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Vaterschaftsanerkennung *nichtmehrdurchblick*

Bisherige Antworten

Re: Vaterschaftsanerkennung *nichtmehrdurchblick*

Hallo,
vor einiger Zeit sagte uns eine Standesbeamtin, dass man die Vaterschaftsanerkennung auch vor der Geburt des Kindes schon ausfüllen kann.
Jetzt haben wir uns beim Standesamt in unserem Ort erkundigen wollen. Dort hat anscheinend noch niemand etwas von einem solchen Formular gehört, und man verwies uns auf die zuständige Kreisbehörde. Auch da nur lauter Fragezeichen im Gesicht (konnte man am Telefon förmlich erahnen...), weil man von einer Person zur nächsten weitergeleitet wurde. Naja...jedenfalls sagte man uns dort, dass man dieses Formular erst nach der Geburt des Kindes ausfüllen kann. Na super. Das Krankenhaus meldet das Kind aber schon beim Standesamt an. Ohne diese Vaterschaftsanerkennung würde es dann meinen Nachnamen bekommen, was ich aber nicht möchte, da 1. der vom Papa viel schöner ist als meiner und besser zum Namen passt und 2. das Kind bei der Heirat (irgendwann im nächsten Jahr) eh den des Papas bekommt. Wenn wir das erst hinterher ausfüllen, haben wir Papierkrieg und Lauferei, dass es von meinem Namen auf den des Vaters geändert wird.
Wie ist das denn nun genau? Und was hat es mit der Sorgerechtserklärung auf sich? Welche Behörde ist nun eigentlich zuständig, Standesamt oder Jugendamt?
Hilfeeee, dieser Behördenkrieg nervt mich jetzt schon, und wahrscheinlich ist es erst der Anfang...
Auf Hilfe und Aufklärung hofft
Daniela + Krümeline (33. Woche)

ich helfe dir ein bischen *zwinker*

Hallöchen Daniela,
ihr müßt dafür aufs Jugendamt (ist kostenlos) und geht ohne Probleme vor der Geburt eures Kindes... da wird alles geklärt..Name des Kindes, Sorgerecht und bla bla bla bla... einfach beim Jugendamt anrufen, Termin ausmachen und du hast einen Behördengang weniger :o))
Ich hoffe ich konnte dir ein bischen weiter helfen.
LG
Anne mit Babygirl Finja (33+6)

Re: ich helfe dir ein bischen *zwinker*

Hi,
da spricht jemand, der wohl Erfahrung mit sowas hat! Supervielen lieben Dank! Wird morgen sofort in Angriff genommen, das mit dem Termin!
Dankeeeee!
(Toller Name übrigens, Finja, gefällt mir. Eine Kollegin von mir heisst Inja, auch ungewöhnlich, aber toll.)
LG,
Daniela

Re: ich helfe dir ein bischen *zwinker*

*lächel*
naja hatte das auch grad hinter mir ;o)) war aber auch vorher so verwirrt wie du, weil es von vielen Seiten unterschiedliche Sachen geheißen hat.

Re: Vaterschaftsanerkennung *nichtmehrdurchblick*

Ich selbst bin zwar verheiratet - was uns offensichtlich einigen Papierkrieg erspart - aber von befreundeten Pärchen weiß ich, dass sie auch vor der Geburt die Vaterschaftsanerkennungen haben machen lassen (beim Jugendamt), z.T. auch wegen des Namen. Außerdem ist die Vaterschaftsanerkennung wohl nur vor der Geburt kostenlos, danach nicht mehr. Warum weiß ich nicht.
Viel Spaß bei der Behördenschlacht ;o) Jana 28.SSW

danach ist es auch kostenlos :o)

Jugendamt!

Ja, Jugendamt ist die richtige Anlaufstelle. Dort wird dann auch
gleich die Unterhaltszahlung bestimmt (braucht ihr aber
bestimmt nicht), nehmt also auch Verdienstbescheinigungen mit.
Sorgerecht: für den Nachnamen des Kindes ist das nicht nötig.
Ihr könnt dennoch das Sorgerecht gemeinsam ausüben und
eben im Jugendamt beantragen. Macht ohnehin den größen
Sinn, wenn ihr bald heiratet. Das beinhaltet dann aber etwas
mehr an Mitbestimmung für den Mann, was nicht jeder Mutter
recht zu sein scheint. Ich find es aber nur fair, selbst im Falle
einer Trennung. Außerdem müssen dann alle großen
Entscheidungen gemeinsam vorgenommen werden (incl.
Operationen).
Ich glaube, für das Sorgerecht sind auch die Geburtsurkunden
der Eltern vorzulegen. Bin mir aber nicht ganz sicher. Ruf am
besten vorher im Jugendamt an und frag, was Du brauchst!
LG, Manuela.

Re: Jugendamt!

Hallo Manuela,
wieso wird denn da das Thema Unterhalt bzw. Unterhaltszahlung angesprochen? Wir leben doch in einem Haushalt, ich verlange keinen Unterhalt, trennen werden wir uns nicht (okokok - sag niemals nie, aber trotzdem...), wir sind nur nicht verheiratet.
LG,
Daniela

Unterhalt

Ja, das fand ich damals auch irgendwie daneben. Es ist wohl so,
daß, wo kein Kläger da kein Richter. Und in gemeinsamem
Haushalt (bei mir war das damals exakt die gleiche Situation
allerdings ohne Heiratsabsichten) fragt sowieso niemand nach,
weil man sich eh einigen muß. Dennoch wurde bei uns der
Unterhaltsanspruch festgestellt - wir wurden geradezu dazu
gezwungen. Ich nehme an, das ist die offizielle Prozedur. Also
nicht aufregen, es schnell über Dich ergehen lassen und dann
schnell wieder vergessen.
Viel Spaß mit der Bürokratie ;-)
Manuela

Re: Unterhalt

Ok, wenns ein Gesetz dafür gibt, oder Vorschriften oder so, dann müssen die das wohl machen...leuchtet ein...
Danke für die Erläuterungen, ich nehme das dann mal in Angriff!
Daniela

Re: Unterhalt *kurzeinmisch*

Die Vaterschaftsanerkennung und alles andere zieht kein Unterhaltsanspruch mit sich hinterher.
Das ist die Sache der Mutter ob sie das beantragt beim Jugendamt oder nicht :o)

Re: Vaterschaftsanerkennung *nichtmehrdurchblick*

Hallo sunshine,
wir haben die Vaterschaftsanerkennung damals bei der Anmeldung zur Eheschließung gleich mitmachen können. Also auf dem Standesamt (für den Fall der Fälle, das das Kind es eilig hat....)allerdings in der Abteilung, in der auch Geburten angemeldet werden. Wir brauchten jeder unseren Perso, dann unsere Geburtsurkunden und meinen Mutterpaß. Hat nichts gekostet und ging in 15 Minuten ! Also laß Dich nicht abwimmeln, es geht vor der Geburt.. Viel Glück
Charlotte
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