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steuererklärung, frage hab...

hallo, ich quäle mich gerade mit den steuern rum...und nun frage ich mich, ob ich das erziehungsgeld mit angeben muß und wenn ja, wo?
wie sieht es mit dem mutterschaftgeld von der krankenkasse aus?
lg,bianca
Bisherige Antworten

Re: steuererklärung, frage hab...

hallo bianca!
nein, das erziehungsgeld mußt du nirgends angeben. das mutterschaftsgeld von der kk schon, entweder in deiner anlage n zeile 21 + 22 oder auf der 2. seite vom mantelbogen (hauptformular) zeile 38!
du hast doch auch eine bescheinigung von der kk bekommen, nicht wahr? die mußt du mit an das finanzamt schicken, am besten machst du eine kopie!
hoffe, ich konnte helfen,
lg, silja

Re: steuererklärung, frage hab...

hallo silja,
ich hab aber nun gelesen, wenn das mutterschaftsgeld ins erziehungsgeld angerechnet wurde, muß man das auch nicht angeben...oder stimmt das etwas nicht?
lg,bianca

Re: steuererklärung, frage hab...

hallo bianca!
bin steuerfachangestellte und habe von sowas ehrlich gesagt noch nicht gehört! also, bei der berechnung des erziehungsgeldes mußt du ja auch einen einkommensteuerbescheid abgeben, aber umgekehrt mußt du nichts angeben. es sei denn, das wäre ganz ganz neu. habe in unserer steuererklärung aber nichts angegeben ;o)
lg, silja

Re: steuererklärung, frage hab...

das sagt mir mein programm:
Was gehört zu den nicht anrechenbaren Bezügen?
7. Erziehungsgeld,
8. Mutterschaftsgeld für die Zeit nach der Entbindung, soweit es auf das Erziehungsgeld angerechnet worden ist
hmm, naja, ich gebe auch erst einmal nichts an...
aber mal ne andere frage...mit meinem programm hab ich ausgerechnet, daß eine getrennt veranlagung besser ist und dann wäre es noch besser, daß ich nur 1% der ausergewöhnlichen belastungen angebe und mein mann 99% aber wie mach ich das? weißt du, was ich meine?
lg,bianca

Re: steuererklärung, frage hab...

oh, eine getrennte veranlagung ist bei euch besser? wow, wir sind damit immer schlechter gefahren :o) was für außerg. belastunegn habt ihr denn? stehen auf den belegen richtig namen usw.? ansonsten hatten wir im büro mal einen fall, da hat der ehemann alle belastungen angesetzt, auch für die ehefrau, mußte dann von der ehefrau aber eine schriftliche einverständniserklärung vorlegen. versucht es doch mal so, müßte klappen mit der begründung, dass dein mann verdient hat und deshalb die kosten getragen hat oder sowas in der art.
lg, silja

Re: steuererklärung, frage hab...

naja, du vergißt die 121tage krankenhausaufenthalt von catharina...wir sind halt sooft hin:-) 3-4mal täglich, schon alleine für die mumi-lieferung...
das geht schon ins geld :-(
ich hoffe, die schlucken die menge der fahrten...
wir haben keine belege, sind halt die fahrten in die klinik..aber damit das finanzamt das "frißt" müssen wir beide schon dagewesen sein...deswegen ist die idee mit der abtrittserklärung schon okay...wären immerhin knapp 100euro, die das ausmacht!
lg,bianca

Re: steuererklärung, frage hab...

hast recht, das habe ich vergessen! aber das klappt bestimmt, versuch es!
lg, silja, die jetzt ins bettchen geht (gute nacht)

Re: steuererklärung, frage hab...

Hallo Bianca!
ErzGeld musst Du angeben!!!
Habs erst mit einen Bekannten der im Finanzamt Arbeitet gemacht. Du musst es bei den Einkommensangaben angeben, gibt ne Extra Zeele.
LG CIndy, deren Steuer schon 14 Tage weg ist ;O)

Re: steuererklärung, frage hab...

hallo cindy, ist aber komisch, daß es nicht bewertet wird...siehe oben in meinem posting...
lg,bianca

Re: steuererklärung, frage hab...

Hallo Bianca!
Ob es bewertet wird oder nicht, ist egal, aber Du musst es angeben, denn sonst verschweigst Du eine Einkommensquelle und das kann ärger geben um es sanft auszusprechen.
LG Cindy
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