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Termine bei der Hebamme

Hallo Ihr,
bestimmt wurde diese Frage schon mal gestellt, aber ich habe gerade auf Anhieb nichts dazu gefunden:
Ich arbeite seit März 20 Stunden die Woche vormittags, also jeden Tag 4 Stunden zuzüglich 15 Min. zumindest offizieller Frühstückspause, bzw. mache immer öfter auch mal länger. Fange immer zwischen 8 und 8.30 Uhr an. (Hab'grad hier Eure Diskussion über zu wenig Arbeit gelesen - bei mir ist es leider momentan das Gegenteil. Ich werde zugeschüttet ohne Ende. Ihr werdet denken, dass ich mich doch mit meinem frühen Feierabend nicht beschweren kann, aber ich stehe nun viel mehr unter Druck als vorher mit offiziellen 35 Stunden.)
Meine Arzttermine konnte ich bislang immer auf nachmittags legen, aber nun habe ich für die ambulante Entbindung eine Hebamme gefunden, die ich in der nächsten Woche zum ersten Mal treffe. Leider hat ihre Praxis nur bis 12 Uhr geöffnet, und da muss ich halt mal - Arbeit und Stress hin oder her - eher gehen. Das MuSchu-Gesetz sagt ja, dass man für Arzttermine (und ich rechne jetzt mal die Hebamme dazu, denn sie übernimmt demnächst im Wechsel mit dem Arzt die Vorsorge) freigestellt werden muss.
Heißt das aber, dass man die Zeit trotzdem rausarbeiten muss, also eher kommen oder länger arbeiten, oder zählt es so, als wäre man anwesend? Ich mein', ich habe so einige Stunden auf meinem Überstundenkonto, aber die würde ich ungern dafür verschleudern, wenn mir vom Gesetz her was anderes zusteht.
Danke schon mal und viele Grüße, Dana
Bisherige Antworten

Re: Termine bei der Hebamme

hallo dana,
dein arbeitgeber muß dir freigeben, d. h. dir so was wie bezahlten "sonderurlaub/-stunden" geben- kannst deine überstunden für andere dinge nutzen.
gruß katrin

Stimmt! oT mit LG

Dankeschön! o.T. und liebe Grüße!

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