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arbeitsfreistellung

hallo ihr lieben!
ob mir wohl jemand helfen kann?
hab in der arbeit einige probleme.
wie und was muß ich wegen einer arbeitsfreistellung tun?
einen sehr wichtigen grund hab ich. wie geht es denn dann weiter? wie sieht es geldtechnisch aus, muß ich zum med.dienst? usw.
habe mit meiner ärztin (hausarzt) darüber gesprochen, sie kennt das nicht.
wer hat das schon mal erlebt, durchgeboxt etc?
hoffe auf hilfreiche antworten,
danke, danke, danke
mfg ellie
Bisherige Antworten

Re: arbeitsfreistellung

hi ellie
ich wurde freigestellt... allerdings in österreich.
bei einer freistellung muss gefahr für die mutter und/oder das kind bestehen - das ist der hauptgrund einer arbeitsfreistellung.
der gyn müsste das wissen, weil normalerweise (risiko ss) er dies ausfüllt im mutter-kind pass und er weiss auch wohin man dann gehen muss. ich bin danach zu einem amtsarzt, der mir ne freistellung für 2 monate bestätigt hat... und dann gibts halt ne verlängerung... das wars.
hoffe dir bissi geholfen zu haben
baba
doris 9+6

Re: arbeitsfreistellung

ich werde die geschichte über meinen hausarzt machen. sie kennt meine geschichte.

Teil 2

keine Arbeit hat.
Jedoch darf ich gesetztlich nicht mehr röntgen und auch nicht an den "keimigen" Patienten ins Zimmer.
Als Sekretärin z.B. bekommst du eigentlich kein BV. Nur wenn das Leben von Mutter und Kind gefährdet werden kann.
Was arbeitest du denn?
Gruß Sandra Ende 16 SSW

mich mal einschleich

Hallo Elli,
bin eigentlich aus dem Juli August Forum und mehr aus versehen hier reingekommen. Aber nun zu Deiner Frage:
Ich habe mit meiner Frauenärztin gesprochen und Ihr gasgt, dass ich Probelme im Büro hab, Chef droht bei jeder Kleinigkeit mit Abmahnung. Im Moment stecke ich das ja noch so weg, aber was ist wenn nicht mehr? Sie meinte, dass Sie mir dann ein individuelles Arbeitsverbot aussprechen würde. Das heißt, man bleibt bei vollen Bezügen zu Hause. Klar kann der Arbeitgeber ein Attest von einem zweiten Arzt einfordern, aber anders als in anderen Situationen bestimmst Du den Arzt, der dir das Attest ausstellt. Dabei ist Dir Deine FÄ oder FA bestimmt eine Hilfe.
Rede also mit Deiner FÄ über Deine Probleme und befrage sie nach der Möglichkeit des individuellen Arbeitsverbotes (kannst Du auch im Mutterschutzgesetz nachlesen), dann hast Du finanziell genau das selbe als wenn Du Arbeiten gehst.
LG Claudi und Murkelchen 18+5

Re: mich mal einschleich

also, bin in der jugendhilfe. heimbereich.
da gibts ein mädchen, welches schon sehr gewalttätig ist, hat mir schon in der letzten ss massiv gedroht. soll heißen, sie wünscht sich total, schwanger zu werden, ist natürlich nun neidisch, eifersüchtig...
mit chef komm ich nicht zurecht. er steht in keinster weise hinter mir. weil ich nun erstmal krankgeschrieben bin, würde er mir wohl jetzt am liebsten den hals umdrehen (nehm ich mal ganz stark an). gut, ist jetzt ein wenig stressig in der arbeit. fehlt halt eine person.
ob es eine möglichkeit gibt?
mfg

Teil1

Hi Ellie,
was ist denn das Problem, wesewgen du nicht arbeiten darfst? Musst du schwer heben, röntgen, hast viel Streß etc.?
Für eine Arbeitsverbot oder auch Beschäftigungsverbot muss es einen ganz triftigen Grund geben. Einmal ist es möglich, ein komplettes Beschäftigungsverbot zu bekommen, wenn dein Chef dich während der ganzen SS nicht beschäftigen kann, weil er keine Aufgaben für dich hat (z.B. als Röntgenschwester darst du nicht mehr arbeiten, da dies dann aber dein Beruf ist und es keine andere Arbeit gibt als röntgen, bekommst du ein komplettes BV) oder ein teilweises Beschäftigungsverbot, wobei es nur für ganz bestimmte Arbeiten ein Verbot gibt (z.B. beim Zahnarzt. im Zimmer darfst du nicht mehr arbeiten, aber an der Rezeption. Also gilt hier nur das BV bei Arbeiten im Zimmer, Röntgenabteilung).
Es ist auch etwas anderes, wenn du auf arbeit gemobbt wirst oder dein Chef dich massiv psychisch fertig macht, dan kannst du, allerdings nur vorübergehend, ein Beschäftigungsverbot bekommen.
Manche FA schreiben einen auch krank. Das allerdings ist was ganz anderes als ein BV. Wenn dein FA ein BV austellt, dann bekommst du dein volles Gehalt vom Arbeitgeber, der sich das, wenn er weniger als 20 Mitarbeiter hat, von der AOK oder auch IKK wiederholen kann.
Bist du krankgeschrieben, zahlt dein Chef für 6 Wochen und dann nur noch die Krankenkasse, wobei das ja Krankengeld ist.
Ich bin Zahnarzthelferin und habe von meinem Chef ein BV bekommen, weil es für mich
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