Beschäftigungsverbot WICHTIG !!!
meine Freundin ist in der 11. Woche schwanger und hat extrem Streß mit dem Chef (er weiß noch nicht, daß sie schwanger ist, wird es aber demnächst erfahren).
Ich habe ihr gesagt, daß sie auch vollständig krank geschrieben werden kann, wenn sie weiterhin so stark gemobbt wird.
Kann mir dazu jemand näheres sagen? und wie ist das mit dem geld nach 6 wochen krankschreibung?
Danke
P.S.: Zitat des Chefs: Ich verbiete Euch schwanger zu werden. Falls doch, komme ich persönlich mit zur Abtreibung...
IST DAS NICHT DER HAMMER?????????
Re: Beschäftigungsverbot WICHTIG
soweit ich weiß, gibt es bei einem Beschäftigungsverbot volle Lohnfortzahlung bis zum Mutterschutz. Es gibt Musterformulierungen für solche Beschäftigungsverbote (findest Du im Internet). Allerdings stellen Ärzte nicht gerne totale Beschäftigunsgverbote aus.
Anders ist das mit Krankschreibung: Bis zu 6 Wochen gibts vollen Lohn. Danach nur noch 68% vom Gehalt. Wenn man allerdings nach 6 Wochen wieder ein paar Tage gesund ist und dann wegen einer anderen Sache (aber es muß wirklich einen anderen Grund für die Krankschreibung geben) wieder krankgeschrieben wird, dann gibts wieder 6 Wochen volles Geld.
Der Chef Deiner Freundin gehört eingesperrt. Eigentlich kann man ihm bei einer solchen Aussage nur mit 6 Wochen krank - 1 Woche gesund - 6 Wochen krank....kommen.
Alles Gute -- Annie
Re: Beschäftigungsverbot WICHTIG
Normalerweise würdest Du im normalen Krankheisfall nach 6 Wochen nur noch 66 % Deines Gehaltes kriegen, außer in der SS, da bekommst du bis zum Schluß Dein volles Gehalt und kanst auch immer das gleiche haben
gruß melanie mit kevin , lea und baby 9+3
Re: Beschäftigungsverbot WICHTIG
Ich kopiere Dir hier mal ein Text über Beschäftigungsverbot rein. Wichtig ist, daß JEDER Arzt, also nicht nur der FA, ein solches Verbot aussprechen darf. Zugegebenermassen tun sie das nur ungerne. Ich denke aber in so einer Situation müssten sie es tun. Es hilft vielleicht auch etwas den Arzt darauf "hinzuweisen" wenn er sich schon geweigert hat es auszustellen, daß man sich an die KK wendet und sie darüber informiert,"nur so zu Vorsicht, falls doch was passieren sollte" Das dürfte ihn dann schon zum Nachdenken bewegen. Ansonstem würde ich dann einen Psychologen aufsuchen und das Beschäftigungsverbot von ihm ausstellen lassen.
Beschäftigungsverbote für werdende Mütter
Die Beschäftigungsverbote gehören zu den wichtigsten Inhalten des Mutterschutzgesetzes (MuSchG). Die Mutterschutzfrist von 6 Wochen vor (§ 3 Abs. 2 Mutterschutzgesetz) bzw. 8 Wochen nach der Geburt (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten 12 Wochen nachher) ist allgemein bekannt. Eine ?Frühgeburt? ist juristisch übrigens eine Entbindung, bei der das Neugeborene ein Geburtsgewicht unter 2500 Gramm hat.
Viele Schwangerere wissen jedoch nichts von der Möglichkeit des individuellen Beschäftigungsverbots, das zu jedem Zeitpunkt in der Schwangerschaft vom Arzt erteilt werden kann.In. § 3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz heißt es: ?Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter und Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist?.
Beispiele für ein Beschäftigungsverbot nach Abs. 1 sind u.a. Risikoschwangerschaften, Gefahr der Frühgeburt, Mehrlingsgeburten, Muttermundschwäche, Übelkeit, Rückenschmerzen etc. Da häufig die Grenze zwischen schwangerschafts- und krankheitsbedingten Gefährdungen fließend sind, sind in Zweifelsfällen von den Ärzten Beschäftigungsverbote nach Abs. 1 auszusprechen.
Das individuelle Beschäftigungsverbot ist vom Gesetzgeber gewollt, damit beim kleinsten Risiko für Frau oder Kind die Frau aufhört zu arbeiten und nicht weiterarbeitet, da sie vielleicht befürchtet, bei Krankschreibung nur das geringere Krankengeld zu bekommen. Aus diesem Grund gibt es für den Fall des Beschäftigungsverbots auch den Anspruch auf Mutterschutzlohn nach § 11 MuSchG, d.h. die Frau bekommt weiterhin ihren vollen Lohn und nicht das geringere Krankengeld. Insbesondere wenn frühzeitig in der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot verhängt wird anstatt einer Krankschreibung, ist der finanzielle Vorteil für die Frau beträchtlich.
