Schwanger und selbstständig
1. Das Kind kann sie doch beim vater des Kindes familienversichern, auch wenn sie nicht verheiratet sind?(er ist gesetzlich versichert)
2. Bekommt sie Erziehungsgeld ? (Wenn sie nicht mehr arbeitet)
3. Sie kann ja leider nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurück und muss demzufolge Ihre Beiträge weiterzahlen. Richtig? Wie ist denn das mit Mutterschaftsgeld für die Zeit vor und nach der Entbindung? (habe ich ja von meiner Krankenkasse bekommen)
Habt Ihr sonst noch Tips auf was sie achten muss?
Danke im voraus
Jacqueline mit Josefina 03.02.02 und Jannis 09.10.04
Re: Schwanger und selbstständig
zu 2 und 3 kann ich Dir leider nichts sagen, ABER leider leider wird sie das Kind privat versichern müssen. Sie könnte das Kind nicht mal beim Vater gestzlich versichern lassen wenn sie verheiratet wären. War ein ziemlicher Schock für uns, als uns das klargemacht wurde.
Lieber Gruß,
Julia
Re: Schwanger und selbstständig
Bekommst Du Erziehungsgeld? Oder arbeitest Du schon wieder?
Liebe Grüße
Jacqueline
WAS?
da würde ich mich aber mal ganzzzzzzzz genau erkundigen. mein man war bei der bkk und ist jetzt bei der bek.
Re: Schwanger und selbstständig
Re: Schwanger und selbstständig
zum erziehungsgeld dürften die gelichen bedingungen gelten: einkommen und höchstens 30h/wo arbeiten. kann mir einfach nicht vorstellen, dass es hier anders gehandhabt werden sollte!
mu-geld weiss ich garnix drüber.
relativ unqualifiziert weil keine quellenangabe möglich, aber vielleicht trotzdem hilfreich. lg, dani
Re: Schwanger und selbstständig
also ich habe Antonia über mich gesetzlich krankenversichern können - obwohl mein Mann selbständig ist. Hier kommt es auf das Einkommen des Mannes an und wir mussten mit dem Antrag für die Krankenversicherung entsprechende Belege vorlegen. Sollte der Steuerbescheid für 2003 noch nicht vorliegen kann man das u.a. mit einer Bescheinigung des Steuerberaters machen. Bei uns hat sogar der Steuerbescheid für 2002 (!!) ausgereicht.... Des weiteren bin ich mir sicher dass Deine Freundin Erziehungsgeld bekommt - obwohl hier auch wieder das Einkommen eine Rolle spielt. Beantragen würde ich es auf jeden Fall. Wegen dem Mutterschaftsgeld würde ich die zuständige Krankenversicherung anrufen und mal blöd nachfragen. Warum sollte sie denn kein Mutterschaftsgeld bekommen???
Ich hoffe ich konnte Dir helfen,
Ute
Re: Schwanger und selbstständig
da ich bis zur Geburt meines ersten Kindes vor zwei Jahren bei der AOK gearbeitet habe, weiß ich über diese Problematik ganz gut bescheid.
Also: ob die beiden verheiratet sind oder nicht, ist egal. Entscheidend ist nur die Höhe des Einkommens Deiner Freundin. Liegt sie über einer bestimmten Einkommensgrenze (wie hoch die jetzt ist, weiß ich allerding nicht), muß sie das Kind privat versichern. Ich gehe aber mal davon aus, daß sie diese Grenze nicht erreicht, wie meistens bei Selbständigen. Die Krankenkasse ihres Freundes wird einen möglichst aktuellen Steuerbescheid von ihr verlangen und danach dann entscheiden, ob es möglich ist, das Kind beim Vater zu versichern.
Erziehungsgeld kann sie wie jeder andere auch bekommen, kommt auch drauf an wieviel sie verdient.
Mutterschaftsgeld wird sie wohl allerdings nicht bekommen. Mutterschaftsgeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, bei Privatversicherungen ist es meistens nicht mit im Leistungskatalog dabei. Sie muß halt in ihrem Versicherungsvertrag nachsehen, ob sie Mutterschaftsgeld mitversichert hat. Ich nehme allerdings an, daß es nicht mit dabei ist, da es von Privatversicherungen meistens nicht angeboten wird. Soviel ich weiß, gibt es aber so einen Pauschalbetrag, den Frauen, die kein Mutterschaftsgeld bekommen, beantragen können, von der Bundesregierung, wenn ich mich richtig erinnere. Wo das aber beantragt werden muß, weiß ich nicht, da soll sie sich am besten bei der Kasse ihres Freundes erkundigen, wenn sie mit denen wegen der Mitversicherung des Kindes spricht.
Richtig ist auch, daß sie ihre Beiträge weiterzahlen muß.
Re:Teil 2
LG Kerstin mit Paul + Max
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