wieder mal erziehungsurlaub...
wie versteht ihr das:
"Auch die neue Elternzeit ist auf drei Jahre für jedes Kind begrenzt. Neu ist vor allem die mögliche gemeinsame Elternzeit der Eltern, die erweiterte wöchentliche Stundenzahl für die zulässige Arbeitszeit in der Elternzeit und - unter bestimmten Voraussetzungen - ein Rechtsanspruch auf Verringerung der Arbeitszeit."
die zulässige arbeitsstundenzeit beträgt ja nun 30std., sind also die wöchtenliche stundenzahl und die verringerung der arbeitszeit 2 verschiedene paar schuhe???
ich frage, weil mein nur anrecht auf verringerung hat, wenn der betrieb mehr als 15 angestellt hat, wir haben leider nicht so viele:-(...hoffe nun, daß ich dennoch anrecht auf 30std. teilzeit habe...
lg,bianca
Re: wieder mal erziehungsurlaub...
ja das sind ganz versch. Dinge!!! Alleine schon von der Rente her.... (Bei Teilzeitarbeit wirst Du auch nur in höhe Deiner Teilzeit z.B. zu 50% bei einer Halbtagsstelle Rentenversichert, bei der Elternzeit unschädlichen Teilzeit bist Du zu 100% Rentenversichert..... so auch wenn Du nicht Arbeiten gehst) Einen rechtlichen Anspruch hast Du auf die Teilzeit aber sowieso immer nur bedingt, da es so einen schönen Deeeeeehnaren Begriff gibt, der da heisst "wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen".... somit ist wieder alles Auslegungssache des Arbeitgebers, ob Du DEine Teilzeit machen kannst, oder nicht.
GLG Heidi
Re: wieder mal erziehungsurlaub...
also ist es so, daß es nicht abhängig ist, wie groß der betrieb ist? also kann ich eine teilzeit während meiner elternzeit beantragen...wenn mein arbeitgeber dem nicht zustimmt, muß er mir aber doch die gelegenheit geben, woanders einen teilzeitjob anzunehmen, denn das darf er doch nur ablehnen, wenn ich in seiner firme gebraucht werde...hab ich das auch richtig verstanden?
lg.bianca
Re: wieder mal erziehungsurlaub...
die Betriebsgröße spielt zwar eine Rolle für den rechtlichen Anspruch, aber wenn Deinem AG andere Gründe gegen Deine Teilzeitarbeit "einfallen", dann nutzt Dir das auch nichts, leider......
Die Zustimmung zu einem anderen Job kann er Dir allerdings auch verwehren, wenn Du z.B. zur Konkurenz gehen willst, also auch aus betrieblichen Gründen.
In der Theorie ist alles so leicht, aber im realen Leben.....
GLG Heidi (ehem. Personalrat, daher kenn ich die Thematik....)
Re: wieder mal erziehungsurlaub...
mist, sowas sadachte ich mir nun schon...sch... weiß nicht, wie lange ich nun elternzeit einreichen soll...
aber konkurenz wäre es doch nicht, wenn ich 25km weiter weg arbeiten würde, oder noch weiter, oder???
gruß,bianca
Re: wieder mal erziehungsurlaub...
das ist alles recht kompliziert, ich habs mir auch einfacher vorgestellt.
Wenn der Betrieb mehr als 15 Angestellte hat, dann hat man Anrecht auf Teilzeitarbeit in der Elternzeit. D.h., man beantrag Elternzeit und diese Verringerung der Arbeitszeit auf zwischen 15 und 30 Stunden/Woche.
Vorteil (theoretisch): gleicher Job, gleiche anteilige Kohle, Kündigungsschutz wegen Elternzeit.
Rechtlich stützt sich das ganze auf das Bundeserziehungsgesetzt (imho).
Bei weniger als 15 Stunden/Woche würde es als Teilzeitarbeit nach dme Teilarbeitszeitsgesetz angesehen und das zusammen beim gleichen AG funktioniert nicht.
Aussnahme: 400 EUR Minijob.
Wenn du keine Möglichkeit bei deinem AG bekommst, dann kannst du woanders ganz normale Teilzeitarbeit machen. Dein AG muss zustimmen, aber das kann er evtl. nur verweigern, wenn der Job für ihn wettbewerbstechnisch bedenklich wäre, also gleicher Job bei der Konkurenz oder so.
Uffff, meine Vorstellung war, bei meinem AG 8 Stunden/Woche während der Elternzeit zu arbeiten und das ganze auf wasserdichte rechtliche Füsse zu stellen und obiges kam eben dabei raus. Ich hab die Persoabteilung da zeimlich mit beschäftigt. ;-)))
LG, Dea
Re: wieder mal erziehungsurlaub...
soweit habe ich das ja alles verstanden, aber leider sind wir weniger als 15 angestellte :-(((
hab ich denn dann gar kein anrecht auf teilzeit bis 30std???
kann doch gar nicht sein...ich bin hier gerade am verzweifeln, weil ich meine elternzeit einreichen muß...
menno...wir brauchen das geld, aber ich kann wegen catharinas frühgeburt nicht wirklich voll arbeiten, will ich auch nicht- mir ist schon die schwangerschaft geklaut worden, da will ich nicht noch auf mein kind voll verzichten...
lg.bianca
Re: wieder mal erziehungsurlaub...
ich drück dir auf jeden Fall alle Daumen, dass ihr euch evtl. irgendwie einigen könnt und dass dein AG auf deine spezielle Situation eingeht. Gerade in kleineren Betrieben geht ja so manches über die "emotionale Schiene".
Evtl. geht ja offen drüber reden, wie deine konkreten Vorstellungen sind, d.h., was du brauchst. Evtl. kann dein AG einen Kompromis aus seinem wirtschaftlichen Handlen und der sozialen Situation finden.
Wenn nix geht, dann erstmal 2 Jahre Elternzeit beantragen und das 3. Jahr mal offen lassen und woanders nen Teilzeitjob suchen, der am besten halt branchenfremd ist.
*Daumen drück*
LG, Dea
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