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Vaterschaftsanerkennung

Hallo zusammen!
Wir würden gerne die Vaterschaft und das gemeinsame Sorgerecht anerkennen lassen. Mache ich das beim Standesamt oder beim Jugendamt? Und was sind die Konsequenzen, ich meine damit, ob mein Freund dann zu einer bestimmten monatlichen Zahlung verpflichtet wird, obwohl wir zusammen wohnen und gemeinsam für das Baby sorgen werden?
Ich würde mich über Eure Antworten freuen!
LG, Stephie
Bisherige Antworten

Re: Vaterschaftsanerkennung

hallo stephie!
also,wir mußten zum jugendamt.ich wohne in nrw(bei duisburg).ich denke aber,da gibt es keine unterschiede was die bundesländer angeht.das hat eigentlich keine konsequenzen für deinen freund.das jugendamt interessiert es nicht,ob dein freund unterhalt zahlt.und es wird ihm auch nicht auferlegt,solange du es nicht einforderst!
viele liebe grüße sandra 31.ssw

Re: Vaterschaftsanerkennung

Hallo Stephie,
mit der Vaterschaftsanerkennung kannst du eben das gemeinsame Sorgerecht beantragen, was du ja auch geschrieben hast.
Ebenso kannst du damit festlegen, welchen Nachnamen das Kind tragen soll, entweder den der Mutter oder den des Vaters.
Gruß,
Daniela

Re: Vaterschaftsanerkennung

Hallo Stephie! Wir haben das damals vor der Geburt von Lukas machen lassen, falls mir etwas passiert. Wir haben die Vaterschaftsanerkennung gemacht und das gemeinsame Sorgerecht beantragt (sind zwei verschiedene Sachen). Hat beides das Jugendamt gemacht. Konsequenzen hat es finanziell für Deinen Freund gar keine, denn er wäre im Falle einer Trennung sowieso verpflichtet, Unterhalt zu zahlen. Das gemeinsame Sorgerecht kann aber nur durch einen Gerichtsbeschluß wieder aufgehoben werden, falls Du irgendwann doch wieder das alleinige Sorgerecht haben willst (nach einer Trennung). Ich war froh, es vor der Geburt gemacht zu haben, habe mich doch sicherer gefühlt. LG, Sandra (31+3)

Re: Vaterschaftsanerkennung

Und wie habt ihr das mit dem Nachnamen gemacht?

Re: Vaterschaftsanerkennung

Mein Sohn hat damals meinen Nachnamen bekommen, weil noch nicht klar war, ob wir jemals heiraten ;o) Ich wollte auf jeden Fall, daß mein Kind meinen Namen trägt, auch nachher wegen Kindergarten, Schule usw. Nun haben wir vor 1,5 Wochen doch noch geheiratet und unser Sohn hat automatisch den Namen des Vaters angenommen, den ich ja jetzt auch trage. Die automatische Namensänderung bei Heirat geht bis zum 5. Geburtstag des Kindes (mein Sohn ist 2,5). Danach muß man einen Änderungsantrag stellen, was dann natürlich kostet. Wenn Ihr aber sowieso (bald) heiraten wollt, kann Dein Kind auch ohne Probleme den Namen des Vaters annehmen. Kann man machen wie man mag :o) LG, Sandra

Re: Vaterschaftsanerkennung

Danke für die Antwort. Mal sehen wie wir uns mit dem Nachnamen einigen. Wir wollen beide unseren Nachnamen geben :-). LG, Stephie

Re: Vaterschaftsanerkennung

*g* Na das könnte schwierig werden ;o) Aber im Zweifel finde ich immer den Namen der Mutter besser, denn Du mußt ja nachher mit dem Baby zum Kinderarzt und sowas, und mußt dann jedesmal Deines Familienverhältnisse erklaren (ich bin Frau X, die Mutter von Kind Y *nerv*) beim Vater ist es ja nichts ungewöhnliches, wenn er anders heißt. Ich wünsche Euch, daß Ihr mit Eurer Entscheidung dann beide zufrieden seid... lG, Sandra

Re: Vaterschaftsanerkennung

Ja, Deine Argumente sind gut. Ich bin auch gespannt, wie wir uns einigen.
LG, Stephie (29+6)
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