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Wer weiß Bescheid?

Hallo,
wißt ihr, wie das ist mit dem Geldzurückbekommen bei Reklamationen? Mein Schwiegervater hatte sich vor 1 1/2 Jahren bei Lidl einen tragbaren DVD-Player mit Bildschirm gekauft. Er mußte bisher 2x schon eingeschickt werden, weil er die DVDs nicht gelesen hat. Und nun funktioniert der Bildschirm nicht mehr. Ab wann bekommt man das Geld zurück? Ich meine jetzt, da wir es zum 3. Mal einschicken müßten und reparieren lassen müßten. Oder geht es erst nach dem 3. Mal einschicken? Wäre lieb, wenn ihr mir helfen könntet und vielleicht noch einen Link, wo das drin steht, falls sich Lidl querstellen sollte. Danke und LG Katja
Bisherige Antworten

Re: Wer weiß Bescheid?

Soweit wie ich weiß, muß man dem Verkäufer ein Recht auf Nachbesserung (Rep.) geben. Danach kann man ersatz bzw. geld zurück verlangen
Ich glaub es steht im BGB.
Bin mir aber nicht sicher.
LG und Viel Glück
Melly

Re: Wer weiß Bescheid?

Hallo,
das Gerät wurde ja schon 2x repariert (es hat die DVDs nicht gelesen). Nur ist jetzt was anderes kaputt. Aber meines Wissens ist das egal, was repariert wurde. Ich meine, man muß dem Verkäufer 2x das Recht einräumen, beim 3. Mal muß er Ersatz leisten oder das Geld zurück geben, aber 100%ig sicher bin ich mir da nicht. LG Katja
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