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alleinerziehend, Sozialhilfe, wann Kürzung?

Hallo ihr,
wer kennt sich aus???
Ich (werdende Alleinerziehende) wollte fragen, ob ich gekürzte Sozialhilfe erhalten würde, wenn noch ein weiterer Erwachsener in meiner Wohnung gemeldet ist?
Ich müsste von Jan 05 - Juni 05 Sozi beantragen, da ich da in Elternzeit gehen möchte und während dieser Zeit kein Einkommen mehr beziehen werde!
Wenn ein Freund oder ein Bekannter bei mir in der Wohng. gemeldet wäre, der z.B. unter 900 Euro Einkommen bezieht, würden sich da für mich Nachteile ergeben (auch wenn diese Person mich und mein Kind finanziell NICHT unterstützt)????
Vielen Dank für jeden Tipp!
LG *sonja* 33.ssw
Bisherige Antworten

Re: alleinerziehend, Sozialhilfe, wann Kürzung?

Hallo sonja .
Als erstes wird das Sozialamt es bezweifeln (wenn es ein Mann ist ) das ihr keinenEheähnliche Gemeinschaft habt. Da dieser Mensch bei dir in der Wohnung lebt wird somit die Miete auf euch aufgeteilt und der dementsprechende Teil dir ab gezogen.Es können Stichkontrollen ohne Anmeldung erfolgen !! (ganz unangenehm !) Ich habe selber Erfahrungen mit den Ämtern und kann dir auch weiter helfen wenn du möchtest !
Liebe Grüße Michaela´(die hofft dir nicht zu nahe getreten zu sein )

Re: @baunty

Hallo Michaela,
bist mir nicht zu nah getreten.
Mir stellte sich die Frage, da diese Person (männlich) meine Hilfe gern in Anspruch nehmen würde, und sich bei mir in der Wohnung mit melden (er würde aber in einer anderen Wohnung leben!). Ich wäre aber weiterhin alleinige Mieterin der Wohnung, also würde alleine im Mietvertrag stehen bleiben und damit auch die Miete alleine tragen.
Es geht nur darum, dass er eine Anmeldebescheinigung bekommt und somit eine offizielle Adresse hat!
Aber wenn man Sozialhilfe beantragt, muss man ja angeben, wieviel Leute in der Hausgemeinschaft gemeldet sind, oder muss man nur angeben, wievile Peronen mit oder ohne Einkommen dort auch zusammen LEBEN?
Ohje, ich find da auch im Netz keine Info!
Vielen Dank erstmal für Deine Hilfe...
GLG *sonja*

Re: @Sonja

Hallo sonja !
Du must auf jeden fall angeben wie viele Personen in deinem haushalt leben! Das Sozialamt hat seine Finger überall drin und du bekommst ganz schnell riesigen Ärger!!!
Dei gleichen sich mit allen möglichen Ämtern ab und erfahren so mit so gut wie alles. Aus welchem Kreis kommst du denn ?? Evtl. kann ich dir mit weiteren Infos helfen . Was ist mit dem Kindesvater ?? Bedenke dir steht Unterhalt zu und auch deinem Kind oder Kindern. Es gibt auch die Möglichkeit von Unterhaltszahlungen vom Jugendamt. Ich weiß, das ist alles sehr viel . Ich würde mich freuen wenn ich dir helfen kann( mir wurde nie geholfen und ich musste hart kämpfen )
LG Michaela
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