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Blickt jemand durch beim Thema Absetzen von

Betreuungskosten?
Ich verstehe nicht in welche Gruppe ich gehöre. Mein Mann verdient - und ich studiere. Wenn ich nun ne Tagesmutter nehme, damit ich fertig studieren kann, kann ich dann nix absetzen, weil ich beim Studium kein Geld kriege und somit mein Mann zu Alleinverdiener wird?? Aber gleichzeitig studieren und betreuen geht doch auch nicht.
lg, stefanie *die sich irgendwie benachteiligt fühlt, wenn studieren mit hausfrausein gleichgesetzt wird (wobei ich ersters leichter finde..)*
Bisherige Antworten

Re: Blickt jemand durch beim Thema Absetzen von

Hallo Aquiel,
soweit ich das verfolgt habe, fällst Du damit raus, es sei denn Dein Kind wäre zwischen 3 und 6.
Solltest Du TZ arbeiten, freiberuflich tätig sein oder einen 400 Euro Minijob annehmen,könntet Ihr die Kosten wiederum absetzen.
Vielleicht weiß aber jemand noch genauer Bescheid...
Lg!
Leo

Re: Blickt jemand durch beim Thema Absetzen von

Hi Stefanie,
benachteiligt hab ich mich als Studentin bei Lu damals auch. 150? Entbindungsgeld statt Lohnfortzahlung, Mutterschaftsgeld etc. ... denn arbeiten konnte ich ja auch nicht mehr - war aber eben nicht angestellt.
Ich weiss leider nicht, wie das im Moment geregelt ist. Nachdem ich keine Studentin mehr bin (oder noch nicht wieder bin ;-).
LG Alke

Re: Blickt jemand durch beim Thema Absetzen von

Hallo Stefanie,
also, mal ohne Garantie :-)
Paare, bei denen nur ein Elternteil erwerbstätig ist, können künftig Kinderbetreuungskosten für Kinder vom 3. bis 6. Lebensjahr von der Steuer absetzen. Für sie gilt dieselbe Rechengrundlage wie für Alleinerziehende oder Doppelverdiener. Soweit ich es verstanden habe, werden Unterschiede zwischen Alleinerziehende/Doppelverdienern und Paaren, bei denen nur ein Elternteil erwerbsttig ist, nur bei Kinden von 7 bis 14 jahren gemacht.
LG Jule
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