antrag auf mutterschaftsgeld!
habe mal eine frage zum antrag auf das mutterschaftsgeld. meine fä hat mir die bescheiniung gegeben. habe hinten soweit alles ausgefüllt, nur eines ist mir unklar, und zwar:
bei Erklärung nr. 4. mir arbeitsentgelt bis zum ...... zusteht. was für ein datum gebe ich da ein?
meinen die das datum vom mutterschutz?
habe am 15.8.04 beginn mutterschutz, und bis dahin habe ich jetzt auch das letze mal geld bekommen.
gruss ariane
Re: antrag auf mutterschaftsgeld!
das ist eine gute Frage... Ich habe das Formular am Freitag an die Krankenkasse geschickt, weil ich eh spät dran war (FA war 3 Wochen im Urlaub und hat mir die Bescheinigung erst danach geben können)und habe den Punkt einfach mal freigelassen, weil ich keinen blassen Schimmer hatte, wie das jetzt zu verstehen ist.
Geld steht einem ja bis zum Ende des Mutterschutzes zu, aber ob das nun als Arbeitsentgelt gilt oder wirklich nur der Bruttolohn für die im August gearbeiteten Tage? Dann müsste das Datum ja eigentlich mit dem Beginn des Mutterschutzes übereinstimmen, womit dann diese Angabe überflüssig, da selbstverständlich, wäre, wenn die Daten immer identisch sind?!?
In meiner Gehaltsabrechnung für August tauchen nur die Tage bis zum Mutterschutz auf, d.h. ich habe entsprechend weniger Geld bekommen.
Bei mir ist das auch noch so eine Sache, weil ich wegen AU bis zum Mutterschutz krankgeschrieben war und daher meinen restlichen Urlaub nicht mehr antreten konnte. Dafür habe ich ja auch noch Anspruch auf Urlaubsgeld und sie müssen ihn entweder an den Mutterschutz hängen oder ausbezahlen. Natürlich ist der zuständige Kollege zurzeit im Urlaub... Grrr!
Ich hab' s wie gesagt jetzt einfach mal freigelassen und nur den Beginn des Mutterschutzes angegeben. Da man den Arbeitgeber angeben muss und die Krankenkasse sich dann wegen der Bezahlung mit dem Arbeitgeber eh in Verbindung setzt, hoffe ich mal, dass die das untereinander geklärt kriegen.
Aber wäre natürlich schön, wenn sich hier jemand auskennt und man schon vorab Bescheid wüsste, wie das geregelt ist. :-)
LG, Dana
Re: antrag auf mutterschaftsgeld!
lg silke
Re: antrag auf mutterschaftsgeld!
wenn dein Mutterschutz am 15.08. beginnt dann hast Du Anspruch auf "Arbeitsentgelt" bis zum 14.08. Was Du hinterher bekommst ist ja kein Arbeitsentgelt mehr sondern Mutterschaftsgeld. Der 14.08. ist dann auch das Datum das Du eintragen musst.
Grüßle, Lena + Krümmel 35ssw
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