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Bitte Hilfe wg. langer Krankschreibung!!!

Hallo, ich habe da ein Problem, bei dem ich hoffe, dass jemand von euch mir helfen kann. Ich bin noch bis zum 30.06. krankgeschrieben, dann sind es bereits genau 5 Wochen, die ich arbeitsunfähig bin wegen starker Ischiasbeschwerden. Nun hat mein Hausarzt sicherheitshalber einmal mein Blut untersucht, wobei herausgekommen ist, dass ich auch noch eine Streptokokkeninfektion ausbrüte. Ich bekomme nun Antibiotika. Er meinte dann, ich wäre ja noch bis 30.06. krankgeschrieben, er denkt aber fast, dass er mich danach noch weiter ?rausnehmen? will. Ich meinte dann, dass ich doch nicht länger als die 6 Wochen krank sein dürfte. Er meinte dann, Gesundheit von Mutter und Kind gingen vor und er könne mir ja auch ein Berufsverbot erteilen. Jetzt meine Frage: ich bin mit Ausbildung am 01.08. seit 10 Jahren bei meinem Arbeitgeber (Stadt, öff. Dienst). Kann es da sein, dass sich die 6 Wochen bei mir schon verlängert haben? Ich weiß, dass es da grds. Im öff. Dienst eine Staffelung gibt, ich weiß aber nicht wie die aufgeteilt ist und ob es auch bei einer Schwangerschaft zutrifft. Wenn es mit den 6 Wochen zutrifft, würde es sich doch negativ auf die Zahlungen während des MuSch auswirken, oder? Und wie ist das, wenn man ein Beschäftigungsverbot erhält? Sind da die finanziellen Auswirkungen ähnlich? Ich hoffe sehr, dass sich jeman hier damit auskennt. Ich hatte übrigens vor, ab dem 09. August in den (Rest)-Urlaub und anschließenden Mutterschutz zu gehen. Vielen Dank! Martina mit Emma (28.10.02) und Würmchen (21+3)
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Re: Bitte Hilfe wg. langer Krankschreibung!!!

Hallo Martina...
nun ich habe selbst im öff.Dienst gearbeitet, leider befristen Vertrag, aber vom Inhalt nicht anders.
Nun ich war bei der ersten SS praktisch die ganze SS krank geschrieben, wegen der Mumu-Blutungen.
Die ersten 6 Wochen beim krankmeldung bekommt man ganz normal Gehalt, danach Krankengeld (ca 80% vom Nettolohn). Eine Auswirkung auf MuSch hat es nicht.
Sollte dein Arzt dir Berufsverbot erteilen, bekommst du bis zur MuSchu dein volles Gehalt vom AG. Ist schon ein Unterschied zwischen Krankmeldung und Berufsverbot.
Das mit dem Resturlaub, bei mir hab ich damals auszahlen lassen, da ich nicht mehr nehmen konnte und es war für mich ein schönes Geld gewesen und konnte es sehr gut gebrauchen.
Wenn du noch Fragen hast, maile einfach.
LG Dani, Jonas (27.10.03) und Keks 24+2

Re: Bitte Hilfe wg. langer Krankschreibung!!!

Hallo Dani, vielen Dank für deine Antwort. Dass mit dem weiter-Gehalt-bekommen wäre ja echt prima, denn sonst könnte ich mir die weitere Krankschreibung gar nicht leisten, weil ich auf das Geld bis nach der Geburt echt angewiesen bin. Ich hoffe nur mal, dass man dann den Grund für das Beschäftigungsverbot durch meinen Arzt auch akzeptiert?! Der öffentl. Dienst kann ja so kompliziziert sein!
Liebe Grüße Martina

Re: Bitte Hilfe wg. langer Krankschreibung!!!

Huhu...
nun das krankengeld geht auf jedenfall bis zu Beginn MuSchu dann kriegste ja eh MuSchu-geld und dies 6W vor und 8W nach Geburt. Und der Beschäftigungsverbot müssen sie akzeptieren, da das Gesetz auf deiner Seite steht. Da kann die öff. Dienst noch so auf dem Kopf stellen. Mein AG war unkompliziert und freute sich für Nachwuchs und er weiß auch schon das wir wieder eins kriegen, obwohl ich dort nicht mehr angestellt bin. Bin aber jederzeit willkommen reinzuschauen und in paar Jahren naja 2-3 Jahren je nachdem versuch ich wieder dort zu bewerben.
LG Dani

Nochmal ich....

Hallo Dani, hab noch was vergessen...
Du meintest dass ich beim Berufsverbot bis zum Mutterschutz mein volles Gehalt bekomme. Aber wie sieht es denn in der Zeit während des MuSchu aus. Bekomme ich dann auch ganz normal die 13 EUR von der Krankenkasse pro Tag und der Arbeitgeber muss bis zur Höhe meines sonstigen vollen Gehalts dass Geld von der Krankenkasse aufstocken?
LG Martina

Re: Nochmal ich....

Ja, das Beschäftigungsverbot hat keine Auswirkungen auf das Mutterschutzgeld.
Jennifer.

Re: Bitte Hilfe wg. langer Krankschreibung!!!

..... also bei einem Beschäftigungsverbot muss dir dein AG deinen bisherigen Gehalt ungekürzt weiterbezahlen!!! Da hat die Krankenkasse gar nichts mit zu tun!!!!
LG,
Mel & Lis (*28.02.2003) & zwuggel (27+1)
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