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Frage: Kündigungsschutz

Hallo zusammen,
bei uns in der Firma geht nun gerade eine Entlassungswelle um.
Weiß jemand, ob der Kündigungsschutz in der SS nur gilt, wenn man
dem Arbeitgeber vorhher Bescheid gesagt hat, oder ist es auch möglich,
die Bestätigung über die SS nachzureichen?
Danke für Eure Hilfe.
Liebe Grüße von
Chrissi
9+1
Bisherige Antworten

Re: Frage: Kündigungsschutz

Ich würde an deiner Stelle nichtlänger zögern! ich denke daß es nur gilt, wenn du bescheid gegeben hast, weil es ja dann erst rechtens ist!
Nici und Dotti

Re: Frage: Kündigungsschutz

hallo chrissi, ich als fachanwältin für arbeitsrecht kann dir mit gutem gewissen sagen, daß man dich nicht rausschmeißen kann!!!! es spielt überhaupt keine rolle, ob der arbeitgeber von der ss kenntnis hatte oder nicht. und wenn du die kündigung in der hand haben solltest, legst du einfach eine bestätigung der ss vor und die kündigung ist ungültig. aus "sicherheitsgründen" würde ich nicht den auszug aus dem mupa hinschicken, sondern eine offizielle bestätigung, da aus dieser nicht hervorgeht, WANN du kenntnis der ss erlangt hast. mußt du nicht sagen. einen strick könnte man dir nur aus einem beschäftigungsverbot drehen. aber "firma" klingt jetzt nicht danach. desweiteren ist es manchmal eine frage der fairness, wann man es sagt. ich persönlich werde es erst in der 12. woche sagen.....
also keine sorgen. wenn du noch fragen hast, mail mich einfach an. lg, britti, 8+1

Re: Frage: Kündigungsschutz

Du hast geschrieben, "einen strick könnte man aus einem beschäftigungsverbot drehen".
Wie meinst du denn das? Und was könnte der AG denn dann machen?
Danke für die Antwort

Re: Frage: Kündigungsschutz

sorry, daß ich so spät antworte, war im urlaub...
ich meine mit dem beschäftigungsverbot, daß du schwierigkeiten kriegen könntest, wenn du deine ss verschweigst, aber zb in einem chemielabor arbeitest und unter solchen umständen nicht arbeiten dürftest. grds ist das allerdings dein problem, nur der ag kriegt ärger, wenn er deine ss dann meldet. wobei das nciht zur kündigung führt, sondern nur zum verstoß gegen ein verbot. du bist auf der super sicheren seite! gglg, britti, 9+0

Re: Frage: Kündigungsschutz

Vielen Dank für deine Antwort.

Hallo Britta....

...darf ich Dich dann auch mal was fragen, was Arbeitsrecht betrifft?
Mail es Dir mal übers Profil, wenn Du nicht antwortest ist auch okay!
Annett

Re: Hallo Britta....

...klar kannst du mich was fragen! ;-))
gglg, britti, 9+0

Danke! Ich hab Dir über's Profil geschrieben!

Einschleich

Du hast auch nach der Kündigung 2 Wochen Zeit nachzuweisen, daß du zum Zeitpunkt der Kündigung schon schwanger warst.
Du brauchst deinem Chef also noch nix zu sagen und wenn man dich rausschmeißen will, kannst du es dann ja sagen.
Ich drück dir natürlich die Daumen, daß man dir nicht kündigt.
LG Katja

Vielen Dank...

für die super professionellen Antworten!!!
Ich liebe dieses Forum. Man kann sich immer auf Euch verlassen.
Ich warte jetzt auf jeden Fall die 12 Wochen ab. Ist auch ein normaler
Bürojob - also gibt es hier auch kein Beschäftigungsverbot für
Schwangere. Bin mal gespannt, ob man mich denn kündigen würden.
Liebe Grüße
Chrissi

Re: Vielen Dank...

Das ist ja toll, daß hier so professionelle Anwälte am werk sind in diesem Forum! Hier bekommt man ja echt auf alles ne Antwort! Danke Leute!
Nici und Dotti

Re: Frage: Kündigungsschutz

HI,
ich glaub auch Du hast 2 Wochen Zeit - also wenn Du getz scho ssw bist kann Dir nix passieren!
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