Bisherige Antworten

Re: Frage wg. Vaterschaft-Geburtsurkunde

Hallo Melanie! Nee, allein das SAGEN reicht nicht aus. Ich war am Freitag beim Jugendamt zwecks vorgeburtlicher Vaterschaftsanerkennung+gemeinsames Sorgerecht, da wir nicht verheiratet sind. Da du GESCHIEDEN bist wird das Kind deinen Namen (besser gesagt falls du deinen Mädchennamen wieder angenommen hast) tragen und du hast das ALLEINIGE Sorgerecht.Es sei denn ihr geht vorher noch zum Amt und er erkennt die Vaterschaft an. Dann hat er aber immer noch kein Sorgerecht. Solltest du zB. nach der Geburt noch in Narkose liegen und dein Kind müsste aber notfallmässig in eine andere Klinik verlegt werden so könnte er dies nicht entscheiden. Da würde sozusagen das Jugendamt als Vormund eintreten bis du wieder ansprechbar bist. Die richten sich natürlich nachdem was der Arzt sagt. Also müsstest du dir erstmal überlegen was du möchtest.. PS. Herzlichen Glückwunsch zur 3.. davor!! Liebe Grüsse Steffi heute 35+0..

Danke...LG

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