Suchen Menü

Wann steht einem eine Haushaltshilfe zu ???

Hi Mädels,
vielleicht könnt Ihr mir auf die Sprünge helfen.
Steht einem vor oder nach der Geburt eigentlich eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse zu?
Ich habe ja bereits eine Tochter mit Pflegestufe und mache mir so langsam meine Gedanken wie das alles in den nächsten Wochen vor und nach der Geburt werden wird.
Wann hat man Anspruch auf eine Haushaltshilfe???ß
Grüße Gina+ Bubi 30. SSW
Bisherige Antworten

Re: Wann steht einem eine Haushaltshilfe zu ???

Wenn Du in der gesetzlichen Kasse bist, steht Dir eine Haushaltshilfe (ca. 5 Tage à 8 Std.) zu. Wenn Du privat bist, dann kriegst Du nichts! So geht es mir nämlich gerade, muss seit 2 Wochen streng liegen und habe auch ein ärztliches Attest, doch meine Kasse zahlt lieber einen Klinikaufenthalt anstatt einer Hilfe.....
LG Kerstin, 35. SSW. mit Sören 2,5 J.

Re: Wann steht einem eine Haushaltshilfe zu ???

hallo,
also ich weiß, daß die kasse dir auf jeden fall nach dem kh-aufenthalt 10tage an haushaltshilfe vergütet, ist aber nicht die welt, ich weiß auch nicht, wie viel stunden am tag...vorher steht dir mit kind aber auch was zu, soviel ich weiß
lg,bianca

Re: Wann steht einem eine Haushaltshilfe zu ???

Hallo Gina,
eine Haushaltshilfe steht dir zu, wenn mind. ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt und die haushaltsführende Person (i.d.R. die Mutter) wg. Krankenhausbehandlung den Haushalt nicht mehr weiterführen kann - wobei die Versorgung des Kindes/der Kinder im Vordergrund steht. Dies ist die sog. Regelleistung, (zahlt jede KK). Manche, z.B. die BARMER hat in der Satzung noch eine Mehrleistung festgelegt, so dass im Einzelfall auch bei akuter Erkrankung(ohne Krankenhaus- behandlung) geleistet werden kann. Melde dich am besten bei deiner KK und sage, sie möchten dir einen Antrag auf Haushaltshilfe zusenden, du bekommst dann bestimmt noch ein Formular dazu, welches dann dein Arzt ausfüllen muss. Der Arzt bescheinigt die Notwendigkeit der Haushaltshilfe und auch den Umfang (an wievielen Tagen wieviel Stunden). Ob die Bezahlung bei allen KK gleich ist, kann ich dir leider nicht sagen. Bei der BARMER werden 5,25 Euro/pro Std. gezahlt(allerdings nicht für Verwandte u. Verschwägerte- logisch) nimmt dein Mann od. Lebensgefährte unbezahlten Urlaub werden für den Nettoverdienstausfall max. 90.-Euro arbeitstäglich gezahlt. Seit dem 1.1.2004 ist für die Leistung der Haushaltshilfe eine gesetzliche Zuzahlung zu entrichten - diese entfällt aber für die Zeit der Entbindungspflege. Ich hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen.
Liebe kugelige Grüße
Bibi+Leonie inside 37.SSW
Meistgelesen auf 9monate.de
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen