Schlagende Eltern bei IKEA...
wir waren heute bei IKEA und ich musste folgendes beobachten:
Im Restaurant: Die eltern haben was zum Essen geholt, Kind (ca. 2 jahre) sofort in die Spielecke. Als die Eltern am tisch sassen, sollte der Bub auch zum essen kommen, wollte aber nicht und hat gemeckert. Da gabs von der Mutter gleich mal ein paar auf den Hintern uns sie hat ihn zum Tisch gezerrt. Auf dem Stuhl hat er sich gewehrt wie bloed, sich durchgestreckt. Der vater hat ihn immer wieder auf den Stuhl gedruckt. die mutter hat ihm (fast schon gewaltsam) Essen in den Mund geschoben. Er sich natuerlich weiter gewehrt. Da gabs vom Vater gleich nochmal welche hinten drauf. und glaubt mir das waren nicht nur Klapse. und alles nur, weil er spielen wollte. Ich war so sauer, mir war schon ganz schlecht, am liebsten haette ich was gesagt. Waer mein franzoesisch nicht so schlecht haett ichs wohl auch getan. Auch wenn mein Freund meinte, da darf ich mich nicht einmischen. Mir hat der kleine so leid getan. Und was war das Ende der Geschicht: Irgendwann durfte er wieder zum Spielen, gegessen hat er nix.
Oh Mann. Wie ist das in Deutschland: Ist es wirklich strafbar, sein Kind zu schlagen? Denn wenn mir in Deutschland sowas passiert wuerde ich hingehen und sagen, dass das strafbar ist und sie aufhoeren, sonst ruf ich die Polizei.
LG
Sonia, immer noch sauer...
Re: Schlagende Eltern bei IKEA...
Da würd mir auch das Essen im Hals stecken bleiben....
Ich glaub strafbar ist erst dann wenn die Eltern richtig "prügeln", so dass deutliche Wunden zu sehen sind, und dann muss noch bewiesen werden dass das Kind nicht irgendwo dagegengelaufen ist. :-(
Lg, Michaela
Re: Schlagende Eltern bei IKEA...
Zumindest damit drohen würde ich in so einem Fall schon - weiß aber auch nicht, ob ich mich trauen würde... :-/
LG
Doro
Re: Schlagende Eltern bei IKEA...
nein es ist nicht strafbar.
Das Kind hat zwar das Recht auf gewaltfrei Erziehung, aber es ist kein Straftatbestand, solange es nicht in Misshandlung (inwieweit diese Geschichte evtl. Misshandlung ist, kann ich nicht einschätzen) mündet.
Das Kind hat sozusagen moralisch Recht, kann es aber nicht einklagen ...
nachzulesen im online-familienhandbuch
LG Sandra
Re: Schlagende Eltern bei IKEA...
Da ging es glaub ich um einen ähnlichen Vorfall - zumindest drohen kann man ja damit *g*
Paragraph 1631 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch:
?Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.?
LG
Doro
Re: Schlagende Eltern bei IKEA...
du hast zwar recht, das es im BGB steht aber es gibt dazu keinen Straftatbestand.
Aber prinzipiell hast du natürlich Recht - drohen kann man immer erstmal *g*
LG Sandra
Re: Schlagende Eltern bei IKEA...
STGB
§ 225. Mißhandlung von Schutzbefohlenen. (1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die
seiner Fürsorge oder Obhut untersteht,
seinem Hausstand angehört,
von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder
ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist,
quält oder roh mißhandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter die schutzbefohlene Person durch die Tat in die Gefahr
des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder
einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung
bringt.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
bzw. nachdem hier ist meine ich schon ein Vater verurteilt worden:
§ 223. Körperverletzung. (1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
LG
Verena
Auf jeden Fall etwas sagen! Eigene Feigheit nützt
ich kenne dieses Thema nur zu gut. Meine Mutter ist, als ich klein war immer eingeschritten, wenn Eltern Ihre Kinder in irgeneiner Form geschlagen haben. Damals kam das in der Öffentlichkeit noch viel häufiger vor, da vor ca. 20 Jahren das Schlagen als Erziehungsmittel von der Bevölkerung akzeptiert wurde. Man muss den Leuten zeigen, dass andere Leute - hoffentlich die Mehrheit - dieses Verhalten nicht akzeptiert! Dafür habe ich meine Mutter immer bewundert. Sonst können sich die schlagenden Eltern ja in ihrem Handeln bestätigt sehen. Überlegt doch mal: Zuschauen und Schweigen ist doch auch eine Aussage! Die Kinderschläge wurden anscheinen von allen Zuschauern akzeptiert - die Eltern fühlen sich auch noch bestätigt. Zivilcourage ist gefragt! Natürlich fällt es schwer - mir auch - aber wegen meiner Feigheit sollen Kinder nicht leiden. Natürlich könnt ihr sie anzeigen und zwar beim Jugendamt! Das kommt oft genug vor. Das Jugendamt überprüft dann im Zweifel die Erziehungsfähigkeit der Eltern. Eine Anzeige ist nicht in jedem Fall richtig aber etwas zu Sagen kann nicht schaden! Was habt ihr zu verlieren, wenn ihr hingeht und sagt, dass das nicht o.k. ist, dass sie ihre kinder schlagen? Was soll denn schief gehen? Ich glaube nicht, dass sie die Kinder danach mehr schlagen - im schlimmsten Fall bleibt alles wie es ist und im besten Fall habt ihr die Eltern mal zum Nachdenken angeregt.
Nur Mut!
Beherzte Grüße von Caro
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