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nochmal wegen Urlaubsanspruch

Was passiert eigentlich, wenn man zu viel Urlaub genommen hat bevor man in Mutterschutz ging? Bei mir ist es so, daß mein Mutterschutz nach derzeitigen Berechnungen bis einschl. 1.12. ginge. Das würde heißen, daß ich meinen gesamten Jahresurlaub (also 30 Tage) vorher nehmen darf.
Wenn jetzt aber mein Murmelurmel 1 Tag früher auf die Welt kommt, dann wäre der Dezember schon voll Elternzeit und ich hätte da keinen Urlaubsanspruch. Wird mir der Urlaub dann nachträglich gestrichen und vom neuen Urlaub nach der Elternzeit abgezogen?
lg
urmely
Bisherige Antworten

Re: nochmal wegen Urlaubsanspruch

Nein, das wird nicht passieren. Sollte dein Baby ein paar Tage früher auf die Welt kommen wollen, so hast du nach der Geburt einen Mutterschutz von 8 Wochen plus die Tage, die dir bis zum errechneten Geburtstermin gefehlt haben. Also in jedem Falle 14 Wochen ab Beginn des Mutterschutzes.
Jana 11+4 (und bisher nur stille aber interessierte Mitleserin)

Re: nochmal wegen Urlaubsanspruch

Hallo,
ich brauche auch mal Expertenrat:
Ich habe mal bei meinem AG nachgefragt, wie er das mit dem Mutterschutz rechnet. Ich habe ET am 21.10 und der Mutterschutz geht dann bis Mitte Dezember. Der AG will mir jetzt für den Dezember einen Tag Urlaub abziehen. Warum? Dachte, der Dezember gilt voll. Kann ich das irgendwo nachlesen...
GLG, Britta (10+0)

Re: nochmal wegen Urlaubsanspruch

So wie ich das sehe, ist dein AG im Recht. Laut MuSchu-Gesetz hast du Urlaubsanspruch bis 8 Wochen nach der Geburt und nicht für den ganzen Dezember. Ich hab mich grad mal nach meinem Urlaubsanspruch erkundigt und da mein MuSchu am 05.12. endet habe ich einen Anspruch auf 28 von 30 Urlaubstagen.
Gruss, Jana (11+4)
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