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Brauche mal dringend Eure Hilfe wg. Elternzeit...

Hallo ihr lieben,
ich brauche heute mal dringend Eure Hilfe. Mein Arbeitgeber hat mir ein Schreiben geschickt, in dem ich genau angeben muß, von wann bis wann ich Elternzeit für welches Kind beantrage.
Hier der Text meines AG:
Nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz in der derzeit gültigen Fassung steht die Elternzeit Eltern bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes zu. Ein Anteil der Elternzeit von bis zu 12 Moaten ist mit Zustimmung des Arbeitgebers auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes übertragbar. Die Elternzeit kann ganz oder anteilig von jedem Elternteil allein oder von beiden Elternteilen gemeinsam genommen werden.
Diesen Text habe ich im Internet gefunden:
Das gilt für die kurze Geburtenfolge:
Beispiel: Kind A wird am 1. 2. 2004 und Kind B am 1. 2. 2005 geboren. Wenn keine Elternzeit übertragen wird, dann schließt sich die Elternzeit für Kind B im Normalfall an die Elternzeit für Kind A an und endet mit Vollendung des dritten Lebensjahres von Kind B am 31. 1. 2008. Stimmt der Arbeitgeber einer Übertragung zu, dann können von beiden Elternzeiten jeweils bis zu 12 Monate übertragen werden, z. B.: Die Mutter meldet für das Kind A Elternzeit bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres an (31. 1. 2006). Im Anschluss nimmt sie zwei Jahre Elternzeit für Kind B bis zu dessen Vollendung des dritten Lebensjahres (31. 1. 2008). Im Anschluss nimmt sie bei Zustimmung des Arbeitgebers die übertragenen 12 Monate der Elternzeit für Kind A ? das dritte Lebensjahr ? (bis zum 31. 1. 2009) und dann die 12 Monate der Elternzeit für Kind B ? das erste Lebensjahr ? (bis zum 31. 1. 2010).
Alina ist am 24.07.2004 geboren und Svenja am 25.08.2005. Svenja gilt als Frühchen (daher 12 Wochen Mutterschutz nach der Geburt).
Für Alina habe ich letztes Jahr 3 Jahre (also 2004 bis 2007) Elternzeit beantragt. Was muß ich denn nun genau angeben?
Sorry für den langen Text..
Liebe Grüße und vielen Dank!
Andrea mit Alina *24.07.2004 u. Svenja *25.08.2005
Bisherige Antworten

Re: Brauche mal dringend Eure Hilfe wg. Elternzeit...

Hallo Andrea,
ich mische mich mal ein :-) Da ich Zwillinge erwarte, habe ich mich mit dem Thema lange auseinandergesetzt und das ist so aehnlich wie eine schnelle Geburtenfolge.
Also: Angenommen du nimmst die drei Jahre von Alina so wie beantragt, dann ist Svenja ja nach Beendigung deiner Elternzeit von Alina schon 2 Jahre alt. Du kannst dann gleich im Anschluss Elternzeit fuer Svenja nehmen. Da du allerdings bis zu ihrem dritten Lebensjahr 2 der 3 Jahre aufgebraucht haben musst, geht dir quasi ein Jahr floeten. Das dritte Jahr Elternzeit fuer Svenja kannst du gleich im Anschluss nehmen. Dann waere Alina am Ende 5 und Svenja eben 4 Jahre alt.
Jetzt weiss ich nicht, ob du deine Entscheidung, fuer Alina drei Jahre am Stueck zu nehmen, reuckgaengig machen kannst. Normal muss man sich ja nur erst mal fuer die ersten zwei Jahre festlegen und entscheidet dann, was passiert. Koenntest du das reuckgaegig machen, dann waere folgendes moeglich:
Du verwendest zwei Jahre fuer Alina (am Ende waere Svenja 1 Jahr alt) und behaelst dir ein Jahr vor fuer die Zeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr von Alina. Dann verwendest du zwei Jahre fuer Svenja (dann waere Svenja am Ende drei) und behaelst dir auch hier ein Jahr vor fuer die Zeit drittes bis achtes Labensjahr. Dann kannst du die zwei verbleibenden Jahre "abarbeiten", bis die Kids acht werden, also gleich im Anschluss beide Jahre oder eben aufteilen.
Uff, ich hoffe ich hab' dir geholfen und mich verstaendlich ausgedrueckt?!
LG - Corri 28+0 mit Zwillingsbuben
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