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Erziehungsurlaub - was für Möglichkeiten????

Hi Ihr,
mein Chef bat mich heute in sein Büro und fragte, wie ich mir die Zeit nach der SS vorstelle. Ob und wann ich wieder arbeiten will.
Er war sehr nett, ich verstehe auch, dass er planen will / muss. Aber im Moment habe ich echt keinen Schimmer, wie es mit Baby laufen wird....
Klar, ich möchte schon irgendwann wieder arbeiten, aber halt noch nicht gleich. Jetzt habe ich erst mal gesagt, dass ich auf jeden Fall ein Jahr weg bin, ihn in nächster Zeit aber noch genauer informieren werde.
Puh, könnt Ihr mir mal wieder helfen? Bis wann muss ich mich festlegen? Kann ich erst eine kürzere Zeit sagen und ggf. noch verlängern? Oder ist es anders herum besser??? *keineAhnunghab*
Fragende Grüße
Anja, seit heute 16+0!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Bisherige Antworten

Re: Erziehungsurlaub - was für Möglichkeiten????

Hallo Anja,
soviel ich weiß, musst du dich definitiv erst nach (!) der Geburt entscheiden. Alle vorhergehenden Äußerungen deinerseits sind nicht rechtskräftig.
Ich habe meinem Chef allerdings auch schon recht früh gesagt, dass ich auf jeden Fall ein Jahr (ein Schuljahr bei mir, da ich Lehrerin bin) aussetzen werde.
Ich denke, dass es fair ist, dies zu sagen, wenn man es schon sicher entschieden hat. Verlängern geht ja immer noch!
Gruß
Ilka

Re: Erziehungsurlaub - was für Möglichkeiten????

Hallo Ilka,
vielen Dank für Deine Hinweise!
Ich bin halt im Moment sehr unsicher, weil ich absolut keine Idee habe, wie ich mit einem Baby zurechtkommen werde...
Liebe Grüße
Anja

Re: Erziehungsurlaub - was für Möglichkeiten????

Hallo Anja,
aaaalso:
- 6 Wochen vor Beginn der Elternzeit (Kind 2 Wochen alt) musst du schriftlich verbindlich die ersten 2 Jahre festlegen (ob Du 6 Monate, ein Jahr oder 2 Jahre nimmst)
- das 3. Jahr steht Dir zu bis zum 8. Geburtstages Deines Kindes. Wann Du das nimmst, musst Du erst 8 Wochen vorher schriftlich mitteilen.
Für die ersten 2 Jahre musst Du dich also kurz nach der Entbildung festlegen, für das dritte kannst Du dir dann noch Zeit lassen.
LG nickerl

Re: Erziehungsurlaub - was für Möglichkeiten????

Hallo, habe noch ein paar Ergänzungen.
Wenn Du zwei Jahre nimmst und dann nicht gleich das 3. Jahr anschließt, kann der AG aus betrieblichen Gründen das 3. Jahr später ablehnen (z.B. zur Einschulung) War bei mir der Fall. Hätte ich einklagen müssen.
Außerdem hast Du nach der Elternzeit nur Anspruch auf einen Beschäftigung wie vor der Elternzeit, also nur Vollzeit, wenn Du vorher Vollzeit gearbeitet hast. Das ist derzeit bei uns in der Firma eine beliebte Methode, um junge Mütter zu kündigen, die keine Ganztagsbetreuung für ihre Kinder haben.
Aber es gibt einen Trick, den werde ich jetzt beim zweiten praktizieren, da ich bisher Vollzeit gearbeitet habe, aber eigentlich Teilzeit möchte.
Wenn Du die Elternzeit einreichst (zwei Wochen nach Geburt), teilst Du verbindlich mit, das Du im Rahmen der Elternzeit Teilzeit arbeiten möchtest (z.B. 3 Jahre Elternzeit aber nach einem Jahr Teilzeit mit 3 Tagen die Woche). Du mußt die Stundenanzahl und die Tage aber genau festlegen. Das hat den vorteil, dass man in Teilzeit zwei Jahre arbeiten kann und sich dann überlegen kann, ob man wieder Vollzeit arbeitet (gesetzlicher Anspruch, da wie vor Elternzeit), oder weiter Teilzeit arbeitet (kein gesetzlicher Anspruch, aber hat ja gerade zwei Jahre funktioniert). Das ist zwar etwas kompliziert, aber so erlebt man nach der Elternzeit keine bösen Überraschungen. Ich bin nur froh, dass wir einen so guten Betriebsrat haben.
Du siehst, man kann sich eigentlich sehr gut für alle Fälle absichern, nur das 3. Jahr sollte man klären.
LG Anne

Re: Erziehungsurlaub - was für Möglichkeiten????

Hi Anne,
ich hab meinem Chef ja auch schon signalisiert, dass ich an einem TZ-Job bzw. für den Anfang z. B. an Urlaubsvertretungen interessiert bin. Mal sehen, ob das für ihn interessant sein könnte.
Einen Betriebsrat haben wir leider nicht, das ist ein kleines Familienunternehmen, wo alles sehr willkürlich entschieden wird.
LG
Anja

Re: Erziehungsurlaub - was für Möglichkeiten????

Hi Nickerl
auch Dir vielen Dank ;-))
Es ist super, dass man hier im Forum für alles passende Antworten bekommt!!!!
LG
Anja

Re: Erziehungsurlaub - was für Möglichkeiten????

