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wegen Preisetikettierung

Hallo,
kennt sich jemand mit folgendem aus: Ich war heute shoppen und habe ein vermeintliches Schnäppchen entdeckt: ein Esprit Strickpulli für 5,90 Euro! So war er auf jeden Fall ausgezeichnet. Ich mich schon gefreut, an die Kasse gegangen, dort steht er aber im Computer mit 19.90 Euro drin :-(
Wie ist das denn nun, welcher Preis zählt, der, der drauf stand oder der, der im Computer war?
Danke für eure Antworten.
LG Katja
Bisherige Antworten

Re: wegen Preisetikettierung

gute frage. spontan würd ich behaupten, wenn der kleinere preis am pulli selbst befestigt war, sollte dieser auch gelten. anders wäre es, wenn der kleiderständer mit dem preis versehen war... dann könnte ja jemand das teil einfach dazu gehänt haben.
lg
urmely

Re: wegen Preisetikettierung

hi katja,
also preisauszeichnungen sind aufforderungen an den kunden nach dem teil zu fragen ...
also du gibst das ding an der kasse ab und der preis den der verkäufer da sagt, ist DER preis für's geschäft. wenn du den annimmst ist der kaufvertrag zu stande gekommen.
zumindest ist es rechtlich so, aber es gibt genügend verkäufer die dem kunden auch den günstigen bzw. falschen preis gewähren um den kunden nicht in ein anderes geschäft zu treiben :-)
lg katrin

Re: wegen Preisetikettierung

Hallo katrin,
wow ... sie mal an ... ich hab vorhin mal in meinen Studienunterlagen nachgeschaut, weil mich die Frage neugierig gemacht hat .... aber ich habe ja in England studiert und da isses wohl anders ;)
Dort gilt, das Preisschild ist das Angebot, nmmt der Kunde es so an, ist der "Abschluss" gültig .... würde der Kunde nun sagen hier sthet meinetwegen 10? ich biete aber nur 8? dann ist das erste Angebot hinfällig und der Verkäufer könnte streng genommen nun sogar mehr als den ursprünglichen Preis verlangen. ....
also ich würde es im Laden wohl auf eine Diskussion ankommen lassen, wenn ich den pulli wirklich haben wollte.
Alles Liebe,
Julia

Re: wegen Preisetikettierung

hi julia,
also recht hatte ich nur als "nebenfach" von daher :-)
unser rechttyp hat uns erzählt, das der kunde das angebot macht und der verkäufer es annehmen muss und das preisschild wäre nur die aufforderung ein angebot zu machen?! also wenn's einer genau wissen will, der hole sein bgb aus dem keller oder frage seinen anwalt oder apotheker *schulterzuck*
aber egal warum ich hätte das t-shirt auch irgendwie versucht zum kleinen preis zu kriegen - recht hin oder eher und außerdem recht kriegen und recht haben *lach*
schönene abend
lg katrin

Re: wegen Preisetikettierung

also wenn ich mich nicht täusche, zählt das etikett an der ware als angebotspreis und ist als maximalpreis für den verkäufer bindend. er darf also nicht mehr nehmen, als was auf dem etikett steht, egal was in der kasse eingescannt ist. selbstverständlich kann der verkäufer sich runterhandeln lassen. denn am hochhandeln hat ja nun kein kunde ein objektives interesse.
gruss
connie
gruss
connie
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