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...meine Elternzeitvertretung auf der Arbeit...

Hallo zusammen,
ich habe doch tatsächlich durch einen Zufall erfahren, daß mein AG für mich
schon eine Vetretung für die Elternzeit Vollzeit eingestellt hat! Obwohl ich
schon angekündigt habe, daß ich nach 1 1/2 Jahren gerne wieder Teilzeit
arbeiten möchte.
Weiß jemand zufällig ob mein AG den Teilzeitwunsch ablehnen kann, wenn er
jetzt schon die Vollzeitvertretung hat? Der Betrieb hat über 15 Mitarbeiter &
ich arbeite schon lange dort ;))
Danke schonmal & lieben Gruß
Chrissi
Bisherige Antworten

Re: ...meine Elternzeitvertretung auf der Arbeit...

Hallo,
soviel wie ich weiß muß dein Chef dich auch auf Teilzeit wieder einstellen.
Hast du eine Rechtschutzversicherung die dir auch Auskünfte beim Anwalt zahlt? Dann würde ich mich einfach mal beim Rechtsanwalt nachfragen!
glG Sandra

Re: ...meine Elternzeitvertretung auf der Arbeit...

Hallo,
hoffe, da hilft Dir:
Die Regelungen zur Elternzeit
Das Bundeserziehungsgeldgesetz war zum 1. Januar 2001 geändert worden. Aus dem Erziehungsurlaub wurde die Elternzeit. Damit verbunden gelten seitdem folgende neue Regelungen der Elternzeit:
Beide Elternteile können gleichzeitig Elternzeit nehmen.
Jeder Elternteil in Elternzeit kann bis zu 30 Wochenstunden statt der vorher zulässigen 19 Stunden Teilzeit arbeiten.
Während der Elternzeit besteht in Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Rechtsanspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung, wenn keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen.
Bis zu zwölf Monate der Elternzeit können mit Zustimmung des Arbeitgebers auf einen Zeitraum bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen werden.
LG, Petra

Re: ...meine Elternzeitvertretung auf der Arbeit...

Hallo Petra,
ja, den Text kenne ich. Ist ja soweit alles gut damit.Aber es gibt ein
Rechtsurteil nachdem der "dringende betriebliche Grund" zB die Einstellung
einer Vollzeit-Ersatzkraft sein kann...hm... .

Re: ...meine Elternzeitvertretung auf der Arbeit...

Hallo..
hmm...hast recht, da können die ja so ziemlich alles als "betrieblichen Grund" vorschieben :-( Aber wenn die jemanden als Ersatzkraft einstellen, kann das ja nicht unser Problem sein.
Am besten fragst Du da wirklich mal bei ner Rechtschutz oder so nach! Von wegen als Mutter im Beruf wär alles so easy...
Schöne Grüsse, Petra

Re: ...meine Elternzeitvertretung auf der Arbeit...

...ja, so super easy ist das alles echt nicht! Sind bei uns momentan halt auch
überdurchschnittlich viele Leute schwanger... . Da hat mein AG eh keine Lust
auf diese Mütterangelegenheiten... . Na ja...
;)) Chrissi

Re: ...meine Elternzeitvertretung auf der Arbeit...

...das ist ein guter Tipp. Ich werde gleich mal in meinen Unterlagen schauen,
was meine Rechtschutz genau beeinhaltet... wär natürlich super.
Danke & lieben Gruß
Chrissi

Re: ...meine Elternzeitvertretung auf der Arbeit..

Hallo Chrissi,
dass Dein Chef jemanden Vollzeit auf Deine Stelle eingestellt hat bedeutet ja nicht, dass Du nicht wieder in Teilzeit eingestellt wirst.
Du musst Dir im klaren sein, dass Dein Chef keineswegs verpflichtet ist Dir exakt Deine "verlassene" Stelle freizuhalten - so ist das naemlich nicht. Er ist lediglich verpflichtet Dir nach der Elternzeit eine gleichwertige Taetigkeit anzubieten - das heisst wenn du vorher in der Finanzbuchhaltung gearbeitet hast, kannst Du nicht als Lagerarbeiter weiterbeschaeftigt werden.
Ich an Deiner Stelle wuerde erstmal mit ihm reden bevor ich mich um rechtliche Absicherung kuemmere.
Viele Gruesse,
Ute

Re: ...meine Elternzeitvertretung auf der Arbeit..

Hallo Ute,
Ja, ich hab mit ihm geredet. Meine Abteilung wird momentan gerade peu a
peu abgebaut. Ich hätte eigentlich im Februar schon eine Kündigung
bekommen. Mich wundert es, daß überhaupt eine Vertretung eingestellt
wurde aufgrund der Situation.
Ich habe ihn gefragt, ob er sich das generell vorstellen könnte mit einer
Teilzeit, weil der Gesetzesgeber das ja vorsieht. Er war leider zu keiner
Aussage zu bewegen, außer: wenn das Kind erstmal da ist, sieht ja alles
anders aus... . Von daher... .
Daß man NACH der Elternzeit nicht unbedingt seinen alten Platz bekommt ist
mir klar. Auch wenn ich Teilzeit machen würde, wär mir egal wo genau mein
Einsatzort wäre solange der adäquat wär. Nur ob man seinen Anspruch
generell verliert wenn die Vertretung da ist würde ich gerne wissen.. .
Oh man, was für ein langes Posting ;)
Liebe Grüße
Chrissi

Re: ...meine Elternzeitvertretung auf der Arbeit..

