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@ Feechen

Hallo Tina,
hab grad mal beim Jugenamt angerufen wegen Nico`s Unterhalt. Leider hab ich keine Chance, von meinem Ex mehr zu bekommen, solange er nicht arbeitet. Und dass er irgendwann mal arbeitet, glaub ich ehrlich gesagt nicht.....Er ist jetzt schon seit 12 (!!!!) Jahren Student, hat schon etliche Studien abgeschlossen und findet nun angeblich keine Stelle.....
Laut Jugendamt stünden mir 291 Euro zu, das Existenzminimum wäre aber für Nico`s Alter 316 Euro.
Ich hab jetzt mal mit seiner Mutter telefoniert, sie hat immer noch den meisten Einfluß auf ihn. Sie will mal mit ihm reden. Wenn er nicht bereit ist, mehr zu zahlen, wird Nico wohl nicht mehr zu ihm gehen. Das geht aber von Nico selbst aus, er drängt mich schon seit einiger Zeit, mal was wegen dem Unterhalt zu unternehmen. Er wird jetzt 14 und lässt sich nicht mehr so leicht abspeisen....
Liebe Grüße, sei froh, dass du`s so einfach hast!
Conny
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Re: @ Feechen

Hallo Conny,
bin ja nicht Feechen, hab aber trotzdem mal ne Frage dazu. Sag mal, wenn der Papa des Kindes nicht arbeitet, dann bekommst Du KEIN Geld für Deinen Sohn? Und wenn er dann mal ausziehen möchte/ studieren will, dann auch nicht? Bekommt man nicht wenigstens eine Art Ersatzzahlung von irgendwo her?
Liebe Grüße von Chrissi

Re: @ Feechen

Hallo Chrissi,
nein, leider nicht. Bei ehelichen Kindern gibt es keinen Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt und in dem Moment, wo ich wieder geheiratet hab, war mein jetziger Mann für Nico verantwortlich, da Nico bei uns lebt. Toll, ne? Aber adoptieren darf er ihn ohne die Zustimmung meines Ex nicht.....das hatten wir nämlich mal vor, aber mein Ex "erlaubt" es nicht.....Komischerweise darf MEIN Mann für Nico zahlen, aber die neue Frau meines Ex, die arbeiten geht und einen Haufen Geld verdient, muss nicht zahlen.....Verkehrte Welt, oder?
Liebe Grüße
Conny

Re: @ Feechen

Hallo Conny.
Also irgendwas verstehe ich hier nicht. Wieso muss Dein jetztiger für Nico gerade stehen, obwohl er ihn nicht adoptiert hat. Nur weil Nico "ehelich" ist.
Bei mir ist folgende Situation. Mein großer Sohn Maik ist damals unehelich geboren worden. Ich habe auch nie den Erzeuger geheiratet. Erst Jahre später habe ich dann meinen jetzigen Mann geheiratet. Er ist aber laut Jugendamt in keinster Weise für Maik verantwortlich.
Wenn Dein Ex neu verheiratet bzw. in eheähnlicher Gemeinschaft mit der Frau lebt, kann diese durchaus zur Rechenschaft gezogen werden. Ich stecke gerade voll in einem Gerichtsverfahren gegen den Kindesvater drin, daher meine "Weisheiten".
Es ist einfach nur Sch... wie sich manche Väter verhalten, beim "Machen" haben sie auch hier geschrien. Oder?
LG Annett

Re: @ Feechen

Hallo Annett,
glaub mir, ich hab so gut wie keine Chancen. Die vom Jugendamt war sehr lieb und meinte, sie hätte jahrelange Erfahrung mit solchen Dingen. Da Nico ehelich ist, kann das Jugendamt das Geld nicht vorstrecken. Ich könnte gegen meinen Ex klagen, das Jugendamt würde auch hinter mir stehen, aber sobald mein Ex nachweist, dass er Bewerbungen schreibt, bekomme ich kein Recht.....Und Bewerbungen schreibt er ja, nur wird er niemals ne Stelle finden, da er für sämtliche Stellen überqualifiziert ist (bei so vielen abgeschlossenen Studien....). Und eine "niedrigere" Arbeit muss er nicht annehmen.....
Seine jetzige Frau hat mit Nico nichts zu tun, das was sie jetzt bezahlt, tut sie freiwillig, könnte also jederzeit damit aaufhören.....
Liebe Grüße
Conny

