Soll meinen KiWa aus dem hausflur entfernen....!!!
ich fass es nicht, gestern fand ich zufällig einen Zettel vom 2.1.06 im Briefkasten vor, ich solle innerhalb 2 Tagen Kinderwagen aus dem Hausflur entfernen (Gegenstand, der fluchtwege versperrt oder brandgefahr birgt), ich konnte es nicht glauben und heute früh fand ich den zweiten Zettel IM Kinderwagen, den Kinderwagen "im Interesse freier Fluchtwege und zur Verminderung der Brand- und Unfallgefahr" bis zum 28.02.06 zu entfernen, andernfalls sei die HV berechtigt und verpflichtet, den Weg von sich aus zu beräumen (sprich den KiWa zu entfernen) ....
boaaahhh, ich glaub es nicht, unser Hausflur ist mind. 3,50m breit und riesig, der Kinderwagen steht in der Ecke hinter der großen Eingangstür, stört dort niemanden, die Tür kann man ungehindert aufmachen, also "Fluchtwege" sind eindeutig NICHT versperrt, daß einzige was ich verstehen könnte, wäre die "erhöhte Brandgefahr" (nachdem hier in berlin ja durch zündelnde Jugendliche - hatten KiWa angezündet - 2005 eine ganze Familie ausgelöscht wurde)...
Aber trotzdem, ich wohn im 2.OG, wohin soll ich bitte mit dem Kinderwagen und gibt es nicht etliche Gerichtssprüche, wo dem Mieter Recht gegeben würde, daß der Vermieter einen KiWa im Hausflur abstellen darf, wenn kein FLuchtweg versperrt wird?
Was soll ich denn jetzt machen, ich will da auch nicht mit soooo nem Hals anrufen und einen Streit losbrechen...
Irgendwie bekomm ich zudem das Gefühl, daß ich mit Jaymon aus dem Haus gemobbt werden soll, da hier rundherum nur kinderlose auch ältere Menschen wohnen, und man Jaymon sicherlich des öfteren lautstark mitbekommt :-P! Naja, kann jetzt auch zu weit hergegriffen sein.
So, der Tag hat ja SUUUUUPEr begonnen *grrrr*
LG *milena + jaymon*
berichtigung: bis zum 28.01.06 , nicht 28.02.06!
Re: Soll meinen KiWa aus dem hausflur entfernen...
Viele Grüße,
Christine
Re: Soll meinen KiWa aus dem hausflur entfernen...
es gibt hier im Haus bloß keine Möglichkeit außer dem Hausflur unten, von daher IST die einzige Möglichkeit genau dort, wo er steht! Sonst würd ich ihn ja gerne woanders parken, aber ich denke man kann von mir nicht verlangen, den KiWa immer mit in die WOhnung zu schleppen (haben hier keinen Aufzug)!
In tausenden von Häusern stehen kinderwägen in den berliner Hausfluren und es ist jetzt das eine Mal passiert, daß gezündelt wurde bzw. ein Zündeln so verheerende Ausmaße annahm.
Naja, um das Teledonat mit dem vermieter werd ich nicht drum herum kommen *zähnefletsch*
LG
Re: Soll meinen KiWa aus dem hausflur entfernen...
Da würde ich mich auch drüber aufregen... immer dieses kinderunfreundliche Gehabe.
Bist Du Mitglied im Mieterschutzbund? Dann würde ich vor dem Anruf beim Vermieter mal mit denen Rücksprache halten, was Du tun kannst.
Wenn der Fluchtweg nicht versperrt ist, dann hast Du auf jeden Fall rein rechtlich alle Handhabe, den KiWa da stehen zu lassen.
LG Katrin
Re: Soll meinen KiWa aus dem hausflur entfernen...
ja habe jetzt ein paar Gerichtsbeschlüsse im Netz nachgelesen und grundsätzlich galt da immer, solange Fluchtwege nicht versperrt sind, darf der KiWa im Flur stehen und einer (alleinerziehenden) Mutter darf nicht zugemutet werden, den kiwa in den 2. Stock zu tragen.
Aber dann hab ich einen Artikel der BerlinerMieterGemeinschaft e.V. gefunden und da steht leider drin:
Kinderwagen
(...)
Brandschutz: Wenn's brennt, ist der Hausflur in der Regel der einzige bauliche Rettungsweg
Über die mietrechtlichen Vereinbarungen hinaus sollten jedoch bauordnungsrechtliche und brandschutztechnische Anforderungen berücksichtigt werden:
Treppenräume, dazu gehören auch Hausflure, sind Bestandteil eines Brandschutzkonzepts eines Wohngebäudes. Sie dienen gemäß Bauordnung als erster baulich notwendiger Rettungsweg.
