@ Feechen
hab grad mal beim Jugenamt angerufen wegen Nico`s Unterhalt. Leider hab ich keine Chance, von meinem Ex mehr zu bekommen, solange er nicht arbeitet. Und dass er irgendwann mal arbeitet, glaub ich ehrlich gesagt nicht.....Er ist jetzt schon seit 12 (!!!!) Jahren Student, hat schon etliche Studien abgeschlossen und findet nun angeblich keine Stelle.....
Laut Jugendamt stünden mir 291 Euro zu, das Existenzminimum wäre aber für Nico`s Alter 316 Euro.
Ich hab jetzt mal mit seiner Mutter telefoniert, sie hat immer noch den meisten Einfluß auf ihn. Sie will mal mit ihm reden. Wenn er nicht bereit ist, mehr zu zahlen, wird Nico wohl nicht mehr zu ihm gehen. Das geht aber von Nico selbst aus, er drängt mich schon seit einiger Zeit, mal was wegen dem Unterhalt zu unternehmen. Er wird jetzt 14 und lässt sich nicht mehr so leicht abspeisen....
Liebe Grüße, sei froh, dass du`s so einfach hast!
Conny
Re: @ Feechen
bin ja nicht Feechen, hab aber trotzdem mal ne Frage dazu. Sag mal, wenn der Papa des Kindes nicht arbeitet, dann bekommst Du KEIN Geld für Deinen Sohn? Und wenn er dann mal ausziehen möchte/ studieren will, dann auch nicht? Bekommt man nicht wenigstens eine Art Ersatzzahlung von irgendwo her?
Liebe Grüße von Chrissi
Re: @ Feechen
nein, leider nicht. Bei ehelichen Kindern gibt es keinen Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt und in dem Moment, wo ich wieder geheiratet hab, war mein jetziger Mann für Nico verantwortlich, da Nico bei uns lebt. Toll, ne? Aber adoptieren darf er ihn ohne die Zustimmung meines Ex nicht.....das hatten wir nämlich mal vor, aber mein Ex "erlaubt" es nicht.....Komischerweise darf MEIN Mann für Nico zahlen, aber die neue Frau meines Ex, die arbeiten geht und einen Haufen Geld verdient, muss nicht zahlen.....Verkehrte Welt, oder?
Liebe Grüße
Conny
Re: @ Feechen
Also irgendwas verstehe ich hier nicht. Wieso muss Dein jetztiger für Nico gerade stehen, obwohl er ihn nicht adoptiert hat. Nur weil Nico "ehelich" ist.
Bei mir ist folgende Situation. Mein großer Sohn Maik ist damals unehelich geboren worden. Ich habe auch nie den Erzeuger geheiratet. Erst Jahre später habe ich dann meinen jetzigen Mann geheiratet. Er ist aber laut Jugendamt in keinster Weise für Maik verantwortlich.
Wenn Dein Ex neu verheiratet bzw. in eheähnlicher Gemeinschaft mit der Frau lebt, kann diese durchaus zur Rechenschaft gezogen werden. Ich stecke gerade voll in einem Gerichtsverfahren gegen den Kindesvater drin, daher meine "Weisheiten".
Es ist einfach nur Sch... wie sich manche Väter verhalten, beim "Machen" haben sie auch hier geschrien. Oder?
LG Annett
Re: @ Feechen
glaub mir, ich hab so gut wie keine Chancen. Die vom Jugendamt war sehr lieb und meinte, sie hätte jahrelange Erfahrung mit solchen Dingen. Da Nico ehelich ist, kann das Jugendamt das Geld nicht vorstrecken. Ich könnte gegen meinen Ex klagen, das Jugendamt würde auch hinter mir stehen, aber sobald mein Ex nachweist, dass er Bewerbungen schreibt, bekomme ich kein Recht.....Und Bewerbungen schreibt er ja, nur wird er niemals ne Stelle finden, da er für sämtliche Stellen überqualifiziert ist (bei so vielen abgeschlossenen Studien....). Und eine "niedrigere" Arbeit muss er nicht annehmen.....
Seine jetzige Frau hat mit Nico nichts zu tun, das was sie jetzt bezahlt, tut sie freiwillig, könnte also jederzeit damit aaufhören.....
Liebe Grüße
Conny
Re: @ Feechen
das ist ja ungerecht! Verstehe ich überhaupt nicht, daß das so geregelt ist! Danke für die Aufklärung...
liebe Grüße
von
Chrissi
eine niedigere Arbeit Muss er sehr wohl annehmen
Re: @ Feechen
mein schwager hatte eine Jugendsünde,nichtehelich und das Familieneinkommen von ihm und meiner Schwester (ehe)wurde zusammengerechnet für den Unterhalt..Daher versteh ich das nicht....
Aber es ist tatsächlich so,dass man nur UVG bekommt,wenn man nicht wieder neu verheiratet ist..würde mein Ex arbeitslos,bekämen wir nichts,da ich verheiratet bin....LG Tina
Re: @ Feechen
Re: @ Feechen
Liebe Grüße
Conny
Re: @ Feechen
Re: @ Feechen
Schon komisch,ich weiss,dass man auch mal von einem ewigen Studenten einen Abschluss erwarten kann...Und ab einem gewissen Alter kann Nico selber vor Gericht ziehen...kannst du gezz in seinem Namen auch,da bekommst du auch Prozesskostenhilfe,da du in seinem Namen klagst..würd mich mal erkundigen...LG Tina
Re: @ Feechen
Liebe Grüße und DANKE dass du dich so sorgst!
Conny
Re: @ Feechen
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