Reicht jdm.die 2.Elternzeit während der 1.ein????
Re: Reicht jdm.die 2.Elternzeit während der 1.ein????
also bei mir läufts so, daß ich jetzt ein Attest über meine SS bei der Personalabteilung eingereicht hab und erst nach der Geburt (allerdings dann in den ersten Wochen) einen kurzen Brief an die PA richten soll in dem ich schreibe wielange meine Elternzeit sein soll. Damals hab ich auch einfach ein kurzes formloses Schreiben aufgesetzt, nur 1 oder 2 Sätze, das reicht!
LG Inez
Re: Reicht jdm.die 2.Elternzeit während der 1.ein????
ich habe mir ein Attest vom Arzt geben lassen und zwei Zeilen dazu geschrieben, daß ich 3 Jahre Erziehungsurlaub nemen werde, der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor der Geburt und endet 8 Wochen nach der Geburt. Schicke es am besten gleich an die Personalabteilung per Einschreiben/Rückschein, das wäre die sicherste Methode.
Viele Grüße
Michaela 16 Woche
Re: Reicht jdm.die 2.Elternzeit während der 1.ein????
Re: Reicht jdm.die 2.Elternzeit während der 1.ein????
die restliche nicht genommene Zeit vom ersten Kind ist somit erloschen, das heißt sie läuft bis zum dritten Geburtstag des ersten Kindes ab.
Gruß
Micha
Re: Reicht jdm.die 2.Elternzeit während der 1.ein????
Re: Reicht jdm.die 2.Elternzeit während der 1.ein????
das ist für mich neu, falls du was näheres erfahren solltest,schreibe es mir.
Gruß
Michaela
Re: Reicht jdm.die 2.Elternzeit während der 1.ein????
Ging mir beim zweiten und jetzt beim dritten Kind genau so. Ich habe auch keinen Kontakt mehr zur Firma (Chef). Ich habe das Attest vom FA eingereicht mit der Bitte um Kenntnisnahme. Bei mir ist dann die Elternzeit vom ersten Kind mit Beginn des Mutterschutzes beendet gewesen. Nach der Geburt habe ich dann mitgeteilt wie lange ich im Mutterschutz bleiben möchte. Ich glaube das muß man recht zügig machen. Mach halt alles kurz, knapp und höflich und auf jeden Fall mit Einschreiben oder um kurze schriftliche Bestätigung bitten. Sonst heißt es es ist nix angekommen.
Liebe Grüße Nicole
Re: Reicht jdm.die 2.Elternzeit während der 1.ein?
meine erste Elternzeit endet am 10.12. und die jetzige würde etwa vier Wochen vorher losgehen. Es gibt aber eine neue Regelung, Du kannst die zweite an die erste anschließen lassen!!! Das heißt, es verfällt nichts, auch wenn es nur ein paar Wochen sind, aber wenn Du eh Ärger mit Deiner Firma hast, können auch ein paar Wochen Gold wert sein *gg*
LG Kerstin
P.S.: an wen Du Dich wenden musst, kann ich Dir leider nicht sagen, denn ich arbeite Teilzeit und bin somit eh im ständigen Kontakt mit meinem AG
Re: Reicht jdm.die 2.Elternzeit während der 1.ein?
Re: Reicht jdm.die 2.Elternzeit während der 1.ein?
Ich habe das so verstanden, dass sich einfach die zweite Elternzeit ans Ende der ersten anschließt. D. h. wenn die erste im Dezember endet, die zweite aber theoretisch schon im Oktober losgehen würde, geht sie trotzdem erst im Dezember los. Wie das mit dem Mutterschutzurlaub und dem Pausieren funktioniert - keine Ahnung, da habe ich irgendwie noch gar nicht drüber nachgedacht....
Muss mal nachfragen, aber vielleicht findet sich ja hier noch ein Spezialist?!
LG Kerstin
Re: Reicht jdm.die 2.Elternzeit während der 1.ein?
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