mal einschleich ;o) - Vaterschaftanerkennung?
Wir wollen eine vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung machen. Wir wohnen aber nicht in einem Haushalt, sind aber glücklich zusammen. Wo geht man da hin? Standesamt? Denn Jugendamt ist wohl dafür da, wenn es um Unterhalt geht, sagten Sie mir am Telefon. Und da ist ja alles geklärt, auch wenn wir getrennt wohnen. Hatte das jemand von euch und habt Ihr das auch vor der Geburt machen lassen oder erst danach? Hab aber echt keine Lust, das mit dem Kleinen zu machen. Da hat man bestimmt genug zu tun. Danke für Eure Antorten. GGLG Keksi ET-12
Re: mal einschleich ;o) - Vaterschaftanerkennung?
Wir haben die Vaterschaftsanerkennung nach der GEburt beim Standesamt machen lassen. Sozusagen in einem Rutsch mit der Anmeldung des Kindes.
Man kann es ja aber genauso gut auch schon vorher machen.
LG Anna
Re: mal einschleich ;o) - Vaterschaftanerkennung?
Wir wollten die Anerkennung auch vorher machen lassen - aber Jamie hat uns dann einen Strich durch die Rechnung gemacht... ;o))
Man macht das eigentlich vorher, damit, falls der Frau bei der Geburt etwas passieren sollte, der Mann keine Probleme mit dem Jugendamt o.ä. bekommt. Denn wenn man nicht verheiratet ist und das Kind nicht anerkannt ist, ist er rechtlich wohl nicht der Vater...
Man kann diese Anerkennung natürlich auch später machen. Wir haben das dann zusammen mit der Anmeldung beim Standesamt gemacht. Gleichzeitig haben wir auch noch eine Sorgeerklärung gemacht (beim Jugendamt). D.h. das wir beide das Sorgerecht haben. Das MUSS man aber nicht machen!!! Der Beamte meinte zu uns, das wir uns das gut überlegen sollten, ob wir das wirklich wollten! Es hat nämlich alles seine Vor- und Nachteile! (Nachteile besonders dann, wenn man sich doch trennen sollte...)
LG Anja
Re: mal einschleich ;o) - Vaterschaftanerkennung?
Re: mal einschleich ;o) - Vaterschaftanerkennung?
Also: Ihr könnt neim Jugendamt sowohl die Vaterschaft anerkennen lassen, als auch eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben, wenn Du das möchtest. Erfolgt dies nicht, bist Du als Mutter automatisch allein sorgeberechtigt.
Gruß,
Myriam
Re: mal einschleich ;o) - Vaterschaftanerkennung?
LG
Anja
ET-2
Jetzt an die richtige Stelle........
Also: Ihr könnt neim Jugendamt sowohl die Vaterschaft anerkennen lassen, als auch eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben, wenn Du das möchtest. Erfolgt dies nicht, bist Du als Mutter automatisch allein sorgeberechtigt.
Gruß,
Myriam
-
6. SSW: Ab dieser Woche schlägt das Herz...
In der 6. Schwangerschaftswoche entwickelt sich dein Baby rasant weiter. → Weiterlesen
-
Lebensretter im Miniformat: 9 Antworten zu...
Vorsorge mit Weitblick: Bei uns bekommst du die wichtigsten Infos zum Thema! → Weiterlesen
-
11. SSW: Größe und Entwicklung des Babys in...
Die kritischste Zeit der Schwangerschaft ist nun zu Ende. → Weiterlesen
-
7. SSW: Erster Ultraschall zeigt Babys...
Was in dieser Woche genau passiert. → Weiterlesen
-
Ultraschall: Messdaten (Sonodaten)...
KU, AU, APD, ATD, BPD & Co.: Vergleiche hier die Ultraschallwerte & Babys Gewicht mit Durchschnittswerten für jede SSW! → Weiterlesen
-
AU, KU, BPD & Co.: Die Messdaten in der...
Die wichtigsten Werte und worauf es hindeuten kann, wenn sie außerhalb der Norm liegen. → Weiterlesen
-
Geschlecht des Babys: Wie und ab wann es...
Wusstest du, dass schon im Augenblick der Befruchtung das Geschlecht des Babys festgelegt wird? Doch ab wann lässt es sich erkennen? → Weiterlesen
-
Schwangerschaftsanzeichen: Daran erkennst...
Übelkeit, Müdigkeit, Ausfluss: Bin ich schwanger? Diese Anzeichen verraten es dir. → Weiterlesen
-
Basaltemperatur: Auswertungshilfen für...
Basaltemperaturkurve: Hier findest du Beispielkurven von anderen Frauen, die ihre Temperatur während ihres Zyklus messen! → Weiterlesen
-
Sex in der Schwangerschaft: Was ist...
Erlaubt ist, was gefällt – sofern von ärztlicher Seite nichts dagegen spricht. → Weiterlesen