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rechtliche Frage zu Elternteilzeit...etwas länger!

Hallo,
mein ET ist eigentlich der 17.11. also ein Forum weiter hinten - dort konnte man mir mit dieser Frage viele Tips geben allerdings wusste das so genau niemand. Vielleicht habe ich hier mehr Glück.
Mein AG bei dem ich jetzt seit 3 Jahren Vollzeit beschäftigt bin und der insg. knappe 100 MA umfasst will mir keine Teilzeit anbieten.
Er verlangt, dass ich vorab einreiche ob ich 1 oder 2 Jahre in MuSchu gehen möchte und dann ist das bindend. Nun meine Frage: geht das so einfach? Muss er mir nicht die Möglichkeit geben, stundenweise zu arbeiten? Kann ich mich auch im Nachhinein nicht mehr entscheiden ob ich verlängern oder verkürzen will (die Elternzeit). Ist meine erste SS und ich weiss nicht, wie uns das Geld reicht ob 1 oder 2 Jahre wenn ich nicht mal stundenweise arbeiten gehen kann. Zudem bin ich noch privat Krankenversichert und weiss auch noch nicht, wie das zu lösen ist!
Hoffe Ihr könnt mir helfen, bzw. mitteilen, wie Ihr es bei Euch geregelt habt! Vielen Dank im voraus für Eure Infos!
LG Tanja (26.SSW)
Bisherige Antworten

Re: rechtliche Frage zu Elternteilzeit...etwas län

hallo tanja,
elternzeit mußt du bei deinem ag beantragen und zwar über welchen genauen zeitraum. ist für den ag wichtig, damit er sich drauf einstellen kann. wenn du "vielleicht" 6 monate oder "vielleicht" 1 jahr elternzeit nimmst, kann er ja gar nicht planen, wie er dich / den zeitraum ersetzen soll.
zum thema teilzeit, habe ich dir mal was rauskopiert. theoretisch muß er dir einen teilzeitplatz anbieten, kann es aber es betrieblichen gründen ablehen --- kannst du dann zwar einklagen, aber ob das so sinnvoll ist, weiß ich auch nicht.
""" ...Der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf Reduzierung seiner bisherigen Arbeitszeit bis zu der Grenze zulässiger Teilzeitarbeit nach § 15 Abs. 4 Satz 1 BErzGG. Voraussetzungen: Beschäftigtenzahl (mehr als 15 Arbeitnehmer im Unternehmen ohne Auszubildende), 6-monatiges Bestehen des Arbeitsverhältnisses, keine entgegen stehenden dringenden betrieblichen Gründe, schriftliche Mitteilung acht Wochen vor dem gewünschten Beginn. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen dann innerhalb von vier Wochen eine Einigung über die Teilzeit versuchen; anderenfalls muss der Arbeitgeber den Teilzeitwunsch des Arbeitnehmers innerhalb von vier Wochen mit schriftlicher Begründung ablehnen. .....""""
mein ag ist da nicht so auf gestzliche regelungen aus, er will auch keine angaben, wie lange ich in elternzeit gehe. er meint, ich solle mal sehen, wie es hinbekomme und mich dann bei im melden. "wenn ich was arbeiten will, finden wir schon eine lösung" ... ist aber wohl die ausnahme, dass ein chef so reagiert!
viele grüße und ich hoffe licht ins dunkel gebracht zu haben
katrin

Re: rechtliche Frage zu Elternteilzeit...etwas län

Hey danke,
ich werde mal meine Personalabteilung mit dieser Grundlage konfrontieren und mal sehen, was dabei raus kommt.
Liebe Gruesse und dir noch ne schöne Kugelzeit -> so einen Chef wie du hätte ich auch gerne!!!
LG Tanja

Re: rechtliche Frage zu Elternteilzeit...etwas länger!

Hallo Tanja,
also grundsätzlich ist das so das Du spätestens 2 Wochen nach der Geburt Deinem Arbeitgeber schriftlich mitteilen musst wie lange Du in Elternzeit gehen willst. Jetzt brauchst Du das noch nicht bekannt geben. Lass Dir doch Zeit damit. Solltest Du sagen ich gehe nur 2 Jahre kannst Du auf jeden Fall verlängern um 1 Jahr. Verkürzen wird schwierig da der AG sich ja auch ein wenig auf die Situation einstellen muss.
Ob ein AG Dir Teilzeit anbieten muss weiß ich leider auch nicht so genau. Wenn das aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist brauch er das wahrscheinlich nicht.
Liebe Grüsse
Angela 35 + 2
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