Elternzeit - ab Geburt?
Bei mir zählt der Arbeitgeber 2Jahre ab dem tatsächlichen Geburtstermin.
Also bei mir 10.10.2005-10.10.2007.
Errchnet war der 21.10.2005.
Das hat wohl etwas mit der Sozialversicherung zu tun.
Früher dachte ich Elternzeit beginnt ab Ende Mutterschutz, aber der ist wohl in die Elternzeit integriert.
Wenn also das Kind früher kommt dann muß man auch früher wieder arbeiten.
Wie ist das bei euch?
Lg steffi
Re: Elternzeit - ab Geburt?
nach der Geburt gibt es 8 Wochen Mutterschutz (und wenn das Baby früher kam, etwas länger - aber da bin ich jetzt nicht ganz sicher) und dann beginnt die Elternzeit.
Sara wurde am 20.09.05 geboren, mein Mutterschutz endete am 16.11.05, d. h. ich habe jetzt bis zum 15.11.07 Elternzeit...
LG
Anja
Re: Elternzeit - ab Geburt?
Eine Verwaltungsangestellte von uns hat das auch erst so gesagt, bis dann eine Kollegin von ihr sie korregiert hat und eben ab Geburtstermin berechnet hat.
Auch bei einer anderen Kollegin von mir wurde es so wie bei mir berechnet.
Ich weiß nicht ob ich mich dagegen wehren soll.
Lg Steffi
Re: Elternzeit - ab Geburt?
ich habe ja die Bescheinigung der Krankenkasse über die Mutterschutzzeit. Die hat der Arbeitgeber mit meiner Beantragung für 2 Jahre Elternzeit bekommen. Und halt auch entsprechend bestätigt...
LG
Anja
Re: Elternzeit - ab Geburt?
wie lange die Elternzeit läuft bestimmst du innerhalb der 3 Jahre alleine - dazu musstest du ja kurz nach der Geburt einen Antrag stellen. Für sämtliche Berechnungen gilt das Geburtsdatum - d.h., der Mutterschutz ist integriert.
LG Hexlein mit Mathilda
Re: Elternzeit - ab Geburt?
Woher hast du diese Info?LG Steffi
Re: Elternzeit - ab Geburt?
lg hexlein mit mathilda
Re: Elternzeit - ab Geburt?
das ist falsch!! Elternzeit beginnt 6 Wochen nach der wirklichen Geburt, bei Zwillingen 8 Wochen danach.
WennDu noch Resturlaub fuer das Jahr genommen hast, musst Du das auch noch abziehen. Kannst Deinen Resturlaub aber auch nach der Elternzeit nehmen, der verfaellt nicht, es sei denn Du wirst in der Elternzeit wieder schwanger, dann verfaellt jeglicher Resturlaub.
Diana
sorry war falsch...
bei Frueh und Mehrlingsgeburten 12 Wochen nach der Geb.
Diana
Mein Arbeitgeber sagt aber,....
Auch eine Freundin von mir die selber Chefin ist, hat das behauptet.
Wo kann man da bloß genaue Info herbekommen?
Ich habe eben auch immer das geglaubt was du jetzt geschrieben hast aber mein Arbeitgeber behauptet das hat etwas mit der Krankenversicherung und Sozialversicherung zu tun.
Habe schon bei google recherchiert aber bekomme keine Antwort.Lg Steffi
hab mich geirrt...
ich hab mir nochmal die andren Antworten durchgelesen und es kommt drauf an worum es geht.
Es ist wohl richtig, dass der Geburtstermin zaehlt (ich habe einen Termin vereinbart, wann ich wieder anfange) fuer den Zeitpunkt, wann der Erziehungsurlaub vorbei ist.
Ich habe das mit der Gehaltszahlung verwechselt...daher auch der Kommentar mit dem Urlaub.
Sorry
Diana
Auszug aus einer Broschüre des Bundesministerium
Eltern genießen Wahlrecht über den Beginn der Elternzeit. Bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des kindes kann jederzeit unter Einahltung der Ankündigungsfristen Elternzeit genommen werden. ......
....
....
Die Elternzeit ist maximal auf 3 Jahre begrenzt, nämlich von der Geburt des Kindes an bis zur Vollendung seines 3. Lebensjahres.
Auszug Ende!
Bei Dir würde das also bei 2 Jahren bedeuten, daß die Elternzeit am 09.10.07 ausläuft und der 10.10.07 der erste Arbeitstag ist. Denn Dein Kind vollendet das 2. Lebensjahr bereits einen Tag vor seinem Geburtstag!
Du findest den Textauszug übrigens megaeinfach über google! Gib bei google Elternzei ein, da nimmst du den ersten Link (!) und da dann auf herunterlade des Leitfaden für Elternzeit.
Nochmal zu Verdeutlichung :-), meine Tochter ist am 28.08.05 geboren, ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt und meine Elternzeit endet mit Vollendung des dritten Lebensjahres meines Kindes am 27.08.08 und am 28.08.08 muß ich schon wieder im Büro sitzen, sofern man vorher nicht andere Dinge vereinbart hat :-)
Lg Sandra
Re: Elternzeit - ab Geburt?
Gruß Conny
Re: Elternzeit - ab Geburt?
"...Die Mutterschutzfrist wird auf die mögliche dreijährige Gesamtdauer der Elternzeit angerechnet"
habe es jetzt kapiert, endlich!!!
danke für die Antworten.
Bei diesem Thema sind sich wohl auch andere unsicher.
Selbst mein Arbeitgeber hat sich erst getäuscht.
Lg Steffi, die dann wohl am 10.10.07 wieder anfängt zu arbeiten.
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