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wie war das noch? -Arbeitgeber

Hallo,
habe doch am 24. !!! einen Brief von meinen Arbeitgeber bekommen, indem sowas stand wie: Wir wollen mit Ihnen über Ihre gewünschte Arbeitszeit während und nach der Elternzeit sprechen, da "unsere Kapazitätenplanung" anders aussieht.
Tolle Sache, hätten die sich auch früher überlegen können, schließlich habe ich schon im Frühjahr! bescheid gegeben, wie ich arbeiten werde (von einer winzigen Änderung mal abgesehen)
Nun habe ich ganz dunkel in Erinnerung mal gelesen zu haben, dass der Arbeitgeber Wünsche bezüglich Teilzeitarbeit (während und nach der Elternzeit) akzepieren muss.
Stimmt das so? Wenn ja, weiß jemand, wo bzw. in welchem Gesetz das so drin steht? Sollte vielleicht dazu sagen, dass mein "oberster" Chef Rechtsverdreher ist.
Ansonsten wünsche ich allen noch ein wunderschönen letzten Weihnachtsfeiertag und hoffe, dass Ihr schöne und nützlich Dinge für Eure Mäuse geschenkt bekommen habt.
Gruß
Anja
Bisherige Antworten

Re: wie war das noch? -Arbeitgeber

Hallo Anja!
Dein Arbeitgeber braucht deine Wünsche nicht zu aktzeptierten wenn es aus betrieblichen Gründen nicht nicht möglich ist. - Also im Zweifelfall müsstest du ihm nachweisen, dass es auch anders funktionieren würde. Allerdings kann ich dir das Gesetz dazu nicht sagen ...
google doch mal ein bißchen.
LG Sandra

Re: wie war das noch? -Arbeitgeber

Danke für Deine Antwort.
Hab vorhin mit meiner Abteilungsleiterin gesprochen. Sie sagte mir, dass ich mit 30h die Woche wieder anfangen soll und das auch so bleibt - officiell. Sie möchte natürlich, dass ich dann (nach 1 oder 2 Jahren, je nachdem wie sie es durchkriegt) wieder vollarbeite.
Werd ich wohl mit leben müssen - immernoch besser als arbeitslos.
Wünsche einen guten Rutsch ibs neue Jahr
Anja
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