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Urlaubsanspruch

Hallo Ihr Lieben,
hab mal wieder eine Frage der anderen Art!
Wisst Ihr, wieviel Urlaubsanspruch wir für dieses Jahr haben?
Meine Kollegin, die letztes Jahr im Oktober ihr Kind bekommen hat, meinte, dass sie Urlaubsanspruch bis zu dieser Frist nach der Geburt hatte (ings. 35 Tage).
Unser Betriebsrat (Personalchef hat Urlaub) hat allerdings gesagt, Urlaubsanspruch gibt´s nur bis zum ET!
Was stimmt denn nun??
Eine verwirrte Marion
12. Woche
Bisherige Antworten

Re: Urlaubsanspruch

Hallo,
ich habe meinen ET am 28.09.. Die Personalsachbearbeiterin meinte, dass aufgerundet wird auf 30.09. und mein Urlaubsanspruch wird bis 8 Wochen nach dem ET gerechnet. Somit habe ich einen Urlaubsanspruch von ca. 5 Wochen, die allerdings bis zum Antritt des Mutterschaftsurlaubs (6 Wochen vor ET) genommen sein müssen.
Ich find's cool, 5 Wochen Urlaub bis Mitte August nehmen zu können. Deswegen hab ich mal gleich nächste Woche Urlaub.
Lg Martina
12. SSW

Re: Urlaubsanspruch

Hä??
Aber genau das ist ja die Frage! Ich habe einen jährlichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Beim ET 01.10.04 also einen Anspruch von 25 Urlaubstagen.
So, aber wenn mit Urlaubsanspruch bis 8 Wochen nach dem ET gerechnet wird, dann müsste ich doch theoretisch die vollen 30 Tage kriegen, oder????
Hilfe!! Krieg noch die Krise, denn davon können wir die Länge unseres Urlaubes abhängig machen!
Grüßle,
Marion,
12. SSW

Nochmal für Marion

Hi,
ich weiss leider nicht, ob bei einem ET am 1.10. auch aufgerundet wird. Vielleicht wird bei ET bis 15.10. abgerundet und ab 16.-30.10. aufgerundet wird.
Guck mal hier:
http://9monate.qualimedic.de/Faq--1001.html
Viel Glück beim Suchen!
Lg,
Martina

Sorry - falscher Link

Marion nochmal ...

Ich hab jetzt schnell mal gesucht, aber auch nur folgenden Text im Net gefunden:
Es gelten besondere Mutterschutzvorschriften am Arbeitsplatz während der Schwangerschaft und Stillzeit. Für Tätigkeiten bei denen Leben und/oder Gesundheit von Mutter und/oder Kind gefährdet ist besteht Beschäftigungsverbot. Während der Schutzfristen (6 Wochen vor, in der Regel 8 Wochen nach der Entbindung) dürfen Frauen nicht beschäftigt werden, es sei denn Sie erklären sich dazu ausdrücklich bereit. Sie können diese Erklärung jederzeit widerrufen! Bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung besteht ein ausnahmsloses, absolutes Beschäftigungsverbot. Diese Frist verlängert sich bei Früh- und Mehrlingsgeburten auf 12 Wochen. Bei einer Frühgeburt werden die Tage, die das Baby zu früh gekommen ist bis maximal 18 Wochen hinzugefügt.
Aber da steht ja auch nicht, ob der Okt. mitgerechnet wird.
Frag doch mal beim Betriebsrat nach - die müssen es ja wissen.
Viel Glück noch bei der Dedektivarbeit ;-)
Martina

@ Martina

Super, vielen Dank.
Du hast Dir ja richtig viel Mühe gemacht!
Werde vom Ergebnis berichten!
;o))
Marion

Gerne geschehen! Mach ich gern, wenn ich helfen

kann.
Ich bin mal gespannt, ob der Okt. mitgerechnet wird!
Nen schönen Tag noch! und liebe Grüsse Martina

Re: Urlaubsanspruch

Hy,
es ist eigentlich ganz einfach! Du hast für die Zeit des Mutterschutzes vollen Urlaubsanspruch, d.h. wenn Du am 1.10. ET hast, hast Du Anspruch bis zum 28.11.
Bei 30 Tagen im Jahr, sind das 2,5 Tage pro Monat. D.h. für Dez werden Dir von Deinem Jahresurlaub 2,5 Tage abgezogen, Du hast also Anspruch auf 27,5 Tage für 2004. Diese tage sollten in Absprache mit dem Arbeitgeber vor Beginn des mutterschutzes genommen werden. ist dies nicht möglich, kannst Du ihn auch dannach nehmen und Deine Elternzeit fängt später an!
Liebe Grüße Claudia 12. SSW

Re: Urlaubsanspruch

Hallo Marion,
soweit ich weiß, steht im Mutterschutzgesetz, dass Du auch für die Zeit des Mutterschutzes Urlaubsanspruch hast. Also inklusive der 8 Wochen nach dem ET. Da kann der Betriebsrat sagen, was er will, das steht Dir zu!
Bei mir z. B. geht der Mutterschutz bis zum 22.11., und da aufgerundet wird, habe ich Urlaubsanspruch für 11 Monate dieses Jahr. Ich glaube zumindest, dass aufgerundet werden muss.
Ciao, Elisabeth

Re: Urlaubsanspruch

laut unserer personalabteilung gilt der urlaubsanspruch für dieses jahr bis zum ende des mutterschutzes nach der geburt!
bei mir irgendwann im november also :)
somit habe ich ganze 25 tage bis zum anfang august zu nehmen *freu*
LG Yara 14 SSW

Muss man den Urlaub denn unbedingt vor MS nehmen??