Darüber hinaus sind Rettungswege auch Angriffswege für die Feuerwehr. Bei Bränden in Wohngebäuden, die nur einen einzigen baulichen Rettungsweg haben, muss ein Raucheintritt in das Treppenhaus möglichst vermieden werden. Der Treppenraum sollte so lange wie möglich den Bewohner/innen zur Selbstrettung und der Feuerwehr für Lösch- und Rettungsmaßnahmen zur Verfügung stehen.
Dementsprechend sind Treppenräume von jeglicher Brandlast freizuhalten. Das heißt, dass auf Grund des Brandschutzes keine Kinderwagen in Hausflure abgestellt werden sollten.
Die Berliner Feuerwehr teilte der Berliner MieterGemeinschaft im Februar 2004 mit, sie habe "in der letzten Zeit mit Sorge bei ihren Brandeinsätzen von einer Entwicklung Kenntnis nehmen müssen, die vermehrt Brände an Kinderwagen u.a. Gegenständen in Treppenräumen betraf. Wir bitten Sie daher im Interesse der Mieter auf die Notwendigkeit der Brandlastfreiheit in Treppenräumen hinzuweisen. Das könnte im Brandfall Leben retten."
++++
Weiß jetzt nicht, ob das "nun zwingend ist, daß man den KiWa entfernen muß.
Naja, werd gleich mal telefonieren .....
LG *milena*
Re: Soll meinen KiWa aus dem hausflur entfernen...
Wir hatten aber bei marius damals Glück, das unter die Treppen genau zwei Wagen passten, ansonsten hätten wir noch ne abschließbaren Fahrradraum gehabt. LG Nicole
Re: Soll meinen KiWa aus dem hausflur entfernen....!!!
das ist ja echt ein ding!!! was hat den dein vermieter dazu nun gesagt? ich meine, es kann ja wohl echt nicht verlangt werden, daß du den kiwa in den 2.stock schleppst? bei uns hängt ja auch so ein zettel aus, aber ich hab auch keine ahnung, wohin mit dem kiwa. es gibt zwar einen kinderwagenraum, aber der ist vollgestellt - mit fahrrädern! und ich seh es eigentlich nicht ein, den dreckigen kiwa (bei dem wetter!) in unserem schmalen flur zu stellen. dann ist der rettungsweg in unserer wohnung versperrt ;-)
lg *mia*, die auf die antwort vom vermieter gespannt ist
Re: Soll meinen KiWa aus dem hausflur entfernen....!!!
ich krieg erst morgen früh den zuständigen Berater ans Telefon *grrr* Bin auch mal gespannt, was die mir für Alternativen vorschlagen und werde mich auch dagegen wheren, daß ich den Wagen verschwinden lassen muß. Mal abwarten...
In Deinem Fall würd ich was sagen wegen der fahrräder - wenn der Raum als KiWa-Abstellraum schojn bezeichnet ist! Da haben doch Fahrräder dann nichts zu suchen bzw. die KiWa die erste Priorität!
Ach, alles blöd, wenn man vor so diskussionsträchtigen Situationen gestellt wird, dabei bin ich doch so ein harmoniesüchtiger Mensch *g*
LG *milena + jaymon*
PS. Wie gehts mia? Schreib Dir noch ne kurze PN...
Re: Soll meinen KiWa aus dem hausflur entfernen....!!!
habt ihr denn keinen kellerraum oder fahrradkeller wo der stehn kann? unser steht auch immer im keller, aber wir haben auch keinen großen eingangsbereich hier.
ruf doch mal an, vielleicht läßt sich ja was aushandeln.
bloß die nerven behalten :)
lg,
sandy
Re: Soll meinen KiWa aus dem hausflur entfernen....!!!
Grundsätzlich dient der Hausflur dem freien Zugang der Mieter, ihrer Angehörigen sowie der Besucher zu den jeweiligen Wohnungen (Schmidt-Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 8. Auflage 2003). Insofern gestaltet sich die Rechtslage im Hinblick auf das erlaubte Abstellen eines Kinderwagens im Hausflur nicht eindeutig.
Dazu folgender Überblick zu gerichtlichen Entscheidungen:
Soweit eine Beeinträchtigung für andere Nutzer sowie brandschutz- und baupolizeiliche Gefahren nicht bestehen, darf der Mieter einer Wohnung im 1. Obergeschoss den Kinderwagen im Treppenhaus abstellen (AG Schöneberg, Urteil vom 12.07.1999 - 109 C 121/99 -; AG Charlottenburg, Urteil vom 9.12.1983 - 16 C 762/83 A). In diesem Fall etwaige Verbotsklauseln im Mietvertrag sind da unwirksam (AG Braunschweig, Az.: 121 C 128/00).
