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Zahnarzthelferin

Hallo Mädels!!!!
Was soll ich nur tun bin jetzt in der 14 woche und muss immernoch am Patienten arbeiten ich habe es meinem chef schon in der 9w. gesagt ausser Rö-bilder mache ich alles wie immer bin dazu auch noch Pophylaxehelferin und da natürlich voll dabei!!! ich sag euch ganz ehrlich ich ekle mich langsam davor und immer öfter kommen kinder die irgend welche kinderkrankheiten haben!!!!!
Wie kann ich es meinem chef sagen das ich nicht mehr am stuhl arbeiten will!!!! ich habe doch das recht dazu oder??? ich will natürlich keine streit verursachen dann das würde ich nicht aushalten gemobt zu werden bei der arbeit???? Habt ihr irgendwelche tips?????ß
Liebe grüße von einer verunsicherten Lilly die sich jetzt auf den weg zur arbeit macht!!!!
Bisherige Antworten

Re: Zahnarzthelferin

Hallo Lilly! Ich habe Dir mal einen Link geschickt. Vielleicht hilft der Dir ja weiter. Ansonsten habe ich leider keine Tips für Dich. blöde Situation, in der Du da steckst :o( LG, Sandra (16+5)

Re: Zahnarzthelferin

Im Normalfall ist das Gewerbeaufsichtsamta da zuständig, da kannst Du nachfragen, was Du noch tun darfst und was nicht. Und wenn Dein Arbeitgeber Deine Rechte ignoriert sind die auch dafür zuständig, sie durchzusetzen.
Viele Grüße,
Christine

Re: Zahnarzthelferin

Hallo Christine!
Hab das selbe Problem,da ich Krankenschwester bin.Eigentl.dürften wir gar nichts mehr am Pat. machen,aber mir ist das selber zu dumm.In der SS mit meinem Sohn habe ich auch fast alles weiter gemacht,ausser natürlich heben,Chemo.,Spritzen....
Oft vergessen die Kollegen aber ganz einfach,dass man SS ist.Vieleicht errinnerst Du Deinen Chef nochmal daran.
Bei Euch spritz einem ja auch ziemlich viel um die Ohren,dass würd ich mir nicht gefallen lassen.
Wenn keine Reaktion, würd ich die Sache weiterleiten.
Gruss Judith 10+6

Re: Zahnarzthelferin

Liebe Lilly,
Du DARFST definitiv nicht mehr am Patienten arbeiten!! Du bekommst Stress mit der krankfenkasse, wenn etwas passiert. Dein Arbeitgeber muss dem Gewerbeamt melden, dass Du schwanger bist. Die kommen mit ziemlicher Sicherheit Deinen Arbeitsplatz kontrollieren. Diese Dinge sind im Mutterschutzgesetz geregelt. Es ist Den gutes Recht, dass Dein Arbeitgeber sich an die Regeln hält. Wenn Du überhaupt nicht klar kommst, gibt es die Möglichkeit, dass Du Dir ein individuelles Beschäftigungsverbot Deiner FÄ ausstellen lässt.
Du findest bestimmt eine Lösung, aber sei nicht leichtsinnig!
Liebe Grüße
Claudia

Arzthelferin

Hallo Claudia,
wie??? Darf ich jetzt etwa auch nicht mehr? Bin Arzthelferin und mache sehr viele Untersuchung am Patienten (kein Zahnarzt), heißt das, ich darf das nicht mehr?? Ist mir total neu, habe noch nie darüber nachgedacht.
*geschocktbin*
Würde mich sehr über eine Antwort freuen!
LG
Conni

Beschäftigungsverbot- bin auch ZAH !!! Teil 1

hallo,
also, ich bin auch ZAH und du hast nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht aufzuhören.
Du darfst in der gesamten SS nicht mehr:
- Röntgenbilder machen, entwickeln
- unsterile Instrumente anfassen, säubern oder steriliesiern
- keine Stuhlassistenz (gar nicht mehr!!!!)
- keine Prophylaxebehandlungen mehr durchführen
- nicht im Labor arbeiten
- kontaminierte Geräte + Instrumente berühren
Kurz gesagt, du darfst im Zimmer GAR NIX mehr und ansonsten darfst du nur an die Anmeldung, an STERILE Instrumente (also Steri AUSRÄUMEN darfst du, EINRÄUMEN NICHT!) und an die Mterialverwaltung (Bestelllungen, Zimmer auffüllen).
Dein chef darf dich nicht im Zimmer beschäftigen. Er macht sich strafbar!!!! Er muss dir ein Beschäftigungsverbot für die Bereiche Röntgen und Stuhlassistenz erteilen.
Und das MUSS er dir geben, dass kann er sich nicht aussuchen.
Wohnst du in Deutschland? Rede mit deinem Chef. Er darf dich nicht mit den oben genannten Arbeiten beschäftigen. Lässt er sich nicht drauf ein, dann geh zu deinem FA und lass dir dein Beschäftigungsverbot geben.
Einfacher ist e aber, wen du es direkt mit deinem Chef klärst, weil ihr euch dann zusammen setzen könnt und zusammen sehen könnt, was du als neue Aufgabe in der Praxis machst (entweder Anmeldung, Materialverwaltung oder Steri ausräumen).
Hat er gar keine Beschäftigungsmöglichkeit für dich, dann darfst du bezahlt und noch in Anstellung mit einem ganzen Beschäftigungsverbot zu Hause bleiben!

Beschäftigungsverbot Teil 2

Wenn er dir nicht glauben sollte und du dir auch nicht einfach so ein Beschäftigungsverbot vom FA verschreiben lassen möchtest, dann gibt es noch eine Lösung:
Telefonieren in seinem Beisein (Beweis!) mit dem LANDESAMT FÜR ARBEITSCHUTZ. Lass dich mit der Abteilung Beschäftigungsverbote für Pflegepersonal/ Zahnarzthelferinnen verbinden.
Die köne dir haargenau aufzählen, was du darfst und was nicht. Ich habe die Auskunft auch vom Landesamt für Arbeitsschutz.
Eine Beschäftigung für Zahnarzthelferinnen in den genannten Bereichen ist GESETZTLICH VERBOTEN!!!!!
Wie gesagt, der Chef macht sich bei Verstoß strafbar!
Und mach dir keine sorgen, dass du Ärger bekommst, denn er ist im Unrecht, wenn er es abstreitet. Dir hilft wirklich das Landesamt für Arbeitsschutz, die sind dafür da. Telefonnummer findest du im Branchenbuch deiner Stadt!
Und du wirst komplett weiter bezahlt, auch wenn du zu hause belibst. Seit ihr weniger als 20 Mitarbeiter, wovon ich ausgehe, dnn kann er sich dein Gehalt von der AOK oder IKK wiederholen. Er muss ein Attest von deinem FA und ein schriftliches BV bei der Krankenkasse einreichen.
Also, keine Sorge, du bist komplett im Recht und auf der sicheren Seite! Dir kann nix passiern (Kündigungsschutz).
Denk an die Gesundheit von dir und deinem Baby!
Wenn du noch Fragen hast, dann frag ruhig!!! Habe das alles hinter mir.
Liebe Grüße aus Berlin von Sandra 21 SSW mit "Turn- Krümel"
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