Aus: Eltern- u. Mutterschutzrecht, Basiskommentar, Inge Böttcher u. Bettina Graue, Bund-Verlag 1999
Textbeispiel zur Formulierung eines individuellen Beschäftigungsverbots:
?Für Frau ..., geb. am ..., spreche ich für die Zeit vom .... bis zum ... ein individuelles Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuSchuG aus.
liebe Grüße !
Strupi & Mini-Maus ( 8+5)
Noch ein paar Infos
Ich hatte übrigens in meiner ersten Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot (nach einer schweren Bauch-OP in der 21. SSW). Das Beschäftigungsverbot hat nicht nur den Vorteil, dass man das volle Gehalt auch nach dem üblichen Ende der Lohnfortzahlung weiter bekommt, sondern auch, dass es nicht vollständig erteilt werden muss. Manchmal ist es ja so, dass man gerne noch einige Stunden am Tag arbeiten würde (in dem geschilderten Fall wohl eher nicht) - bei mir war das so, und mit Krankschreibung lässt sich das nicht realisieren. Erst als ich dann ständig massive Vorwehen hatte, wurde das Beschäftigungsverbot vollständig ausgesprochen.
Eine der Vorrednerinnen hat behauptet, dass man in der Schwangerschaft im Gegensatz zu anderen Krankheiten volle und unbegrenzte Lohnfortzahlung bekommt. Das stimmt so nicht, das ist eben nur bei einem Beschäftigungsverbot der Fall, das etwas deutlich anderes ist als eine Krankschreibung.
In dem geschilderten Fall kann man auf jeden Fall mal mit einem Arzt reden. Ich denke, ein guter Frauenarzt ist meist der richtige Ansprechpartner. Allerdings würde ich an Stelle der betroffenen Frau erst mal ausprobieren, wie der Chef wirklich auf die Nachricht der Schwangerschaft reagiert. Vielleicht lässt er sie dann einfach links liegen, das kommt in solchen Fällen auch vor.
Jennifer.
Re: Beschäftigungsverbot WICHTIG !!!
Das ist ja echt krass!!!!!!!
Mir hat mal mein Chef gesagt, er kennt wohl eine Firma wo ich mich bewerben könnte, dann müsste ich meine Gebärmutter mit in die Bewerbung packen!
Also sie kann evtl. ein Beschäftigungsverbot vom Arzt bekommen, das ist was anderes wie ein gelber Schein und sie bekommt das volle Geld weiter.
Aber dafür muss sie den richtigen Gyn erwischen, denn das macht nicht jeder Gyn so leicht, da er sich bei Nachfrage des Chefs rechtfertigen muss.
Also liegt am Gyn.....
LG nici
HAMMER! War bei mir auch so....
Wenn du genaueres wissen willst, melde Dich doch übers Profil bei mir!
Lasst Euch das nicht gefallen!!!
Es geht schliesslich um das Leben des Babys!!
LG, nicole
Re: Beschäftigungsverbot WICHTIG !!!
Bin aus dem Juli/Aug.-Forum. Kann nur sagen, daß nicht alle Ärzte Probleme damit haben, ein Beschäftigungsverbot auszustellen. Bin selbst in der 18. SSW und seit dieser Woche habe ich ein Beschäftigungsvebot erhalten. Mein FA hat mir dies selbst vorgeschlagen und mein Chef ebenfalls bereits zu Beginn der SS. Ist halt wirklich wichtig dieser finanzielle Aspekt. Du bekommst so Dein volles Gehalt und nicht nur prozentual.
Wenn Du Fragen hast, melde Dich einfach!
LG und laß Dir nix gefallen!
Tina
Re: Beschäftigungsverbot WICHTIG !!!
Re: Beschäftigungsverbot WICHTIG !!!
Euch allen vielen Dank für Eure ausführlichen Antworten!
Ich habe heute mit meiner Freundin telefoniert: sie war heute beim FA, hat die Bescheinigung, erstmal Krankschreibung für 2 Wochen wg Mobbing und der Arbeitgeber und auch der Betriebsrat sind informiert.
Glücklicherweise hat der FA auch gesagt, daß er bei so einer Situation auch kein Problem hat, ein Beschäftigungsverbot auszustellen. Also ist das schon mal ganz gut zu wissen...
Ich hoffe, daß alles seinen Weg gehen wird.
Danke nochmal,
Caro
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