Re: @ Feechen

Hallo Conny,
das ist ja ungerecht! Verstehe ich überhaupt nicht, daß das so geregelt ist! Danke für die Aufklärung...
liebe Grüße
von
Chrissi

eine niedigere Arbeit Muss er sehr wohl annehmen

so kenn ich das...komisch.....erkundige dich doch lieber mal woanders?LG Tina,das wirklich nicht versteht....

Re: @ Feechen

Hi,genauso kenn ich das ja auch...daher komisch bei conny...
mein schwager hatte eine Jugendsünde,nichtehelich und das Familieneinkommen von ihm und meiner Schwester (ehe)wurde zusammengerechnet für den Unterhalt..Daher versteh ich das nicht....
Aber es ist tatsächlich so,dass man nur UVG bekommt,wenn man nicht wieder neu verheiratet ist..würde mein Ex arbeitslos,bekämen wir nichts,da ich verheiratet bin....LG Tina

Re: @ Feechen

Hi,conny..auch eheliche Kinder bekommen UVG,hab ich über ein Jahr bekommen,nur nicht,wenn man wieder heiratet..vorher wars möglich....LG Tina

Re: @ Feechen

achso, dann liegts bei mir daran, dass ich wieder verheiratet bin. Aber die vom JA hörte sich echt kompetent an und sie meinte, wir hätten wenig Chancen. Das JA würde aber hinter mir stehen, wenn ich vor Gericht gehen würde, nur sollte ich keine großen Erwartungen haben. Wir sind hier in Hessen, vielleicht liegt`s daran?
Liebe Grüße
Conny

Re: @ Feechen

Hi,keine Ahnung...ich wohne in NRW...Männes Sohn erst in Sachsen,gezz in Niedersachsen,da ists gleich..Väter müssenr an;O)LG Tina,die das auch gut findet...

Re: @ Feechen

Hi,conny..einfach war das nicht...hab viel gekämpft,aber dann mit der Beistandschaft vom Ja hab ich das geschafft...Muss nix machen,das machen die...
Schon komisch,ich weiss,dass man auch mal von einem ewigen Studenten einen Abschluss erwarten kann...Und ab einem gewissen Alter kann Nico selber vor Gericht ziehen...kannst du gezz in seinem Namen auch,da bekommst du auch Prozesskostenhilfe,da du in seinem Namen klagst..würd mich mal erkundigen...LG Tina

Re: @ Feechen

Gerichtskosten hätt ich keine, hab mich schon erkundigt. Die vom JA würde das mit mir durchziehen, sie meinte am Telefon, "dem müsste man echt mal eins auswischen...." Aber weißt, dieser Ärger wieder.....hatte bei der Scheidung so viel Krieg mit ihm, das war der reinste Horror. Er hängte mir eine Straftat nach der anderen an, hatte etlich Gerichtsverfahren (natürlich nur Freisprüche, kann ja keiner Fliege was zuleide tun....)und war so froh, das alles hinter mir zu haben. Und jetzt wieder anfangen? Ich hoffe so sehr, dass er sich jetzt mal telefonisch meldet und wir zu einer Regelung kommen..... Hab heut mit seiner Mutter gesprochen, sie will mal mit ihm reden.
Liebe Grüße und DANKE dass du dich so sorgst!
Conny

Re: @ Feechen

Hallo,kann verstehen,dass du den Krieg nicht wieder willst,aber es geht um deinen Sohn...du hast doch sicher Halt bei deinem Mann...es geht ja auch um die Zukunft..der Unterhalt steigt doch immer mal...Ich würde das tun...mehr als verlieren kann man nicht,aber man hat gekämpft..Solche Männer dürfen nicht einfach davonkommen...LG Tina
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