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Schwanger und selbstständig

Hallo Mädels, bin sonst eher eine stille Leserin und habe aber nun einige Fragen. Meine Freundin ist selbstständig, privat versichert und ist schwanger. Vielleicht waren einige von euch auch selbstständig und können mir kurz helfen? *liebfragentu*
1. Das Kind kann sie doch beim vater des Kindes familienversichern, auch wenn sie nicht verheiratet sind?(er ist gesetzlich versichert)
2. Bekommt sie Erziehungsgeld ? (Wenn sie nicht mehr arbeitet)
3. Sie kann ja leider nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurück und muss demzufolge Ihre Beiträge weiterzahlen. Richtig? Wie ist denn das mit Mutterschaftsgeld für die Zeit vor und nach der Entbindung? (habe ich ja von meiner Krankenkasse bekommen)
Habt Ihr sonst noch Tips auf was sie achten muss?
Danke im voraus
Jacqueline mit Josefina 03.02.02 und Jannis 09.10.04
Bisherige Antworten

Re: Schwanger und selbstständig

Hi Jaqueline,
zu 2 und 3 kann ich Dir leider nichts sagen, ABER leider leider wird sie das Kind privat versichern müssen. Sie könnte das Kind nicht mal beim Vater gestzlich versichern lassen wenn sie verheiratet wären. War ein ziemlicher Schock für uns, als uns das klargemacht wurde.
Lieber Gruß,
Julia

Re: Schwanger und selbstständig

Das wäre ja echt der Hammer. Ich dachte ich hätte mal gelesen, das wenn der Mann weniger verdient, das Kind bei ihm versichert werden kann.
Bekommst Du Erziehungsgeld? Oder arbeitest Du schon wieder?
Liebe Grüße
Jacqueline

WAS?

die tochter meines mannes ist sehr wohl über meinen mann versichert, obwohl sie bei ihrer selbständigen mutter lebt.
da würde ich mich aber mal ganzzzzzzzz genau erkundigen. mein man war bei der bkk und ist jetzt bei der bek.

Re: Schwanger und selbstständig

Sorry da muß ich dich korrigieren!!! Das Kind wird NUR DANN beim Privatversicherten versichert, wenn er eine bestimmte Gehaltsgrenze überschreitet, dann muß es bei ihm versichert werden, ansonsten sind die gesetzlichen Kassen verpflichtet, dass Kind beim anderen mitzuversichern!!! Ist bei uns der Fall, mein Mann (LG) ist Beamter und muß seine beiden Großen privatversichern, da er über das Land versichert ist und unser gemeinsames Kind ist über mich versichert, da er mit seinem Einkommen die Grenze nicht überschreitet!!!!

Re: Schwanger und selbstständig

meine - allerdings verheiratete - privat versicherte freundin hat ihr kind beim vater gesetzlich versichert. das geht wohl aber nur, wenn die einkommensgrenze niedrig genug ist.
zum erziehungsgeld dürften die gelichen bedingungen gelten: einkommen und höchstens 30h/wo arbeiten. kann mir einfach nicht vorstellen, dass es hier anders gehandhabt werden sollte!
mu-geld weiss ich garnix drüber.
relativ unqualifiziert weil keine quellenangabe möglich, aber vielleicht trotzdem hilfreich. lg, dani

Re: Schwanger und selbstständig

Hallo Jacqueline,
also ich habe Antonia über mich gesetzlich krankenversichern können - obwohl mein Mann selbständig ist. Hier kommt es auf das Einkommen des Mannes an und wir mussten mit dem Antrag für die Krankenversicherung entsprechende Belege vorlegen. Sollte der Steuerbescheid für 2003 noch nicht vorliegen kann man das u.a. mit einer Bescheinigung des Steuerberaters machen. Bei uns hat sogar der Steuerbescheid für 2002 (!!) ausgereicht.... Des weiteren bin ich mir sicher dass Deine Freundin Erziehungsgeld bekommt - obwohl hier auch wieder das Einkommen eine Rolle spielt. Beantragen würde ich es auf jeden Fall. Wegen dem Mutterschaftsgeld würde ich die zuständige Krankenversicherung anrufen und mal blöd nachfragen. Warum sollte sie denn kein Mutterschaftsgeld bekommen???
Ich hoffe ich konnte Dir helfen,
Ute

Re: Schwanger und selbstständig

Hallo,
da ich bis zur Geburt meines ersten Kindes vor zwei Jahren bei der AOK gearbeitet habe, weiß ich über diese Problematik ganz gut bescheid.
Also: ob die beiden verheiratet sind oder nicht, ist egal. Entscheidend ist nur die Höhe des Einkommens Deiner Freundin. Liegt sie über einer bestimmten Einkommensgrenze (wie hoch die jetzt ist, weiß ich allerding nicht), muß sie das Kind privat versichern. Ich gehe aber mal davon aus, daß sie diese Grenze nicht erreicht, wie meistens bei Selbständigen. Die Krankenkasse ihres Freundes wird einen möglichst aktuellen Steuerbescheid von ihr verlangen und danach dann entscheiden, ob es möglich ist, das Kind beim Vater zu versichern.
Erziehungsgeld kann sie wie jeder andere auch bekommen, kommt auch drauf an wieviel sie verdient.
Mutterschaftsgeld wird sie wohl allerdings nicht bekommen. Mutterschaftsgeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, bei Privatversicherungen ist es meistens nicht mit im Leistungskatalog dabei. Sie muß halt in ihrem Versicherungsvertrag nachsehen, ob sie Mutterschaftsgeld mitversichert hat. Ich nehme allerdings an, daß es nicht mit dabei ist, da es von Privatversicherungen meistens nicht angeboten wird. Soviel ich weiß, gibt es aber so einen Pauschalbetrag, den Frauen, die kein Mutterschaftsgeld bekommen, beantragen können, von der Bundesregierung, wenn ich mich richtig erinnere. Wo das aber beantragt werden muß, weiß ich nicht, da soll sie sich am besten bei der Kasse ihres Freundes erkundigen, wenn sie mit denen wegen der Mitversicherung des Kindes spricht.
Richtig ist auch, daß sie ihre Beiträge weiterzahlen muß.

Re:Teil 2

Weiter fällt mir jetzt eigentlich nichts ein, worauf sie achten müßte, wenn Dir noch was einfällt, oder wenn sie noch irgendwelche Fragen, kannst Du mich gerne anmailen, bin richtig froh, wenn ich mal wieder ein paar "Fachfragen" beantworten kann.
LG Kerstin mit Paul + Max
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