Oder macht ihr das, weil ihr noch nicht wisst, ob ihr jemals zurückkehrt?
Ich hatte mir eigentlich überlegt, denn Jahresurlaub 2004 nach Ende des Mutterschutzes zu nehmen. Erziehungsgeld bekomme ich eh nicht, und so würde mir während dieses Urlaubs doch noch volles Gehalt zustehen. Oder mache ich jetzt einen Denkfehler???
BG 11+6

Re: Muss man den Urlaub denn unbedingt vor MS nehmen??

Hi,
mir wurde gesagt, dass der Urlaub NICHT nach dem Mutterschutz genommen werden kann. Der Urlaub MUß vor dem Mutterschaftsurlaub genommen werden.
Lg,
Martina

Re: Muss man den Urlaub denn unbedingt vor MS nehmen??

Hallo Martina,
eigentlich ist das richtig so, aber es gibt ja auch Fälle in denen die werdene Mutter gar nicht mehr dazu kommt den Urlaub vorher zu nehmen (weil sie plötzlich bis zum ET nicht arbeiten darf/kann)
Dann muß Dein AG Dir die Möglichkeit geben den Urlaub sobald als möglich zu nehmen.
Das kann er entweder direkt nach MuSchu tun, oder nach Ende der Elternzeit.
ODer aber er ist so nett und gestattet Dir Deinen Urlaub zu legen wie Du magst.
Gruß
Tina (die eigentlich auch ne Martina ist, aber das sagt nur selten jemand)

Hallo Namensvetterin :-))))

Danke für Deine Antwort.
ISt ja interessant. Ich dachte immer, dass der Urlaub verfällt, falls man ihn nicht nehmen kann. Ist das bei allen Gewerkschaften die selbe Regelung?
Ich nehme mir jetzt einfach jeden Monat eine Woche Urlaub. Ist mit meinem Chef so abgesprochen und die Urlaubszettel sind schon unterschrieben. Damit können er als auch ich guuuuuut leben :-))))))))))))))))))))))))))))))))) *freu*
Lg,
Martina

Re: Muss man den Urlaub denn unbedingt vor MS nehmen??

Hi,
nein, Du machst keinen Denkfehler.
Es ist so, dass Du noch Dein volles Geld bekommst in der Zeit des Urlaubes.
Wenn Du aber die 3 Jahre Elternzeit komplett bis zum 3. Lebensjahr Deines Kindes nehmen willst, dann solltest Du Dir überlegen, ob Du nicht den Urlaub an die 3 Jahren anhängen möchtest (soweit Dein AG damit einverstanden ist, er kann auch darauf bestehen, dass Du den Urlaub vorher nimmst, da keine Gründe dagegen sprechen)
Willst Du aber das 3. Jahr Elternzeit schieben (wenn Dein AG das macht, muß er nämlich nicht, also erst erkundingen und schrifl. bestätigen lassen) dann ist es schon ok den Urlaub früher zu nehmen.
War das jetzt überhaupt zu verstehen??? Ich hoffe...
Falls es zu durcheinander gewesen sein sollte, versuch ich gerne nochmal das anders zu schreiben.
Tina (12. SSW)

Re: Muss man den Urlaub denn unbedingt vor MS nehmen??

Hmmm, wie ist das dann mit dem Kündigungsschutz?
Wenn angenommen der AG mitspielt und ich nach der Mutterschutzfrist 4 Wochen Resturlaub nehme und danach erst Elterzeit, könnte der AG dann mir in den 4 Wochen Urlaub kündigen?
Ist das alles kompliziert. ;)
LG, Dea

Re: Urlaubsanspruch

Hallo Marion,
bei uns ist das so.
Ich kriege 30 Tage Jahresurlaub. Wenn ich nach MuSchu wieder arbeiten komme (ET ist 01.09, MuSchu also bis November), hab ich keinen Abzug. Kann also wenn ich im November wieder arbeiten gehe, den Rest urlaub noch auf November und Dezember verteilen.
Sollte ich aber nach Ablauf des MuSchu nicht mehr kommen (zumindest dieses Jahr nicht mehr) wird mir für jeden Monat der dem MuSchu folgt 2,5 Tage abgezogen. Wären also für Rest diesen Jahres 5 Tage die wegfallen. Also hätte ich dann nur noch 25 Tage insgesamt, die ich vor Beginn des MuSchu noch verbraten müßte.
Ich hoffe das war irgendwie nicht zu kompliziert geschrieben.. *gg*
LG
Sil

Re: Urlaubsanspruch

Hallo Marion,
der Jahresurlaub wird nur im volle Monate Elternzeit gekürzt.
Wenn der Mutterschutz also z. B. bis 15.11.2004 geht, dann hast du Anspruch auf 11/12 der Urlaub. Alles was sozusagen an Mutterschutz im November endet, wird für einen Monat Urlaub gekürzt. Bei 30 Tagen Jahresurlaub stehen dir dann 28 Tage zu. (Die kannst du vor dem Mutterschutz nehmen oder mit in die Zeit nach der Elternzeit nehmen, falls du wieder dort anfangen willst)
Wenn du die Gesetzestexte dazu brauchst, sagt halt Bescheid.
Viele Spaß im Urlaub
Katrin

Gesetzestexte

Hallo Katrin,
ja, Gesetzestexte wären prima!

Re: Gesetzestexte

Hallo nochmal,
mail ich dir übers Profil.
lg Katrin

Re: Urlaubsanspruch

Habe Eure Beiträge mit Interesse verfolgt, war sehr aufschlussreich :-)
Wenn ich jetzt richtig aufgepasst habe, habe ich für 2004 ja den vollen Urlaubsanspruch: ET 21.10 plus acht Wochen Mutterschutz = 16. Dezember..... oder?
GLG und Danke, Britta
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