Es kann insofern mietvertraglich untersagt werden, als dass der Mieter nicht darauf angewiesen ist (AG Charlottenburg, Urteil vom 21.10.1997 - 4 C 261/97-). Die Bestimmung in der Hausordnung, dass das Abstellen eines Kinderwagens im Hausflur nur vorübergehend zulässig sei, greift nur dann, wenn für den Mieter eine zumutbare, anderweitige Abstellmöglichkeit besteht (LG Bielefeld, Urteil vom 16.09.1992 - 2 S 274/92 -). Der Vermieter darf das Abstellen von Kinderwagen im Hausflur an Stellen, an denen der Durchgang nicht behindert ist, nicht verbieten, wenn er keine andere zumutbare Abstellmöglichkeit schafft (AG Landau (Pfalz), Urteil vom 22.07.1987 - 3 C 368/87 -).
Der Mieter einer Wohnung im Obergschoss ist berechtigt, den Kinderwagen an geeigneter Stelle im Erdgeschoss abzustellen. Die dadurch gegebene Beschränkung der Bewegungsfreiheit im Flur ist hinzunehmen. Um (hier:) eine merkliche Beschränkung auszuschließen sind Besucher des Mietes nicht berechtigt, einen mitgebrachten Kinderwagen im Erdgeschoss des Flures abzustellen (AG Winsen, Urteil vom 28.04.1999 - 16 C 602/99).
Der Mieter ist nicht berechtigt, einen Kinderwagen auf dem Treppenpodest vor der Wohnung abzustellen, auch wenn eine Behinderung von Mitmietern oder Handwerkern ausgeschlossen ist (AG Charlottenburg, Urteil vom 21.10.1997 - 4 C 261/97).
Das Abstellen des Kinderwagens vor der Briefkastenanlage im Hausflur ist dem Mieter erlaubt, wenn die Erreichbarkeit der Briefkästen gegeben bleibt. Offen bleibt, ob eine entgegenstehende Hausordnung rechtswirksam wäre (AG Köln, Urteil vom 15.05.1995 - 207 C 43/95).
Eine Mieterin, die tagsüber ihr einjähriges Kind allein betreut, ist berechtigt, im Treppenhaus tagsüber einen Kinderwagen abzustellen. Dies gilt auch dann, wenn nach der mietvertraglichen Vereinbarung der Kinderwagen nur vorübergehend abgestellt werden darf und der Vermieter den Abstellplatz für Kinderwagen seiner im Parterre betriebenen Zahnarztpraxis beansprucht (AG Neuss, Urteil vom 24.01.1992 - 34 C 567/91 -).
Im Regelfall ist es dem Mieter einer Erdgeschosswohnung untersagt, im Treppenhaus oder Vorraum des Hauses einen Kinderwagen abzustellen (AG Wedding, Urteil vom 8.12.1989 - 4 C 511/89 -).
Liegt eine Wohnung im zweiten Stock des Hauses und ist dem Mieter deshalb der ständige Transport des Kinderwagens in die Wohnung nicht zuzumuten und ist auch der Keller nur über eine steile Treppe zu erreichen, so ist er berechtigt, seinen Kinderwagen im Hausflur abzustellen (AG Hannover, Urteil vom 02.02.1987 - 536 C 11299/86 -).
Der Vermieter hat es zu dulden, dass der Mieter zur Sicherung des Kinderwagens gegen Diebstahl einen Metallring im Mauerwerk des Hausflures anbringt (hier: Metallring von 5 cm Durchmesser in einer Nische unter dem Sicherungskasten)(AG Wedding, Urteil vom 24.06.1986 - 6 C 255/86).
Ein Mieter, der gegen den Willen des Vermieters Kinderwagen im Treppenhaus abstellt, begeht verbotene Eigenmacht (AG Schöneberg, Urteil vom 05.01.1983 - 6 C 665/82 -).
Der Vermieter hat das Abstellen eines Kinderwagens in der im Erdgeschoss befindlichen Nische unter der Treppe zu dulden (AG Friedberg (Hessen), Urteil vom 17.08.1978 - 8 C 927/78).
mieterschutzbund-berlin unter Mieterschutz und dann Kinder als Mieter
ich hoffe das hilft dir!
LG
Verena
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