Bitte Hilfe wg. langer Krankschreibung!!!
Re: Bitte Hilfe wg. langer Krankschreibung!!!
nun ich habe selbst im öff.Dienst gearbeitet, leider befristen Vertrag, aber vom Inhalt nicht anders.
Nun ich war bei der ersten SS praktisch die ganze SS krank geschrieben, wegen der Mumu-Blutungen.
Die ersten 6 Wochen beim krankmeldung bekommt man ganz normal Gehalt, danach Krankengeld (ca 80% vom Nettolohn). Eine Auswirkung auf MuSch hat es nicht.
Sollte dein Arzt dir Berufsverbot erteilen, bekommst du bis zur MuSchu dein volles Gehalt vom AG. Ist schon ein Unterschied zwischen Krankmeldung und Berufsverbot.
Das mit dem Resturlaub, bei mir hab ich damals auszahlen lassen, da ich nicht mehr nehmen konnte und es war für mich ein schönes Geld gewesen und konnte es sehr gut gebrauchen.
Wenn du noch Fragen hast, maile einfach.
LG Dani, Jonas (27.10.03) und Keks 24+2
Re: Bitte Hilfe wg. langer Krankschreibung!!!
Liebe Grüße Martina
Re: Bitte Hilfe wg. langer Krankschreibung!!!
nun das krankengeld geht auf jedenfall bis zu Beginn MuSchu dann kriegste ja eh MuSchu-geld und dies 6W vor und 8W nach Geburt. Und der Beschäftigungsverbot müssen sie akzeptieren, da das Gesetz auf deiner Seite steht. Da kann die öff. Dienst noch so auf dem Kopf stellen. Mein AG war unkompliziert und freute sich für Nachwuchs und er weiß auch schon das wir wieder eins kriegen, obwohl ich dort nicht mehr angestellt bin. Bin aber jederzeit willkommen reinzuschauen und in paar Jahren naja 2-3 Jahren je nachdem versuch ich wieder dort zu bewerben.
LG Dani
Nochmal ich....
Du meintest dass ich beim Berufsverbot bis zum Mutterschutz mein volles Gehalt bekomme. Aber wie sieht es denn in der Zeit während des MuSchu aus. Bekomme ich dann auch ganz normal die 13 EUR von der Krankenkasse pro Tag und der Arbeitgeber muss bis zur Höhe meines sonstigen vollen Gehalts dass Geld von der Krankenkasse aufstocken?
LG Martina
Re: Nochmal ich....
Jennifer.
Re: Bitte Hilfe wg. langer Krankschreibung!!!
LG,
Mel & Lis (*28.02.2003) & zwuggel (27+1)
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