Hallo!
der zweite beitrag war sehr gut, ich weiß dazu noch das du das 3. jahr bis max 8 wochen vor ablauf der elternzeit wenn du auf 2jahre dich erstmal festgelegt hast, verlängern kannst. bsp. fabian ist spt.2003 geboren ,ich habe bis sept.2005 elternzeit beantragt ,könnte aber jetzt noch wenn wöllte! das 3.jahr nehmen und müßte das bis max. 8wochen vorher meinen chef sagen/schriftlich .
dann weiß noch bzw. habe schon öfters gehört .wenn man eine bestimmt elternzeit beantragt hat zb. volle 3jahre und man entscheidet sich dann in der elternzeit ,man möchte doch wieder anfangen mit arbeiten ,also eher oder in teilzeit ect. ist dies schwierig, der chef muß da erst zustimmen bzw. kann auch ablehnen weil man ja eine gewisse zeit beantragt hatte (zb. wenn deine stelle zwischenzeitlich von jemanden anderes übernommen wurd oder so) deshalb sollte man teilzeitarbeiten ect. besondere absichten gleich am anfang mit dem chef klären und schriftlich vereinbaren.
eine schöne schwangerschaft und liebe grüße wurmel mit fabian ,eingeschlichen

Re: Erziehungsurlaub - was für Möglichkeiten????

Hi Wurmel,
vielen Dank fürs Einschleichen ;-))
Jetzt weiß ich wenigstens, dass es geschickter ist, erst den kürzeren Zeitraum anzugeben...
LG
Anja

Re: Erziehungsurlaub - was für Möglichkeiten????

Hallo Anja,
dass meiste ist ja schon gesagt. Du mußt für die ersten zwei Jahre verbindlich festlegen, ob und wie Du Elternzeit nehmen willst. Das dritte Jahr kannst Du dann wie geschrieben später beantragen.
Falls Du in der Elternzeit Teilzeit arbeiten möchtest, mußt Du es, wenn Du ganz sicher gehen willst, schon mit der Elternzeit beantragen, sonst kann der AG sie mit der Begründung ablehen, dass eine Vertretung eingestellt wurde oder ähnliches. Natürlich ist Teilzeit auch später in Absprache möglich, aber die Durchsetzung kann schwieriger werden. Klar hast Du nach der Elternzeit erstmal nur Anspruch auf Deine volle Stelle. Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz hast Du aber die Möglichkeit, Teilzeitarbeit zu beantragen, die Dir nur aus dringenden betrieblichen Gründen verwehrt werden kann. Der Tipp weiter oben ist insofern sehr gut, denn wenn Du in der EZ schon Teilzeit gearbeitet hast, dann kann der AG schwerlich dringende betriebliche Gründe geltend machen, um Die Rückehrerin loszuwerden.
Ich denke, dass Du ein Jahr wegbleibst, gibt Deinem Chef schon gewisse Planungsicherheit und in der nächsten Zeit wirst Du vielleicht auch schon besser abschätzen können, ob und wie Du weiter arbeiten willst, so dass Du es vielleicht schon mit dem Elternzeitantrag einreichen kannst.
Da wir schon zeimlich genaue Vorstellungen haben, wie es beruflich weitergehen soll (volle Elternzeit für mich bis April, danach mein Mann und ich beide Teilzeit in der Elternzeit) haben wir es unseren AG´s auch schon so mitgeteilt, und dass war bis jetzt positiv, weil wir auch konkret die Vertretung / Umgestaltung danach mitgestalten können.
Liebe Grüße
Holly (15+2)

Re: Erziehungsurlaub - was für Möglichkeiten????

Hi Holly,
aus finanziellen Gründen ist es bei uns nicht möglich, dass mein Mann in TZ geht. Außerdem hat er Schichtarbeit, das lässt sich auch nicht so einfach mit einem TZ-Job für mich vereinbaren. Aber ich möchte trotzdem irgendwie etwas weiter arbeiten - hoffen wir, dass seine Ma mitspielt...
LG
Anja

Re: Erziehungsurlaub - was für Möglichkeiten????

Huhu Anja, ich habs so gemacht, dass ich meinem Chef gesagt habe dass ich nach einem halben Jahr wieder anfangen werde in Teilzeit (bei mir 30 Std./Woche). Damit hat der Chef eine gewisse Planungssicherheit. Du mußt Dich spätestens 8 Wochen nach der Geburt festlegen ob Du die kommenden zwei Jahre in Elternzeit sein willst. Das bist Du auch wenn Du in TZ arbeitest (bis 30 Std./Woche) und genießt Kündigungsschutz. Ich würde Deinem Chef sagen daß Du ein Jahr wegbleibst und danach vielleicht TZ arbeiten willst. Darüber solltest Du Dir besser schon jetzt gedanken machen, dann ist das geklärt und Du und Dein Chef wissen woran sie sind.
LG Bieni

Re: Erziehungsurlaub - was für Möglichkeiten????

Hi Bieni,
na, da trifft man bzw. frau sich doch immer wieder ;-))))
Liebe Grüße
Anja
PS: Nächste Woche ist mein Chef außer Haus, da haben wir noch etwas Zeit, Eure tollen Tipps zu überdenken - und vielleicht auch mal mit der Schwieger-Ma zu reden...
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