Hallo Chrissi,
Dein Anspruch auf Weiterbeschaeftigung hat ueberhaupt gar nichts mit der Einstellung einer Vollzeitkraft die Deine Arbeit jetzt uebernimmt zu tun - da bin ich mir sicher!
Betriebliche Gruende warum Du nicht in Teilzeit weiterbeschaeftigt werden koenntest lassen sich in der Tat immer finden. Da Du aber nicht verpflichtet bist bereits jetzt Deinem AG mitzuteilen ob Du nach der Elternzeit in Voll- oder Teilzeit weiterarbeiten moechtest leg Dich jetzt auch noch nicht fest.
Was Du auf gar keinen Fall tun darfst ist aufgrund der jetztigen Aussagen Deines Chefs gleich ganz das Handtuch zu werfen und grundsaetzlich auf den Anspruch einer Weiterbeschaeftigung in Vollzeit zu verzichten.
Leider weiss ich die Frist nicht mehr auswendig bis wann man dem Arbeitgeber definitiv mitteilen muss, dass man nur noch in Teilzeit weiterarbeiten will, aber da kann ich eine Bekannte fragen die Personalerin ist und sich mit solchen Themen wirklich gut auskennt - kann Dir nur nicht versprechen, dass ich da in den naechsten zwei Tagen eine Antwort bekomme - die hat naemlich vorgestern ihr zweites Kind bekommen ;-)
LG, Ute

Re: ...meine Elternzeitvertretung auf der Arbeit..

Hey Ute, danke für Deine Mühe! Ja, frag mal Deine Bekannte, wenn Sie einen
Kopf dafür hat. Ich im Netz von diesem Fall gelesen:
Der Fall
Die Klägerin, eine vor der Elternzeit in Vollzeit bei ihrem Arbeitgeber
beschäftigte Diätassistentin, hatte nach der Geburt ihres Kindes im Juni 2002
Elternzeit für die Zeit bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres ihres Kindes
genommen. Im Januar 2003 überlegte sie es sich anders und beantragte die
Verringerung ihrer wöchentlichen Arbeitszeit auf 15,4 Stunden.
Nun hatte der Arbeitgeber aber bereits eine Ersatzkraft eingestellt. Und zwar
als Vollzeitkraft. Deren Vertrag war befristet bis zum Ende der Elternzeit
dieser Mitarbeiterin. Diese Vollzeitkraft war auf Nachfrage des Arbeitgebers
auch nicht dazu bereit, die eigene Arbeitszeit zugunsten der Elternzeitlerin
mit nachträglichem Teilzeitwunsch zu reduzieren.
Auch die anderen beim Arbeitgeber beschäftigten Diätassistenten lehnten
eine Verringerung ihrer Arbeitszeit ab. Aufgrund dessen konnte der
Arbeitgeber der Elternzeitlerin keine Teilzeitstelle zur Verfügung stellen. Er
lehnte das Teilzeitbegehren deshalb mit Hinweis auf dringende betriebliche
Gründe ab. Hiergegen klagte die Mitarbeiterin.
Das Gericht hat die Klage abgewiesen.
Nur steht da nicht, was man in einem solchen Falle genau zu beachten hat...
.hm... . Ob man, wenn man das schon bei Beginn der Elternzeit schriftlich
mitteilt, man dqas verhindern kann?
Danke nochmal für die Mühe & bis dann
Chrissi

Re: ...meine Elternzeitvertretung auf der Arbeit..

Hallo Chrissi,
genau so hat es mir die Personalabteilung bei uns erklärt - ich müsste gleich auf dem Elternzeitantrag vermerken, ab wann und wie viel ich in Teilzeit wiederkommen möchte. Lt. Gesetzt braucht man das zwar erst 8 Wochen vor Beginn der Teilzeit schriftlich mitteilen, jedoch wurde mir auch genau die Rechtssprechung, die du angeführt hast, als Grund genannt, alles gleich schriftlich festzuhalten, da es sonst keine Garantie gibt. tja, ansonsten können wir nur hoffen, dass sich unsere Arbeitgeber in einem Jahr oder so fair gegenüber uns verhalten.
LG Hexlein

Re: ...meine Elternzeitvertretung auf der Arbeit..

Hey Hexlein,
aber sehr fair von Eurer Personalabteilung das Dir so auch zu sagen. Da
können sich unsere Leute mal ein Stückchen abschneiden ;))
Ja, ich werde nochmal einen Antrag nachreichen indem alles haarklein
aufgeführt ist!
Und dann hoffen wir wirklich, daß das alles so klappt, wie wir uns das
vorstellen, gell?
Liebe Grüße
Chrissi

Re: ...meine Elternzeitvertretung auf der Arbeit..

Hallo,
es gibt auch schriftlich definitiv keine Garantie auf Teilzeit - leider!
Ich wuerde aber auch einfach mal abwarten - vielleicht kann die Firma ja in zwei Jahren eine Teilzeitkraft gut gebrauchen und freut sich wenn sie niemand neues ganz von vorne einlernen muss....
LG, Ute

Re: ...meine Elternzeitvertretung auf der Arbeit...

Hi Chrissi,
Du hast Vollzeit gearbeitet? Dann fällst Du doch auch Vollzeit aus, oder? Ist denn die Ersatzkraft unbefristet eingestellt oder befristet bis wann?
Betriebliche Gründe, die gegen eine Teilzeitregelung sprechen gibt es einige - leider, denn nicht immer sind die betrieblichen Gründe wirklich welche - da kenn ich einige Beispiele in größeren Firmen und Konzernen *zählefletsch*
Aber weisst Du: jetzt ist erstmal etwas anderes wichtig, und was Dir in 1,5 Jahren dann wichtig ist, dass wird sich dann zeigen :-)
Lass Dir die Zeit jetzt nicht zu sehr durch solche Überlegungen verhageln.
LG Alke
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