Wer kennt sich aus??? Wg. Nebenkostennachzahlung..
weiß jemand wie lang der Vermieter Zeit hat eine Nebenkostennachzahlung einzufordern??? Es ist nämlich so:
Lars hat Nov. 2oo1 - Mai 2oo4 allein eine Wohnung gemietet. Im Mai 2oo4 bin ich dazugezogen bis Ende April 2005. Wir haben weder für 2oo1, noch 2oo2, 2oo3, 2oo4 oder 2oo5 eine Nebenkostenabrechnung bekommen. Als wir ausgezogen sind haben die Vermieter aufeinmal gesagt das sie jetzt eine Nebenkostenabrechnung machen von ALLEN Jahren und wenn wir was nachzahlen müssen die es dann von der Kaution abziehen. (es waren mal 5oo?)
Nun ist aber schon über 1 Jahr vergangen und wir haben immernoch keine Abrechnung bekommen! Wir haben schon mehrmals dort angerufen und gefragt was sache ist, sind aber immer wieder vertröstet worden, vor kurzen hat es geheißen das die Abrechnung jetzt im Mai gemacht wird. Aber wir haben schon Anfang Juli, und es passiert nichts!
Jetzt meine Fragen: Wenn es zur Nachzahlung kommen sollte, was ja schon angekündigt worden war weil wir ANGEBLICH in 2oo4 zuviel Wasser gebraucht haben, müssen wir diese auch leisten??? Und wenn es wirklich so ist das wir für 2oo4 nachzahlen müssen, kann es dann nicht sein das wir für 2oo1- 2oo3 was zurückbekommen???? Und wie ist es mit der Kaution, immerhin sind es 5oo?, kann es sein das die das Geld damit verrechnen und wir über 1 Jahr darauf warten müssen??? Ich find das eine Frechheit! Gibt es nicht so was wie verjährung???
Wär für Hilfe sehr dankbar!
Lg, Lena
Re: Wer kennt sich aus??? Wg. Nebenkostennachzahlung..
ich bin im August 2004 aus meiner Wohnung in Büronähe ausgezogen und hatte auch das Problem, dass mein vermieter keine Nebenkostenabrechnung gemacht hat und auch nicht mit der Kaution beikam.
am ende hat er irgendwelche Wartungskosten eingerechnet und damit die Nebenkostenrückerstattung verweigert, aber die Kaution zurückbbezahlt (hatte aber auch noch das unterschriebene Übergabeprotokoll, dass alles ok war).
Die Zahlung kam ende 2005.
Meines wissens "verjähren" die Ansprüche zum Jahreswechsel das Jahr drauf also:
Ansprüche für 2003 Ende Dezember 2004
Ansprüche für 2004 Ende Dezember 2005
Ansprüche für 2005 Ende Dezember 2006
Diese "Verjährung" gilt aber glaub ich beidseitig, also sowohl für nachforderungen vom Vermieter als auch für Rückerstattungsforderungen des Mieters, ausser es wurde schrieflich fristgerecht eingefordert. ......
So wie ich das verstandne habe, müssten die Jahre bis 2004 also abgeschlossen sein und keine Seite mehr forderungen haben können ...... 2005 ist noch offen und die KAution natürlich ....
Das ist nun mein "Laienwissen" aber hier sind ja noch ein paar Profis, die Dir sicherlich kompetentere Antworten geben können.
ALles Liebe,
julia
Kenne es auch so wie Julia. LG
Re: Wer kennt sich aus??? Wg. Nebenkostennachzahlung..
Re: Wer kennt sich aus??? Wg. Nebenkostennachzahlung..
soweit ich weiß darf die kaution gar nicht für mietrückstände oder nebenkostennachzahlungen verwendet werden, sondern sie dient ausschließlich reparaturkosten falls beim auszug schäden festgestellt wurden. ich würde mich auf jeden fall an einen anwalt oder den mieterschutzbund wenden. ansonsten wartet ihr bestimmt noch länger.
lg
leo
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